Jugendschutzgesetz nach 24 Uhr öffentliche Verkehrsmittel benutzen?

3 Antworten

Nein ist es nicht. Aber es wäre klug eine Erlaubnis der Eltern dabei zu haben. Vorschrift ist auch das nicht, aber es kann Ärger und Missverständissen vorbeugen.

Natürlich darfst du das nicht, du mußt laufen oder per Anhalter fahren.

Selbstverständlich darfst du mit dem Zug fahren, außer es ist vielleicht ein Pornozug oder einer mit Pflichtalkohol. Da ich das nicht kenne, gehe ich mal einfach davon aus, daß die Öffentlichen Verkehrsmittel Jugendfrei sind.

ipwndogs 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 19:33

Verdammt, erwischt!

Da wird schon niemand was sagen, wenn du nicht durch deine Alkoholfahne auffällig wirst :-)

Artus01  26.03.2014, 19:29

wenn du nicht durch deine Alkoholfahne auffällig wirst<

Wo sollte denn da das Problem sein?

magni64  26.03.2014, 19:31
@Artus01

richtig: Mit Alkoholfahne sollte man natürlich unter 18 mit dem Auto fahren.

Fragantismus  26.03.2014, 19:32
@magni64

Ich wollte darauf hinaus, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden deutlich höher ist...

Artus01  26.03.2014, 19:35
@Fragantismus

Und welche Kontrolle hat er zu befürchten, vorausgesetzt er hat einen gültigen Fahrschein?

magni64  26.03.2014, 19:43
@Artus01

Also, wenn du viel Pech hast, kommt ein Sozialpädagoge und redet mit dir, wenn du nach Alkohol riechst.

Artus01  27.03.2014, 08:30
@magni64

Was ist daran Pech? Auch als 16-jähriger muss man nicht mit jedem reden.

magni64  30.03.2014, 16:46
@Artus01

Als ob das Sozialpädagogen kümmert...