Fahrradfahren ohne Licht - Welche Auswirkungen auf Führerschein? ^^
Hallo,
wurde vorhin von der Polizei angehalten, weil mein Vorderlicht nicht gebrannt hat. Normalerweise muss man doch dann entweder vor ort ein Bußgeld zahlen, oder man kommt nochmal davon.
Der Polizist hat aber meine Personalien notiert. Ist das nicht ein wenig übertrieben? Ich weiß, dass fahren ohne Licht gefährlich ist, will jetzt auch keine Moralpredigt hören. Weiß selbst wie doof es ist, wenn man als Autofahrer schon bei ein wenig Dämmerung Idioten ohne licht nicht sieht, aber ich denke dummerweise immer dass ICH ja für die anderen, die mich vllt nicht sehen, mit aufpasse, indem ich besonders weit am Rand fahre etc. Kommt jetzt noch irgendwas auf mich zu? Oder nur ein Brief, in dem dann steht, dass ich 10€ oder mehr zahlen muss..und hat das irgendwelche Auswirkungen auf meinen Führerschein?
7 Antworten
Vielleicht kommt auch gar nichts nach, wenn der Polizist dir nicht gesagt hat, was du für Konsequenzen zu erwarten hast.Die Personalien von dir hat er nur notiert um sie zu überprüfen.
er meinte nur, dass vllt in nen paar wochen was kommen würde..hätte dem eh iwas erzählen können, der hatte anscheinend seine brille nich auf und konnte meinen perso nich richtig lesen..zum glück hat er nicht gesehn, dass ich beide stecker in de ohren hatte :P
Da Dummheit bestraft werden muss, gibt es einen Bußgeldkatalog. Dort ist der Regelsatz für "Fahren bei Dunkelheit ohne Licht" festgeschrieben. Dieser Regelsatz gilt aber nur bei Fahrlässigkeit. Sofern du fortdauernd auffällst, weil du ohne Licht fährst, gilt dieser Regelsatz nicht mehr. Es könnte dann auch schon mal Punkte geben. Fällst du mehrmals negativ auf, so wird die Polizei ihrer Verpflichtung nach dem Straßenverkehrsgesetz nachkommen und die Fahrerlaubnisbehörde davon unterrichten (§ 2 Abs. 12 StVG). Die Fahrerlaubnisbhörde wird dann beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis prüfen, ob du zur Teilnahme am Straßenverkehr überhaupt geeignet bist. Also Probleme kann es schon geben. Aber nicht, wenn der Verstoß einmalig von dir war. Das Niedergeschriebene gilt nur für Wiederholungstäter bzw. Unbelehrbare.
Hier geht es lediglich um ein Verwarnungsgeld. Verwarnungs- und Bußgelder werden nicht vor Ort gezahlt. Dazu gibt es schriftliche Bescheide, die auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (wäre bei Barzahlung nur schwer möglich). Auf den Führerschein hat das keinen Einfluss.
Noch was: Besonders weit rechts zu fahren ist nicht vorsichtig, sondern gefährlich. Fährt man sehr weit rechts, wird von vielen Autofahrern kein ausreichender Abstand gehalten. Wenn der Scheinwerfer nicht funktioniert, geht es ja sowieso mehr um den Gegenverkehr.
Bei mehreren auffälligen Ermahnungen, ja, da es sich um Strassenverkehr handelt gilt dort die Strassenverkehr Gesetze! Lass mal Nachts beim Auto die Scheinwerfer aus z.b. :D
is mir auch schon passiert..kommt nich so gut :D is mir aber nach ein paar minuten selbst aufgefallen blitz :D
Gehe zu einem Fahrradladen beseitige das Problem. Danach geist du zur der Polizeiwache welche es bearbeitet & sagst. Wehrend der Heimfahrt ist das Licht kaputtgegangen, das sagst du wenn es angebaut war. Oder wen es nicht angebaut wahr, sagst du sie wurde dir gestohlen. Zeigst das Fahrrad so wie den Kaufbeleg des Lichts, so kann aus der strafe noch eine Verwahrung werden.