Fahrradkontrolle- lohnt sich Einspruch?
Ich wurde heute von der Polizei angehalten weil ich mit dem FAHRRAD 5m über den Gehweg gefahren bin, auf dem wohlgemerkt kein Fußgänger war, weil ich einen Bus überholen wollte. Die Abgase direkt hinter einem Linienbus sind unerträglich wenn man die direkt einatmet, weil man hinter ihm her fahren muss. Könnte ich mein Verhalten also damit begründen, dass das Ganze gesundheitlich notwendig gewesen ist und damit das Verwarngeld von 15 Euro einsparen?
Ich finde es absolut unnötig, dass die einen wegen soetwas rauspfeifen. Autofahrer dürfen fahren wie die bekloppten, aber dann tut man etwas für die Umwelt, macht auch brav seine Handzeichen und hält das Rad instand und dann soetwas...!!
17 Antworten
darfst direkt 23,50€ drauflegen bei widerspruch verwaltungsgebühre.
Denke ehrlich gesagt nicht das das etwas bringt. Du hast einen Verstoß begangen. Kann deine situation ja schon verstehen aber nein.
Ähnlich wie wenn jemand den linken Fahrsteifen auf der autobahn blockiert erlaubt mit das auch nicht recht vorbei zu fahren (zb)
Verwarngeld ist keine Strafe, nur zur Erinnerung an die Gesetze.
Hallo Norina. Ich kann deinen Ärger nachvollziehen, und tatsächlich gibt es manchmal Radwege und Fußwege, die einen fast zwingen, sich nicht gesetzeskonform zu verhalten. Das Problem ist aber, dass du fast immer den Kürzeren ziehen wirst, wenn nur der Ausschnitt deines Rechtsverstoßes betrachtet wird. Glaube mir, ich kann als Radkurier ein Lied davon singen.
Tue dir selbst einen Gefallen, ärgere dich noch einmal richtig und dann zahle die 15 Euro. Inzwischen habe ich mir angewöhnt, alle Gelder, bei denen ich keinen Punkte bekomme, zu zahlen. Der Aufwand, den du sonst damit hast, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Nehme mal an, du schreibst einen Widerspruch, du musst nochmal wegen einer Aussage zu Gericht, etc. Für 15 Euro Ersparnis? Das ist eine teure Ersparnis...
Also: Ärgern, zahlen, weitermachen. Leider. Und natürlich den Fußgängerweg demnächst meiden, denn tatsächlich darfst du das nicht ;-)
Den Tatbestand hast du objektiv erfüllt, da beißt keine Maus den Faden ab. Wenn du dich traust, lege Widerspruch ein. Mit etwas Glück findest du an einem schönen Tag einen Richter, der das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt. Das ist aber reine Glückssache!
autofahrer dürfen auch nicht über den gehweg fahren genau so wenig wie anderen fahrzeuge abgesehen von kinder bis zu einem bestimmten alter
aber dein einspruch ist zweckos das kann ich dir von hier aus versprechen
Ne, lohnt nicht.
du hast als Radfahrer grundsätzlich nichts auf dem Fußweg verloren. Ende aus fertig.
Bezüglich den Abgasen:
Du hättest anhalten können und ein ganzes Stück hinter dem Bus fahren können. Oder du hättest auch auf den Fußweg gehen können und das Fahrad am Bus vorbeischieben. Achja, dabei darf das rad nicht zwischen den Beinen sein ;-). Oder du hättest eine andere route fahren können.
Autofahrer dürfen fahren wie die bekloppten? Achja, also darf der Autofahrer dann über den Fußweg fahren?