Kann der Schornsteinfeger mir seine Anfahrkosten in Rechnung stellen?
Hallo Ihr lieben Helfer da draußen!
Folgende Sachlage, bei der ich gerne eure Meinung hören würde:
Bei uns war vor einigen Wochen der Schornsteinfeger im Haus. Der Termin war angekündigt und ich habe vergessen mir einen Ersatztermin geben zu lassen und war dann zwei Wochen im Urlaub. Er hinterließ an meiner Wohnungstür einen Zettel mit einem neuen Termin, sowie den Vermerk mit der Bitte nach einer Terminabsprache und 35€ Anfahrtskosten - ich im Urlaub und kann nicht reagieren.
Er erschien wohl zum zweiten Termin, um wieder vor verschlossener Tür zu stehen. Gleiches Spiel noch einmal. Einen zweiten Zettel mit neuem Termin und gleichen Vermerk wie oben schon erwähnt, hinterließ er feinsäuberlich an der Tür, eingesteckt vor dem ersten Zettel.
(An dieser Stelle, kann man 1 und 1 zusammenzählen und merken, dass ich offensichtlich nicht zu Hause bin, da sein erster Zettel unverändert an der Tür steckte.)
Unbeirrt setzte er mir zwei weitere Male neue Termine mit dem Vermerk zur Terminabsprache, den Anfahrtskosten sowie den Hinweis, dass er mich beim Ordnungsamt gemeldet hat.
Da ich im Urlaub war, hatte ich keine Chance auf seine hinterlassenen Nachrichten zu reagieren und soll jetzt für jeden seiner selbstgesetzten Termine die Anfahrtskosten tragen!? Er kreuzt jedes mal an, dass ich mich mit ihm zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen soll, setzt aber gleichzeitig selbständig Termine fest, die ich unmöglich halten kann, da ich nichts von ihnen wusste?!
Das kann doch nicht rechtens sein? Oder bin ich hier vollkommen im Unrecht, weil ich vergessen hatte mir einen Ersatztermin geben zu lassen?
Für eure Meinung wäre ich euch dankbar!
Beste Grüße
6 Antworten
Die erste Anfahrt wirst Du wohl zahlen müssen, die weiteren nicht, weil die Termine ja nicht zugestellt wurden.
1 x die Anfahrt zahlen, deine eigene Dummheit - mehr kann er nicht; er hat sich selbst ausgebelt, Ankreuzen, Melden um einen Termin zu setzen, gleichzeitig hat der Eigenmächtig Termine gemacht.
Ordungsamt gemeldet, da würde ich nur müde lächeln, du hast Nachweise über deinen Urlaub, von da kann nix kommen.
ER war wohl gerade im Ort - ob da überhaupt die Anfahrtskosten gerechtfertigt sind?
Ich würde bei der Innung der Schornsteinfeger anfragen, ob das rechtens ist.
Das war nicht gefragt!
Ich halte die Antwort von DerHans plausibel und nachvollziehbar im doppelten Sinn.
1. Der Schornsteinfeger wird von der Hausverwaltung beauftragt sein die Messarbeiten, die anstehen, selbst zu bestellen. Bei Meßarbeiten an Heizungen, bestelle ich fast immer 4 Wochen vorher und da haben dann die meisten Kunden Zeit sich darauf einzurichten oder einen Ersatztermin mit mir zu vereinbaren.
2. Sicherlich hatte der Schornsteinfeger einen Zeitaufwand, den er sich bezahlen lassen will. Eigentlich hat er aber mit dem Vermieter einen Vertrag und müßte dem dann belegen, dass er dann und dann im Haus war und dort oder dort keinen angetroffen hat. Er stellt ja vermutlich auch keine Rechnung an Sie als Nutzer der Heizung für die jährlichen Messarbeiten.
Klären Sie das mal bitte mit Ihrem Vermieter, wie der Schornsteinfegervertrag aussieht.
Wenn du in Urlaub fährst, ohne dich um anstehende Termine zu kümmern, musst du eben für die daraus entstehenden Kosten haften.
Ich sehe durchaus ein, dass ich für die Kosten eines zweiten Termins einstehe. Was ich nicht einsehe ist, dass mir Termine gemacht werden, die ich weder einhalten kann noch Kenntnis von ihnen habe. Spätestens als er seine Nachricht unberührt an meiner Tür vorfand hätte klar sein müssen, dass ich seine Termine nicht empfangen habe.
@DerHans: Bitte lies doch mal die Frage durch, bevor Du antwortest.
Mea culpa, ich war es, die nicht richtig gelesen habe. Du hast Recht. Der Termin war bekannt.
Soll der das etwa selbst bezahlen, wenn sich Leute einfach nicht melden?