Fahrschule kündigt grundlos den Vertrag?
Gutefrage
Guten Tag,
ich bräuchte mal dringend Hilfe.
Ich habe mich letztes Jahr bei der Fahrschule für den Autoführerschein angemeldet.
Nun bekomme ich nur jede 3 Wochen eine Fahrstunde bei ihm.
Jetzt habe ich ihn mal darauf angesprochen und ihm gesagt, dass das so für mich keinen Sinn macht und ich gerne eine Stunde pro Woche hätte.
Darauf hat er äußerst ungelassen reagiert.
Er hat mir meinen Vertrag eingeschmissen und diesen gekündigt mit dem Vorwand: ich Verstoße gegen seine Weisungen… (Fahrschulverordnung Artikel 5c)
Nun müsste ich mich ja jetzt bei einer neuen Fahrschule anmelden und noch einmal die Grundgebühr in Höhe von 450€ zahlen…
Das kann doch nicht sein!
Was kann ich denn jetzt machen?
Ich bitte um Ratschläge…
Vielen lieben Dank!
2 Antworten
Du schreibst, dass es für Dich keinen Sinn mache, 3 Stunden pro Woche zu bekommen - und für Deinen Fahrlehrer macht es keinen Sinn, wenn Du nur eine Stunde pro Woche hast, was ich alleine anhand der zu absolvierenden Pflichtstunden durchaus nachvollziehen kann (bei einer Stunde pro Woche bräuchtest Du ja alleine dafür bald ein halbes Jahr), von einem fehlenden Übungseffekt ganz abgesehen.
Letztlich sehe ich nur zwei Möglichkeiten:
Ändere Deine Auffassung und sprich noch einmal mit Deinem Fahrlehrer oder lass Dich fachkundig beraten, ob Du evtl. einen Teil der Grundgebühr zurückfordern kannst, da 450 € Grundgebühr schon sehr viel sind und womöglich Kostenanteile wie die Anmeldung zur Prüfung etc. beinhalten, die Dein Fahrlehrer definitiv nicht mehr haben wird.
Allerdings wirst Du mit Deinen Vorstellungen auch bei einer anderen Fahrschule mit Problemen rechnen müssen.
Ich glaube da ist etwas durcheinander gekommen.
ich möchte mehr Stunden nehmen… aber er bietet mir nur jede 3 Wochen eine Stunde…
Der Fahrlehrer bietet nur alle 3 Wochen eine Stunde und nicht 3 mal pro Woche
Dir eine neue Fahrschule suchen.. ändern kannst du die Kündigung nicht und wenn du da eh unzufrieden bist, ist der Wechsel ja gut.
Weil mit der Grundgebühr die theoretischen Stunden abgegolten werden.. und die hast du ja sicher erledigt?
Doch, sicher. Du hast die Leistungen, für die du die Gebühren gezahlt hast, doch in Anspruch genommen.
Das mit der Grundgebühr sehe ich ein.
nun kommt jetzt dazu, dass ich die neue Regelung zur Automatikprüfung gewählt habe. Ich habe schon meine 10 Getriebe Fahrten gemacht. Von einer Testfahrt hat mir mein Fahrlehrer nichts erzählt. Jetzt habe ich schon bei einer neuen Fahrschule angefragt und die meinten sie brauchen von meiner alten Fahrschule die Bestätigung der Testfahrt… Ansonsten können sie die Getriebefahrten nicht anerkennen. Was kann ich machen?
Die alte Fahrschule um einen Ausbildungsnachweis bitte auf dem zu sehen ist wie viele Stunden du bereits gemacht hast. Wenn es keine Testfahrt gab, macht du sie einfach in der neuen Fahrschule.. alles kein Drama.
Ja klar… Aber das kann ja nicht sein dass mein Fahrschullehrer jetzt meinen voll gezahlten Gebühren behält…