Fahrprüfung nicht bestanden -Zu Unrecht?
Hallo, Ich hatte heute eine Fahrprüfung und da bin ich eigentlich ganz gut gefahren bis auf kleine Fehler aber das ist jz egal. Wir fahren auf einer 50zone und da bin ich mit ca.40 gefahren und dabei leivht gebremst weil da rechts eine kleine Straße war. ihr wisst ja rechts vor links. Da macht der fahrlehrer kurz davor eine vollbremse obwohl da niemand kam und meint ich habe die Straße nicht gesehen und wollte so weiterfahren obwohl ich schon langsam angebremst habe. Wäre von rechts jemand gekommen hätte ich locker bremsen können. Ja und gleich dannach ist die Prüfung gelaufen und ich durfte wieder heim :/ Meine Frage wäre jetzt, hatte der fahrlehrer recht oder hat er einfach nur zu früh eingegriffen. Und falls er im unrecht ist, wie kann ich vorgehen denn ich will jetzt keine 2 Wochen für die nächste Prüfung warten und habe auch ünerhaupt keine lust wieder dafür 200€ zu bezahlen. Würde mich über jede Antwort freuen :)
6 Antworten
Es ist auf jeden Fall erstmal die Frage, ob das Eingreifen gerechtfertigt war. Grundsätzlich sind 40 km/h bei Rechts vor Links viel zu viel, auch wenn du eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hast. Dass keiner kam, hast du ja geschrieben. Die Frage ist aber auch, wie gut die Straße einzusehen war. Denn wenn direkt hinter der nächsten verdeckten Möglichkeit einer mit 50 Sachen gekommen wäre und der dann deinetwegen hätte bremsen müssen, hättest du ihm damit effektiv die Vorfahrt genommen. In dem Falle wäre das Handeln deines Fahrlehrers gerechtfertigt. Andernfalls wärst du im Recht. Aber dann stellt sich die Frage, ob sich ein Strafverfahren lohnt. Die Kosten sind meist höher als der Nutzen, kann ich nur aus Erfahrung sagen...
Rechts vor Links in einer 50-er Zone ist ungewöhnlich.
Dennoch finde ich 40 km/h kurz vor der Einmündung zu schnell. Der Fahrlehrer kann das wahrscheinlich besser einschätzen als du.
Es ist auf jedenfall klar das er zu früh eingegriffen hat.
Nein hat er nicht.
30er zone = rechts vor links aber 50?
Möglich wäre eine Zivilklage gegen den Fahrlehrer. Bis zur Entscheidung des Amtsgerichts werden wohl 6-12 Monate (je nach Auslastung/Bundesland) vergehen, die verwaltungsrechtliche Prüfung bleibt davon unberührt, somit Prüfung nicht bestanden.
Allenfalls Schadensersatz gegen den Fahrlehrer und neue Prüfung in neuer Fahrschule nach Rechtskraft des Amtsgerichtsurteils in etwa 12 Monaten...