Fahrradfahren ohne Licht -> Konsequenz: funktionierendes Licht bei Polizei vorzeigen?!
Ich hätte mal eine Frage:
Gestern Abend bin ich ohne Licht Fahrrad gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Diese hat meine Personalien aufgenommen und gemeint, wenn ich am nächsten Tag zur Polzei-Station gehe und ein funktionierendes Licht vorweisen kann, werden mir die 20 Euro erlassen. Für mich war das als Konsequenz neu und nun frage ich mich, ob ich dem wirklich Folge leisten muss.. Da ich ja auch einfach ein anderes Fahrrad nehmen könnte, da sie ja nichts weiter dazu aufgeschrieben haben, scheint mir das Ganze nicht allzu gut durchdacht. Könnt ihr mir weiterhelfen?
12 Antworten
Sie werden Dein Fahrrad erkennen, da kannst Du Dir sicher sein.Du solltest zu Deiner eigenen und der von anderen Leuten mit einem verkehrsicheren Fahrrad fahren. Das ist der Sinn des Ganzen.
Eigentlich müssten die dich einmal verwarnen. Wenn sie dich nochmal erwischen, dann müsstest du erst 20 Euro bezahlen.
Weil ich es weiß. Hab ich mal gehört! Und es simmt
Weil ich es weiß. Hab ich mal gehört! Und es simmt
Eigentlich müssten die dich einmal verwarnen....
Und diese Verwarnung ist eben gebührenpflichtig.
Hallo DerTrickster017,
das was Du mal gehört hast ist falsch.
Eigentlich müssten die dich einmal verwarnen. Wenn sie dich nochmal erwischen, dann müsstest du erst 20 Euro bezahlen.
Ein Verwarnungsgeld ist nicht erst beim zweiten Vergehen fällig, sondern sofort. Bei mehrfacher Begehung kann sich das Verwarnungsgeld sogar verdoppeln. Dann bist Du nicht mehr bei einem defekten Licht mit 20,00 Euro dabei, sondern sogar mit 40,- Euro
Im übrigen werden die Daten des Betroffenen bei mündlich ausgesprochenen Verwarnungen genauso wenig wie bei sofort und in bar bezahlten Verwarnungsgelder aufgenommen, insofern wäre es gar nicht möglich nachzuvollziehen, ob man schon einmal mit einer mündlichen Verwarnung davon gekommen ist.
Dementsprechend ist der Einwand von Antitroll1234 also durchaus gerechtfertigt.
Musst nicht hingehen, kannst auch zahlen wenn der Bussbescheid eintrifft.
Der Polizei ist es egal ob das das gleiche Rad ist, sie will nur dass du mit einem verkehrstüchtigen Rad unterwegs bist. Ob du Beleuchtung kaufst oder ein ganzes Rad (auch übertragen, ist ihr wurscht, vermutlich.
und nun frage ich mich, ob ich dem wirklich Folge leisten muss..
...Du musst nicht, bekommst dann halt ein Verwarngeld von 20,-€.
Hallo 5deepme:
Eigentlich hättest du direkt eine gebührenpflichtige Verwarnung bekommen sollen. Man ist dir also noch entgegengekommen. Das solltest du umgekehrt anerkennen, dein Rad reparieren und es vorzeigen.
Sinn der Sache ist ja, dass du mit Beleuchtung nicht nur besser siehst, sondern vor allem gesehen wirst. Es ist also zu deinem Schutz.
Polizsten sind übrigens nicht blöd. Geh mal ruhig mit dem falschen Rad hin. Viellleicht zahlst du dann die 20.-€ und musst mit dem richtigen Rad noch mal antanzen.
...wie kommst Du darauf das erst nur eine Verwarnung erfolgen muss ?