Fahrrad fahren in einer Kleingartenanlage
Hallo, wir sind Pächter in einer Kleingartenanlage. Der Weg zu unserem Grundstück ist max.1Meter breit. Nun zu meiner Frage. Ist es erlaubt die Wege in einer Kleingartenanlage mit dem Fahrrad zu befahren? In den Verwaltungsvorschriften für Kleingärten (in Berlin) heißt es dazu unter anderem-" Das Befahren der Wege sowie das Abstellen und parken von Kraftfahrzeugen....... ist unzulässig." Es nervt nämlich ungemein, wenn Gartenfreunde mit Fahrrad und Anhänger über den Weg donnern. Dann ist man jedes mal aus den schönsten Träumen aufgeschreckt. Und gefährlich ist es ohnehin, denn die Wege sind eng und verwinkelt. Ich kann nicht verstehen, warum es hier keine einschränkende generelle Reglung gibt. In unserem Vorstand hat die Radfahr-Lobby die Oberhand. Da gibt es auf Anfragen nur ausweichende Antworten. Vielleicht kann uns jemand in dieser Frage weiter helfen. Es muss ja nicht immer gleich das Verwaltungsgericht sein. Vielen Dank schon im Voraus für die hilfreichen Antworten!
8 Antworten
Kleingärten sind öffentliches Grün, also gelten dort dieselben Regeln wie außerhalb von Anlagen. Wenn also dort kein Schild steht das diesen Weg für Radfahrer freigibt, bzw. sogar vorschreibt, ist das radfahren nicht erlaubt.
Das durchzusetzen dürfte allerdings nicht einfach sein.
Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen für alle Bürger und unverzichtbarer Bestandteil der Naherholung. Der öffentlich zugängliche Teil der Anlagen macht oft 30 - 40 % der Gesamtfläche aus.
Der öffentlich zugängliche Teil der Anlagen macht oft 30 - 40 % der Gesamtfläche aus. Das heisst 60 - 70% der Flächen sind NICHT ÖFFENTLICH, da von den Vereinen gepachtet. Deswegen greift hier das Vereinsrecht, weil gepachteter Grund nunmal Privat ist. Und auf Privetgrund kann der Pächter entscheiden, ob mit dem Rad gefahren werden darf oder nicht. Auch wenn Du den link noch 10 mal auf die Seite kopierst hast Du trotzdem nicht Recht.
Umgekehrt: wenn dort kein Verbotsschild für Radfahrer steht, dürfen sie dort Rad fahren!
Sicher?
Vergleich das doch einfach mal mit einem Bürgersteig. Stehen dort Verbotsschilder? Darf ich also dort, als Erwachsener, Fahrrad fahren? Und dieser Weg erfüllt eindeutig die Funktion eines Bürgersteigs, es ist ein Fußgängerweg. Und was darf ich mit einem Fahrrad auf dem Bürgersteig machen? Genau, schieben.
Ich glaube nicht, dass du das mit einem Bürgersteig vergleichen kannst. Eher mit einem Feldweg.
Glauben heißt nicht wissen.
Also nochmal, das ist öffentliches Grün.
Das hier gilt jetzt für Berlin, ist aber überall so ähnlich üblich::
Obwohl die Grünanlagenregelungen kommunal unterschiedlich sein können, dienen Grünflächen grundsätzlich der Erholung der Bevölkerung und sind in der Regel mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen nicht zu befahren. Radfahren und andere Nutzungen können auf besonders ausgewiesenen Wegen und Flächen zugelassen werden. Durch das Berliner Grünanlagengesetz aus dem Jahre 1997 sind die Bezirke sogar „verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen (auch zum Radfahren) in angemessenem Umfang auszuweisen“, was in den letzten Jahren auch in einem zunehmenden Maße geschah.
Ist nicht ausgewiesen ist es nicht erlaubt.
Äääähm - Wege zwischen Gärten sind Grünanlagen? Das ist mir allerdings neu! Ich denke mal, das Ganze ist Auslegungssache und die Begriffe sind alle ziemlich dehnbar. Du legst es so aus, ich anders. Darüber will ich hier und jetzt auch nicht streiten.
Kleingärten sind kein öffentliches Grün, das ist der Fehler..
z.B. NRW
Öffentliche Grünanlagen
Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen für alle Bürger und unverzichtbarer Bestandteil der Naherholung. Der öffentlich zugängliche Teil der Anlagen macht oft 30 - 40 % der Gesamtfläche aus.
@WeVau: was bist du denn für ein Paragraphenreiter?
Wege sind Wege, in Kleingärten vergleichbar mit Wegen in einem Park. Für alle Bürger zugänglich.
Öffentliche Grünanlagen
Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen für alle Bürger und unverzichtbarer Bestandteil der Naherholung. Der öffentlich zugängliche Teil der Anlagen macht oft 30 - 40 % der Gesamtfläche aus.
