Fahrschule Ausbildungsvertrag für Minderjährige ohne Unterschrift der Eltern möglich?
Grüße!
Und zwar würde ich gerne wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt als Minderjähriger einen Fahrschulen-Ausbildungvertrag ohne Unterschrift der Eltern abzuschließen? Sämtliche Kostenpunkte wären dabei gesichert, jedoch verweigert die Alleinerziehende Mutter die Unterschrift des Vertrages (aufgrund ausschließlich uneinsichtiger Gründe, die mit keinerlei Argumenten belegt wurden bzw belegt werden könnten). Zwei Lösungsansätze habe ich dabei bereits gefunden, würde jedoch gerne wissen ob diese legitim sind und durchsetzbar wären:
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Laut Taschengeldparagraph darf über das eigene Vermögen insofern verfügt werden, wenn keine Folgekosten entstehen. Wenn man mit der Fahrschule angenommen offiziell einen Festbetrag für den Vertrag vereinbart, wäre ein Abschluss dessen dann auch ohne Unterschrift der Mutter möglich?
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Heißt es, dass ein Vertrag dieser Form ohne Unterschrift der Eltern schwebend unwirksam sei. Ausgenommen ist dabei angeblich der Fall, dass die Finanzierung der Fahrschulkosten gesichert ist (was der Fall ist) und der Vertrag erst nach erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen wird. Wäre dieser Ansatz eine Alternative?
Ich wäre über eine Antwort einer möglichst rechtskundigen Person erfreut. Der Führerschein dient dabei ausschließlich der Möglichkeit der Minderjährigen Person, nach Abschluss des Abiturs direkt eine Ausbildung in größerer Entfernung beginnen zu können, da dies hier nicht möglich ist. Ziel des Ganzen ist nur, eine gleichzeitige Durchführung von Abitur und Fahrschule zu vermeiden, da allein das Abitur voraussichtlich eine schwierige Aufgabe darstellen wird.
MfG
3 Antworten
Der Vertrag wird auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigte gültig, wenn die Kosten aus eigenen Mitteln des Taschengeldes geleistet werden können oder wenn dafür spezielle Zuwendungen z.B. vom Opa oder Paten erfolgt sind und auf einem Sparbuch zur Verfügung stehen.
http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Minderjaehrigenrecht.htm
"Und zwar würde ich gerne wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt als Minderjähriger einen Fahrschulen-Ausbildungvertrag ohne Unterschrift der Eltern abzuschließen"
Absolut nein.
Verträgen wird immer unterstellt dass sie einen rechtlichen Nachteil für den Jugendlichen haben (aufgrund Einhaltung der AGB). Entsprechend ist immer die Genehmigung der Eltern erforderlich für sowas.
(Davon abgesehen erfasst der Taschengeldparagraph eine monatliche Rate. Nachdem ich dir mal unterstellen darf dass du im Monat mehr als nur eine Fahrstunde machst würde der Taschengeldparagraph so oder so nicht ziehen) Die Definition ist "zur freien Verfügung überlassen" und das wird ausgelegt als eine monatliche TG-Rate. Nicht "wenn keine Folgekosten entstehen" (was sie hier aber AUCH tun, da TÜV und Prüfungskosten und blablabla. Du dürfest das machen wenn dich alles zusammen nur 50 € kostet)
"Ausgenommen ist dabei angeblich der Fall, dass die Finanzierung der Fahrschulkosten gesichert ist (was der Fall ist) und der Vertrag erst nach erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen wird."
Ab Volljährigkeit darf die Person Verträge abschließen wie sie möchte. Vorher nicht.
"Ein Vertrag, der dem späteren Wohl des Kindes dient soll einen rechtlichen Nachteil haben?"
Ich habe auch exakt erklärt wieso Verträge einen RECHTLICHEN Nachteil haben. Bitte lesen.
Das spätere Wohl hat nichts mit RECHTLICHEN Vorteilen oder Nachteilen zu tun.
Der rechtliche Nachteil ist schlicht die Zahlungspflicht.
Du kannst ja mal mehr zu diesem Verfahren sagen, dann lässt sich vllt klären, ob du da alles richtig verstanden hast.
Der leider oft so genannte Taschengeldparagraph zieht hier jedenfalls absolut nicht. Es geht dabei streng genommen nicht darum, wann man ohne Einwilligung der Eltern Geld ausgeben darf, sondern um Fälle fehlender ausdrücklicher Einwilligung der Eltern. Wenn aber ausdrücklich die Einwilligung versagt wird, greift der Taschengeldparagraph nicht durch.
Du kannst Fahrschule machen: Wie gesagt ist der Vertrag aber unwirksam. Vielleicht findest du ja jemanden, der dir glaubt, dass du zahlst, sobald du volljährig bist, und sich insofern rechtlich blind auf dich verlässt. Das würde mich jedoch überraschen.
Es besteht ein gutes Bekanntenverhältnis zwischen Fahrschule und der Minderjährigen Person, ebenso Personen wie zB. der Großeltern. Wäre also eine Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag rein rechtlich gesehen ausreichend, um den Führerschein zu erhalten?
Ihr könnt problemlos einen Vertrag machen, in dem steht, dass es dich nichts kostet - schon ist der Vertrag nicht mehr rechtlich nachteilig. Hinzu kommen aber noch Kosten, die nicht der Fahrlehrer in der Hand hat (zB für die Prüfungen); mit denen müsstest dann warten, bis du alt genug bist.
Interessant wäre noch, ob deine Mutter einverstanden damit ist, dass du am Straßenverkehr teilnimmst. Ohne dieses Einverständnis wird der Lehrer wohl kaum leben können.
der taschengeldparagraph dürfte an dieser stelle eigentlich nicht angewendet werden können (wenn ich mich rechht erinnere), da dieser sich nur auf eine bestimmte summe an geld bezieht...während die kosten einer fahrausbildung diese wohl überschreiten würden.
Verträgen wird immer unterstellt dass sie einen rechtlichen Nachteil für den Jugendlichen haben (aufgrund Einhaltung der AGB). Entsprechend ist immer die Genehmigung der Eltern erforderlich für sowas.
Ein Vertrag, der dem späteren Wohl des Kindes dient soll einen rechtlichen Nachteil haben? Es wurde in der Vergangenheit ein Verfahren zugunsten eines 17-Jährigen entschieden, da dieser von einem Führerschein profitiere und der Nachteil der finanziellen Kosten ebenso abgesichert war?