Fahrkarte von der Steuer absetzen, ist das bei den Brutto/Netto Rechnern schon inbegriffen?
Hi,
Angenommen ich verdiene 2000€ Brutto und meine Fahrkarte kostet im Monat 120€. Wenn ich das mal auf http://www.brutto-netto-rechner.info/ eintacker, komme ich auf irgendwas mit 1350 netto.
Frage: ist in den 1350 schon irgendein Grundfreibetrag enthalten? Oder anders gefragt, kann ich die Fahrkarte kpl. von der Steuer absetzen - bekomme also die kosten für die Fahrkarte vom Finazamt zurück?
Oder hätte ich dann im Endeffekt - Fahrkarte einberechnet - noch 120€ weniger?
Bin ja dann nicht mehr so weit weg von Hartz4...;)
Der ?
2 Antworten
Keine Finanzamt zahlt Dir die Kosten für die Fahrkarte.
Das sind Werbungskosten (Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte.
Un weil jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer- Pauschbetrag von jährlich 1.000,00 € zusteht, wirken sich die Werbungskosten nur in Höhe des Betrages aus, der diese 1.000,00 € übersteigt.
Wenn Du von einem Monat Urlaub ausgehst, brauchst Du 11 Monatskarten im Jahr, hast also einen Gesamtaufwand von 1.320,00 € Werbungskosten im Jahr.
Abzüglich des Arbeitnehmer- Pauschbetrags von 1.000,00 € wirken sich dann im Jahr nur 320,00 € als Werbungskosten und somit steuermindernd aus.
davon 1/12 sind rund 26,00 €.
Also lies Deine Monatslohnsteuer bei 2.000,00 € ab und danach bei 1.974,00 €.
Dann weißt Du, welche steuerlichen Vorteile Dir die Fahrkarten bringen.
Danke für den Stern Helmuthk
In den Lohnsteuertabellen und damit auch in den Nettolohnrechnern ist der Arbeitnehmer- Pauschbetrag eingearbeitet.
Diesen Pauschbetrag erhält jeder Arbeitnehmer, auch wenn er gar keine Werbungskosten hat.
Bei der Einkommensteuererklärung und bei der darauf folgenden Einkommensteuerveranlagung ist die Berechnung anders.
In der Einkommensteuertabelle ist der Arbeitnehmerfreibetrag natürlich nicht eingearbeitet, weil diese Tabelle auch für Nicht- Arbeitnehmer, also für Gewerbetreibende usw., gilt.
Deshalb wird hier bei Arbeitnehmern zu Anpassung an die Lohnsteuertabelle der Arbeitnehmer- Pauschbetrag gewährt - oder die höheren Werbungskosten.
Und der Arbeitnehmer- Pauschbetrag wird nicht ausgezahlt- ebenso nicht die höheren Werbungskosten.
du hast eh 1000€ standard werbungskosten, wenn du sonst nichts hast, bewegt sich die karte ca in dem rahmen
also bringt es nicht die vollen 1350, da du eh 1000 € irgendwas hast
und nein, du hast ca das doppelte eines h4lers
Ja genau - eben diese 1000 - sind die in der Berechnung mit den 1350 denn schon mit drin?
normal müsste das programm die 1350 dann nehmen
die 1000 verfallen dann natürlich, wenn du mehr hast
1000 oder mehr
nicht 1000+das, was man angibt
Mal anders gefragt:
sind denn in den 1350 Netto die der Brutto/netto Rechner ausspukt die ~1000€ Pauschbetrag schon mit drin?
Oder würde ich die nach einem Lohnsteuer Jahresausgleich wiederbekommen -> ist also mein tatsächliches netto etwas höher, nur es wird mir erstmal abgezogen?