Da reist du was völlig aus dem Zusammenhang. Kleingärten sind privat gepachtet und
nichtfür die Allgemeinheit zugänglich. Oder glaubst du das jeder in meinen Garten kann wann und wie er will???
Kannst du nicht zwischen deinem Garten und der Gartenanlage unterscheiden?
In deinen Garten darf keiner so einfach gehen, über die Wege darf jeder gehen.
@putzfee
@WeVau: was bist du denn für ein Paragraphenreiter?
Ach weißt du, meistens sind solche wie du die ersten die nach Paragraphen schreien wenn es um ihre eigenen Interessen geht.
@WeVau: Vorsicht vor Allgemeinerungen! Ich bin nicht so engstirnig, dass ich solche Paragraphen brauche!
Das heißt Verallgemeinerung
Ja, WeVau, da muss ich dir ausnahmsweise recht geben, das war ein Flüchtigkeitsfehler. Natürlich heißt es Verallgemeinerung. Der Rest des Satzes ist allerdings korrekt!
eigentlich ist an solchen engen Stellen nur das Schieben erlaubt, nicht das Fahren. Der Besitzer der Anlage muss Unfallgefahren vermeiden, zB durch ein Verbot. Fragt doch mal nach, wer die Haftung bei Schäden übernimmt. Da ihr auf diesen Sachverhalt hingewiesen habt, kann dem Betreiber auch eine Teilschuld angelastet werden (Unterlassen einer Beseitihung einer Gefahrenquelle). So sehe ich das jedenfalls.
sagt mal Leute, habt ihr nichts besseres zu tun? Meint ihr nicht, dass in unserem Land bereits genug reglementiert wird??
Nicht falsch verstehen, ich habe die Frage nur in Hinsicht auf die Sicherheit beantwortet. Eine normale "Lärmbelästigung" ist hinzunehmen, die lässt sich nicht vermeiden, dazu braucht man keine Reglementierung. Ich bin nur auf die Sicherheit gegangen. Wenn hier wirklich nur 1 Meter Breite besteht, wird es schwierig. Lass mal einen mit Fahrrad auf dem Weg fahren, Dein Kind (nur als Beispiel) läuft in entgegengesetzter Richtung und beide prallen zusammen. Wer ist schuld? Beide machen widersprüchliche Aussagen. Wem wird dann Glauben geschenkt? Deswegen scheint in der Satzung auch ein Verbot zum Durchfahren verankert zu sein. Auch ich bin gegen solche "Bedingungen", deshalb würde ich niemals einen solchen Garten pachten. Ich habe nur die Sicherheit betrachtet. Auf diesem Weg kann sowieso keiner rasen, der Lärm dürfte deshalb sowieso nicht mehr sein, als wenn man Fahrrad (mit Anhänger) schiebt. Betrachte meine Antwort mal aus dieser Sicht . Das mit dem Lärm ist Quatsch, der entsteht auch dann, wenn ich das Fahrrad schiebe.
Natürlich ist es erlaubt. Warum auch nicht? Die donnernden 2 Räder sind keine Kraftfahrzeuge. Ich glaube du hast sehr viele Freunde...
Dies kannst Du ganz einfach in der von Dir unterschriebenen Vereinsordnung nachlesen. Das Verwaltungsgericht wird Dir hier auch nicht wirklich weiter helfen
Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug - und du bist ein bisschen überempfindlich, wie mir scheint! Und seit wann "donnert" ein Fahrrad?
Hat wohl auch keiner behauptet, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, sondern um ein Fahrzeug. Und wenn die Gartenfreunde dann mit Fahrradanhänger beladen mit leeren Bierkästen, o.ä. an Deinem Garten vorbei donnern, dann fragst du Dich auch wo du stehst. Ein bisschen mehr gegenseitige Rücksichtnahme und dann funktioniert alles ganz gut. Aber das verstehen manche Gartenzwerge nicht so richtig.
Dann hättest du das hier mal weglassen sollen!
In den Verwaltungsvorschriften für Kleingärten (in Berlin) heißt es dazu unter anderem-" Das Befahren der Wege sowie das Abstellen und parken von Kraftfahrzeugen....... ist unzulässig."
Im Übrigen scheinst du eine echte Spaßbremse zu sein - wenn du absolute Ruhe willst, musst du dir wohl oder übel einen Garten suchen, der fernab von jeder menschlichen Ansiedlung ist. Ich jedenfalls habe für solch ein kleinliches Genörgel absolut kein Verständnis!
Kleingärten sind in der Regel Privatgrund, von einer Gemeinde gepachtetes Vereinsgelände. Somit gelten hier die vom Verein aufgestellten Regeln. Eine Ausschilderung ist nicht nötig.