Fahrkarte von Steuern absetzen - AZUBI?
Grüßt euch,
Google ist sehr vielfältig. Leider sind aber die ältesten Themen oben und somit bringt es mir nichts.
Ich bin Azubi, bekomme brutto um die 790,00-. und mein Vater meinte, ich könne meine Fahrkarte von den Steuern absetzen.
Nun die Frage, stimmt das überhaupt? Wenn ja, wie funktionierts?
11 Antworten
Ja klar geht das, über die Steuererklärung kannst du die Fahrkarte als Werbungskosten absetzen. Nur es gibt da 2 Probleme:
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Es gibt bereits einen Freibetrag bei der Lohnsteuer, nur wenn du den übersteigst, kannst du die Fahrtkosten absetzen, Dürfte bei dir nicht der Fall sein.
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Wer keine Lohnsteuer zahlt, kann auch nichts absetzen oder zurückbekommen. Bei deinem Einkommen wirst du gar keine Lohnsteuer zahlen.
Ja, durch eine Steuererklärung...
Fahrtkosten sind Werbungskosten. Das sind Kosten, die dir direkt im Zusammenhang mit der Erzielung deiner Einkünfte entstehen (z.B. auch Bewerbungskosten). Du kannst die Fahrten zum Betrieb und zur Schule von der Steuer absetzen. Das wirkt sich allerdings nur dann aus, wenn du im Jahr mehr als 1.000 € an Fahrtkosten hast, denn diesen Betrag berücksichtigrt das Finanzamt automatisch als Werbungskostenpauschale, ohne dass du irgendetwas tun musst. Wenn dir höhere Kosten entstehen, musst du dass durch die entsprechenden Fahrkarten nachweisen und sie zusammen mir deiner Einkommensteuererklärung einreichen. Wenn du googlest, schau mal unter Werbungskosten/Fahrtkosten.
Kann aber sein, dass du insgesamt sowieso keine Steuern zahlen musst, da du unterhalb der Einkommensgrenze bist.
Laut so einen Brutto-Netto Rechner zahlt er keine Lohnsteuer, wie willst dann was von der Steuer absetzen, egal ob Freibetrag oder 30 Cent/km
Wobei es bei deinem Einkommen wahrscheinlich egal ist, weil du vermutlich mit dem zu versteuernden Einkommen eh noch innerhalb des Freibetrages bist (der Freibetrag beträgt 2014 8354 Euro, dein Bruttoeinkommen liegt um die 9500 Euro, dann gehen davon noch Kranken- und Rentenversicherung ab, dann bist wahrscheinlich schon unter der Grenze, sodass du ohnehin keine Einkommensteuer bezahlen musst bzw. wieder alles zurückbekommst).
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Werbungskosten. Sie können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und mindern das zu versteuernde Einkommen. Allerdings wirken sie sich nur aus, wenn zum einen der Werbungskostenpauschbetrag von 1000 € pro Jahr überschritten wird und wenn man zum anderen überhaupt Steuern bezahlt.
Hier in Hessen gibt es die "CleverCard" - 8 Monate zahlen, 12 fahren. Durch dieses Prinzip zahle ich nur ca 100 Euro. Wäre also 850 Euro die im Jahr für die Fahrkarte rausgeht. Dies wäre nun unter dem Werbungskostenpauschbetrag?
Wenn du keine weiteren Werbungskosten hast wie z.B. für Arbeitsmittel, Berufskleidung usw. - ja.
Man kann auch einfach die Pauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer in Anspruch nehmen,