Fahrtkostenpauschale + Tankgutschein im Mutterschutz?
Ich habe bei meiner Einstellung eine Gehaltsvorstellung angeben müssen und am Ende auch bekommen, nur mit dem Unterscheid, dass die Summe in brutto/netto gesplittet wurde, da dies so für den Arbeitgeber und für mich (schien mir anfangs so..) von Vorteil war. Ich bekomme ein ganz normales Gehalt brutto plus eine Fahrtkostenpauschale netto plus einen monatlichen Tankgutschein. Wie sieht es nun im Mutterschutz mit den beiden Sachen aus? Fallen die einfach weg? Denn dies sind keine "Extraleistungen", die vereinbart wurden, sondern die vereinbarte Monatssumme wurde einfach aufgeteilt, so dass jedoch am Ende dasselbe rauskommt und keiner dadurch Verluste hat. Nun stellt sich mir die Frage was im Mutterschutz passiert. Kann der Arbeitgeber die Fahrtkostenpauschale und den Tankgutschein einfach streichen weil ich nicht mehr zur Arbeit fahre? Dadruch würde ich jeden Monat unmengen von Geld verlieren. Und wie gesagt, es wäre meienr Meinung nach ja sowas wie eine Lohnkürzung oder nicht? Wir hatten eine bestimmte Summe vereinbart, nur anders "gesplittet"... Kennt sich hier jemand damit aus?
3 Antworten
Denn dies sind keine "Extraleistungen", die vereinbart wurden, sondern die vereinbarte Monatssumme wurde einfach aufgeteilt, so dass jedoch am Ende dasselbe rauskommt und keiner dadurch Verluste hat.
Das fühlt sich für Dich vielleicht so an. Aber es sind tatsächlich soziale Leistungen des Unternehmens, die bei ruhendem Arbeitsverhältnis entfallen. Zumindest auf das Elterngeld wird das nicht angerechnet. Da zählt das Gehalt und NEIN, es sind keine Gehaltsbestandteile, sondern zusätzliche Leistungen des Unternehmens.
Aber natürlich darf das Unternehmen Dir die weiterhin zahlen. Aber meist sind diese an eine aktive Beschäftigungszeit gebunden.
Also verstehe ich das richtig, dass das Unternehmen es weiter zahlen "dürfte"? Es also einfach an der Firma selbst liegt, ob diese mir das Geld streicht oder nicht?
Und wie gesagt: als "zusätzliche soziale Leistungen" wurde dies damals niemals vereinbart. Es wurde eine Jahressumme genannt, die auch vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Man hat dem Kind einfach nur einen anderen Namen gegeben. Sonst hätte ich mich damit nicht einverstanden erklärt. )Oder wurde ich hier über den Tisch gezogen???. Denn man hat mich damals nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieses Geld nicht zum "festen" Verdienst dazugehört.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber füllt ja das gezahlte Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bis zu deinem durchschnittlichen Netto auf. Du dürftest also keine Einbußen haben.
Bei der Elterngeldberechnung hat du aber tatsächlich das Nachsehen. Die steuerfreien/pauschalierten Bestandteile fließen nicht in die Berechnung mit ein.
Danke. Mir geht es aber im Moment nicht um das Elterngeld, sondern um die übrige Zeit in der ich noch offiziell in der Firma angestellt bin. Und darum, dass man bis zum Anfang des Elterngeldes dasselbe verdient wie auch sonst.
Normal ist die genannte Kürzung üblich....was steht in Deinem Vertrag?