Welche Strafe erwartet mich, wenn ich als Motorradfahrer einem Auto den Spiegel abhaue und fliehe?

5 Antworten

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Aus deiner Frage ist nicht ersichlich, klar erkennbar, in welchem Zusammenhang das "Abhauen" gemeint ist.

  1. Erklärung: Du kannst von deinem Bike absteigen gehst zu Fuss zum Auto und schlägst den Spiegel ab. Dann steigst du wieder auf und fährst weg. Das ist, bei dieser Konstellation, Sachbeschädigung nach dem StGB. Geldstrafe ist zu erwarten, ggf. Verwarnung. Privatrecht: Schadenersatz
  2. Erklärung: Wenn du mit dem Bike gegen das Auto fährst, dabei den Spiegel abfährst und flüchtest, dann ist das Verkehrsunfallflucht und somit eine ganz andere Liga. Die Strafen sind dafür drastischer, du kannst u. U. die Fahrerlaubnis verlieren, bekommst aber mit Sicherheit einige Punkte in Flenburg die dann die gleiche Folge haben können. Die Versicherung wird dir einen bösen Brief schicken. MfG
kevin1905  10.07.2018, 22:29
Die Versicherung wird dir einen bösen Brief schicken.

Sie würde vor allem regressieren und sich die gezahlte Leistung an den Geschädigten erstatten lassen.

Wenn du das Nummernschild hochklappst keine... Falls du erwischt wirst, wirst du warscheinlich wegen fahrerflucht mit Sachschaden angezeigt werden und eine Geldstrafe bekommen falls der PKW Fahrer eine Anzeige macht... Wenn bereits mehrere Delikte begangen wurden kann es sein das dir auch der Führerschein entzogen wird usw usw. je nach Richter...

kevin1905  10.07.2018, 22:30

Sachbeschädigung wäre es nur, wenn das ganze vorsätzlich geschieht. aus der dünnen Fragestellung nicht klar erkennbar.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-strafe/

Vorsatz - deine Haftpflicht ist aus dem Rennen - Unfall mit Schaden - Führerscheinentzug - sehr hohes Bußgeld und wenn´s ganz dumm läuft - auch KNAST bis zu einem Jahr

das ist kein strassenverkehrsdelikt.

vorsätzliche sachbeschädigung...

und da die straftat in verbindung mit einem kraftfahrzeug begangen wurde, kann man dir das motorrad wegnehmen und auch der "lappen" kann eine ganze weile weg sein.

darüber hinaus dann auch noch das strafmass, das der richter wegsetzt. aber ich denke, wirksamer und mehr "strafe" wäre das oben beschriebene.

alles gute und so.

peterobm  10.07.2018, 20:38

das ist kein strassenverkehrsdelikt.

bitte was

peterobm  10.07.2018, 20:36

ganz andere Baustelle - das ist noch harmlos

XReckless21X  10.07.2018, 20:39
@peterobm

 "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Finde ich dafür nicht ganz harmlos. Kommt ja auch drauf an, ob er einen Unfall provoziert oder ob er das an einem parkenden Auto macht. Erstes wird sicher noch mehr bestraft.

peterobm  10.07.2018, 20:44
@XReckless21X

§ 142 StGB besagt dazu, dass auf diese Weise nach begangener Fahrerflucht keine Strafe droht bzw. diese gemildert werden kann. Dazu darf es sich jedoch ausschließlich um einen geringen Schaden handeln, die Polizei darf noch nicht in dem Fall ermitteln und die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen. (Auszug aus meinem Link)

den Schaden muss er ersetzen - das ist in Tateinheit und damit ne andere Sache