Fahrtkosten rückwirkend
Habe kurzfristig die Zusage für ein Bewerbungsgspräch erhalten, das an einem Dienstag wäre. Nun bin ich schon am Sonntag mit dem Zug dorthin gefahren, da ich mit einem günstigeren Wochenend-Ticket fahren wollte. Bei mir zuhause war ich noch nicht auf dem Arbeitsamt und habe nach einem Fahrtkostenantrag gefragt, da es schon zu hatte. Kann ich, wenn ich zum Beispiel wieder Mittwoch heim fahre, mir rückwirkend die Fahrtkosten erstatten lassen, wenn ich die Fahrkarte noch habe und eine Bstätigung vom Arbeitgeber? Oder ist das dann nicht mehr möglich?
4 Antworten
Ich glaube, dass solche Kosten grundsätzlich immer vorher beantragt werden müssen - bevor sie entstehen. Evt. kannst Du ja angeben Du seist mit dem PKW gefahren. Geht das beim AA?
Ja, aber wie ich Dich verstanden habe, läge das ja noch im Zeitrahmen oder war der Termin schon?
Nein, das glaube ich nicht.
Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn Bedürftigkeit vorliegt.
Wenn Du sie schon bezahlt hast, hast du nachgewiesen, dass Du das Geld "übrig" hattest.
Rückwirkend wird beim Arbeitsamt nie was gezahlt. Nur auf vorherigen Antrag.
Und warum bist Du schon Sonntag hingefahren, wenn Du erst am Dienstag ein Bewerbungsgespräch hast? Das ist auch nicht einleuchtend. Wolltest Du Dir noch ein paar schöne Tage auf Kosten des Arbeitsamtes machen?
wie ich schon geschrieben habe, da ich billiger mit dem zug fahren konnte. so wäre es ja auch fürs AA nicht zu teuer. weitere kosten hab ich nicht, da ich ja nicht zb im hotel wohne.
Ich weiß nur, dass man einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung vorher stellen soll und nach dem Gespräch kriegt man halt Geld erstattet. Aber ich würde es an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen. Vielleicht hast Du ja Glück.
Zu meiner Zeit hieß es: Vorher beantragen, dann gibt es das Geld!!
Ja, geht. Muß aber trotzdem vorher beantragt werden.