'Fake' Brief an die Mitbewohner?
Hallo zusammen!
Ich wohne momentan in einem Mehrfamilienhaus und habe nun eine Angelegenheit die mir mehr als auf die Nerven geht.
Bei uns im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame, die nachts/abends immer die Haustür zuschließt. Und damit meine ich nicht von 22 Uhr - 06 Uhr, sonder von meist schon 17 Uhr bis ... naja bis der erste aus dem Haus geht.
Ich möchte das jetzt nun unterbinden, da ich mich im Internet kundig gemacht habe und herausgefunden habe, dass das laut Landgericht Frankfurt am Main nun verboten wurde. Der Ausgang ist ein Fluchtweg und muss freigehalten werden. Gerade wenn es mal brennt oder wenn ich den Krankenwagen rufe und unten rein lassen will, und dann noch runter laufen muss und wertvolle Zeit verliere, ist das keine schöne Sache und bereitet mir richtig Bauchschmerzen.
Also habe ich mich jetzt dazu entschlossen, einfach mal wie ein Infoblatt, oder einen Brief an die Bewohner zu schreiben, dass das verboten ist. Nur soll es nicht unbedingt erkennbar sein, dass der Brief von mir ist.
Hat da jemand Talent und kann mir so einen guten Brief schreiben?
Danke!
11 Antworten
Das ist Aufgabe der Hausverwaltung. Schreib diese an, diese muss dann handeln, im Zweifelsfalle dadurch, das das Schloss so umfunktioniert wird, das es sich nicht abschließen läßt.
Du hast eine Kompetenz und keine Rechte, den Mitbewohnern irgend etwas vorzuschreiben. Denn mit den anderen Mietern hast du keinen Vertrag. Du hast ja auch keine Vertretungsvollmacht des Eigentümers.
Du kannst mit den Nachbarn natürlich reden und es ihnen erklären. Aber ein Infoblatt zu schreiben hat etwas offizielles, wie eine Anweisung. Und sei ehrlich, wenn du es anonym machen willst, dann deswegen, weil es dann so aussieht, als käme es von der Hausverwaltung. Das ist nicht korrekt. Und durch das Blatt würde sich auch nichts ändern!
Sprich persönlich mit der Dame und erklär es ihr. Falls das nichts bringt, wende dich an den Vermieter. Es ist dann seine Aufgabe, sich um die Fluchtwege zu kümmern.
Das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner ist ja auch verständlich. Je nach Beschaffenheit der Tür gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man die Sicherheit verbessern kann.
guckst Du hier:
Nur wesentlich schlauer ist man danach auch nicht, wenn die ältere Mitbewohnerein sich nicht fügen will!
Im Grunde genommen ist das Sache des Vermieters. Ich würde diesen mal darauf hinweisen.
Wenn er nicht reagiert, dann brauchst Du auch kein Schreiben aufzusetzen, sondern hängst einfach einen Zettel auf die Tür, auf welchem geschrieben steht, dass die Tür nicht abzuschließen ist.
Hast Du denn mal das Gespräch mit der Dame gesucht? Das wäre der erste Schritt.
- Über die Haustür hast du als M keinerlei Weisungsrecht.
- Dein "Infoblatt" darf insofern als Störung des Mieterfriedens qualifiziert abgemahnt werden.
- Wende dich an deinen VM