Fahrschule Ausbildungsvertrag für Minderjährige ohne Unterschrift der Eltern möglich?

3 Antworten

"Und zwar würde ich gerne wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt als Minderjähriger einen Fahrschulen-Ausbildungvertrag ohne Unterschrift der Eltern abzuschließen"

Absolut nein.

Verträgen wird immer unterstellt dass sie einen rechtlichen Nachteil für den Jugendlichen haben (aufgrund Einhaltung der AGB). Entsprechend ist immer die Genehmigung der Eltern erforderlich für sowas.

(Davon abgesehen erfasst der Taschengeldparagraph eine monatliche Rate. Nachdem ich dir mal unterstellen darf dass du im Monat mehr als nur eine Fahrstunde machst würde der Taschengeldparagraph so oder so nicht ziehen) Die Definition ist "zur freien Verfügung überlassen" und das wird ausgelegt als eine monatliche TG-Rate. Nicht "wenn keine Folgekosten entstehen" (was sie hier aber AUCH tun, da TÜV und Prüfungskosten und blablabla. Du dürfest das machen wenn dich alles zusammen nur 50 € kostet)

"Ausgenommen ist dabei angeblich der Fall, dass die Finanzierung der Fahrschulkosten gesichert ist (was der Fall ist) und der Vertrag erst nach erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen wird."

Ab Volljährigkeit darf die Person Verträge abschließen wie sie möchte. Vorher nicht. 

sirphil98 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 13:18

Verträgen wird immer unterstellt dass sie einen rechtlichen Nachteil für den Jugendlichen haben (aufgrund Einhaltung der AGB). Entsprechend ist immer die Genehmigung der Eltern erforderlich für sowas.

Ein Vertrag, der dem späteren Wohl des Kindes dient soll einen rechtlichen Nachteil haben? Es wurde in der Vergangenheit ein Verfahren zugunsten eines 17-Jährigen entschieden, da dieser von einem Führerschein profitiere und der Nachteil der finanziellen Kosten ebenso abgesichert war?

Kirschkerze  26.04.2015, 13:22
@sirphil98

"Ein Vertrag, der dem späteren Wohl des Kindes dient soll einen rechtlichen Nachteil haben?"

Ich habe auch exakt erklärt wieso Verträge einen RECHTLICHEN Nachteil haben. Bitte lesen.

Das spätere Wohl hat nichts mit RECHTLICHEN Vorteilen oder Nachteilen zu tun.

Droitteur  26.04.2015, 13:26
@sirphil98

Der rechtliche Nachteil ist schlicht die Zahlungspflicht.

Du kannst ja mal mehr zu diesem Verfahren sagen, dann lässt sich vllt klären, ob du da alles richtig verstanden hast.

Der leider oft so genannte Taschengeldparagraph zieht hier jedenfalls absolut nicht. Es geht dabei streng genommen nicht darum, wann man ohne Einwilligung der Eltern Geld ausgeben darf, sondern um Fälle fehlender ausdrücklicher Einwilligung der Eltern. Wenn aber ausdrücklich die Einwilligung versagt wird, greift der Taschengeldparagraph nicht durch.

Du kannst Fahrschule machen: Wie gesagt ist der Vertrag aber unwirksam. Vielleicht findest du ja jemanden, der dir glaubt, dass du zahlst, sobald du volljährig bist, und sich insofern rechtlich blind auf dich verlässt. Das würde mich jedoch überraschen.

sirphil98 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 13:30
@Droitteur

Es besteht ein gutes Bekanntenverhältnis zwischen Fahrschule und der Minderjährigen Person, ebenso Personen wie zB. der Großeltern. Wäre also eine Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag rein rechtlich gesehen ausreichend, um den Führerschein zu erhalten?

Droitteur  26.04.2015, 13:37
@sirphil98

Ihr könnt problemlos einen Vertrag machen, in dem steht, dass es dich nichts kostet - schon ist der Vertrag nicht mehr rechtlich nachteilig. Hinzu kommen aber noch Kosten, die nicht der Fahrlehrer in der Hand hat (zB für die Prüfungen); mit denen müsstest dann warten, bis du alt genug bist.

Interessant wäre noch, ob deine Mutter einverstanden damit ist, dass du am Straßenverkehr teilnimmst. Ohne dieses Einverständnis wird der Lehrer wohl kaum leben können.

der taschengeldparagraph dürfte an dieser stelle eigentlich nicht angewendet werden können (wenn ich mich rechht erinnere), da dieser sich nur auf eine bestimmte summe an geld bezieht...während die kosten einer fahrausbildung diese wohl überschreiten würden.