Autoführerschein mit einer leichten Form des Autismus machen?

9 Antworten

Gib deine ASS-Diagnose einfach nicht an beim Führerschein und mach auch keine Handycap-Ausbildung - leichter kriegst du deinen Führerschein dadurch nicht. Geh einfach den normalen weg.

luebeck789 
Beitragsersteller
 05.07.2018, 01:02

Okay also wäre der normale Weg auch machbar? Ich denke auch, das die Fahrschule sagen wird, das ich die Voraussetzungen für den normalen Weg erfülle. Nur verstehe ich einfach nicht, dass das Sozialamt mir da so sehr schadet und mich für Sachen Verantwortlichen macht, was das Sozialamt selbst verbockt hat.

Es kommt immer auf die Ausprägung des Autismus an.
Die Konzentrationsfähigkeit, den Reizfilter, ... .
Eben überhaupt die Voraussetzungen am Straßenverkehr Teil zu nehmen.
Ich kenne viele Autisten, die einen Führerschein haben. Aber auch welche, die ihn nie machen können werden bzw. nicht wollen, weil es sie zu sehr stresst.

Mögliche Szenarien, warum jemand den Führerschein evtl nicht bekommt:
- in der Vergangenheit durch Drogenkonsum aufgefallen (auch Cannabis) -> man muss erst vorweisen, dass man mindestens ein Jahr sauber ist.
- im Behindertenausweis steht die Kennung „H“ (diese muss erst widerlegt sein um den Führerschein zu machen. Viele Kinder und Jugendliche mit ASS, Lernschwäche, körperlichen Behinderungen u.ä. bekommen diese Kennung. Sie kann aber in der Entwicklung dann nicht mehr nötig sein.)
-massive Seh-, Hör- oder Muskelschwächen.
-Epilepsie die nicht mindestens 4 Jahre ohne Anfall war.

Wie es mit der Betreuung und einem Führerschein ist, kann ich dir nicht sagen, da hab ich bisher keine Erfahrungen gemacht.

Damit habe ich Erfahrung. Bin atypischer Autist und habe erst Ende Februar diesen Jahres den Führerschein Klasse B bestanden. Ich habe dies beim Beantragen der Fahrerlaubnis mit angegeben, daraufhin musste ich für 600€ eine sog. Fachärztliche Begutachtunh machen musste, die ich am Ende sogar mit überdurchschnittlichen Testergebnissen bestanden habe...
Also: Möglich ja, allerdings teurer als normal....

luebeck789 
Beitragsersteller
 05.07.2018, 23:26

für was konkret, war diese Gutachten? müsstest du da auch mit einem Fahrlehre und einem Gutachter eine Probefahrt machen, oder für was war diese Gutachten genau nötig?

GFrageNFrage  17.07.2018, 20:40
@luebeck789

Das Gutachten war, konkret gesagt, nötig, um die Fahrprüfung überhaupt machen zu dürfen. Ich zitiere aus der "Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" der Führerscheinstelle:

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"Zur Feststellung Ihrer Eignung kann gemäß §11 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine ärztliche Begutachtung angeordnet werden, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisinhabers begründen.

Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen vor:

[...] Den Unterlagen des Klinikums ... ist zu entnehmen, dass Sie an einem atypischen Autismus (F84.1) leiden und Persönlichkeitsstörungen vorliegen. Diese wirken sich mit Problemen in sozialen Interaktionen, also der Wahrnehmung von Gefühlen, Mimik und Gestik aus. Diese Krankheiten sind gem. Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV fahreignungsrelevant und somit durch ein fachärztliches Gutachten abzuklären."

Es folgt ein Auszug aus Nr.7.4 der Anlage 4 FeV:

"Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 vorliegen, muss von der Art und Schwere eines hirnorganischen Psychosyndroms abhängig gemacht werden. So kann eine leichte hirnorganische Wesensänderung die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse 1 unter Umständen unberührt lassen. Schwere Störungen schließen jedoch die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen auch dieser Klasse aus."

Wieder zurück zum Auszug aus der Anordnung:

"Autismus ist eine Form von Behinderung und damit nicht heilbar. Autistische Störungen berühren die Fähigkeiten im Bereich von Kommunikation, Gestaltung von sozialen Beziehungen, sensorische Beeinträchtigungen, speziellen Interessen und Motorik. Durch Besonderheiten in der Wahrnehmungsverarbeitung kann es schwerfallen, soziale Situationen zu verstehen und angemessen zu reagieren.

Der motorisierte Straßenverkehr stellt an die menschliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit besonders hohe Anforderungen. es kann darum durch die nachlassende organisch-psychische Leistungsfähigkeit des Menschen zunehmend zu Anpassungsschwierigkeiten kommen. Dies hat stets eine organische Grundlage und ist in schwerer Ausprägung krankhaft. Die Gefahren ergeben sich aus mangelnden sensorischen Leistungen oder erheblichen Reaktionsleitungsschwächen, so dass es zu Situationsverkennungen und Fehlreaktionen kommen kann. Verbinden sich mit solchen Schwächen Persönlichkeitsveränderungen, wie erheblicher Mangel an Einsicht und Kritik, dann entsteht die besonders gefahrenträchtige Kombination von Leistungsschwächen und falscher Einschätzung des eigenen Leistungsvermögens.

Das Landratsamt ... kam aufgrund dieser Tatsache zu dem Entschluss, dass Ihre Fahreignung in Frage gestellt werden muss. Wir fordern Sie hiermit auf, uns ein fachärztliches Gutachten vorzulegen. Die Anordnung zur Aufforderung eines fachärztlichen Gutachtens ist auch ermessensgerecht, da die aufgeführte Erkrankung und der o.a. Sachverhalt erheblichen Zweifel an der Fahreignung begründen.

[...] Das Gutachten ist bis spätestens ... dem Landratsamt ... vorzulegen. Die Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.

Die entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Die Begutachtung hat zu erfolgen durch:

amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung

[...]

Wenn Sie sich weigern, sich begutachten zu lassen, oder das Gutachten nicht zum gesetzten Termin vorlegen, so kann das Landratsamt ... Ihre Nichteignung als erwiesen ansehen (§11 Abs. 7 FeV)."

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Zum Gutachten selbst: Das ganze Gutachten hat bei mir höchstens 2 Stunden gedauert. Zuerst gab es 2 Tests an einem Computer, einmal den "Test zur Messung der Aufmerksamkeit und Konzentration (COG/S11)" https://www.schuhfried.at/test/COG/ und dann noch den "Test zur Messung der reaktiven Belastbarkeit (DT/S5)" https://www.schuhfried.at/test/DT, außerdem gab es dort noch ein relativ kurzes Gespräch mit dem dortigen Arzt/Psychologen(?) - und das für 600€. Da möchte ich mal arbeiten...

Wer verweigert dir den Führerschein denn?

Scheinbar stehst du unter Betreuung, dann wirst du nicht ganz so leicht betroffen sein.

Eine Allgemeingültige Antwort kann man hier (mal wieder) nicht geben. Ich kenne Autisten, die normal Auto fahren, ich kenne Autisten, die beruflich sogar Blaulichtfahrten machen... Und ich kenne Autisten, da mach ich mir schon Sorgen, wenn die nur als Fußgänger unterwegs sind.

luebeck789 
Beitragsersteller
 05.07.2018, 01:08

Das Sozialamt, macht mir da Schwierigkeiten und das Sozialamt verweigert mir das. Das Betreuungsgericht sagte ich bin vollmündig und das Betreuungsgericht sieht auch kein Grund weshalb ich keinen Autoführerschein machen darf. Wenn es andere Autisten gibt die auch normal Auto fahren. Dann kann ich das auch alles machen so in der Art auch das Betreuungsgericht und auch das Landgericht. Nur die Sozialämter stellen sich quer und geben mir einfach nicht die Chance.

KirstenSe  05.07.2018, 01:26
@luebeck789

Du hast doch die Chance... Nimm dein Geld, geh zur Fahrschule, mach deinen Führerschein, so wie viele andere auch.

Ich verstehe grad nicht, wo das Problem ist und warum (und gegen wen) da so viel und teuer und vermutlich auf Kosten des Steuerzahlers geklagt wurde

Vermutlich wird dich niemand danach fragen, wenn die Fahrschule von deiner Diagnose erfährt muss das Amt vermutlich offiziell prüfen, ob sie Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit hat, wahrscheinlich mit einer MPU.

Ich bezweifle sehr stark, dass man Autismus als Krankheit oder Behinderung im Führerscheinantrag angeben muss.

Solange man keinen Schwerbehindertenausweis hat, hat man offiziell (also im Behörden-Kontext, für Anträge etc.) KEINE Behinderung. Es ist in diesem Zusammenhang völlig egal, ob man sich selber behindert fühlt oder ob andere mit der gleichen Diagnose einen Schwerbehindertenausweis haben oder ob bei Wikipedia oder in irgendeinem Lehrbuch steht "Autismus ist eine Behinderung". Was zählt, ist allein der Schwerbehindertenausweis.