Fahrkarte laminiert,wer hat Recht?

9 Antworten

Recht hat hier höchstwahrscheinlich die Schaffnerin, die das moniert hat.

Mit dem Kauf einer Fahrkarte gehst du einen Vertrag mit der DB ein. Die haben in ihren Beförderungsbedingungen in der Regel das Laminieren verboten.

Beispielhaft sei hier der § 8 der Beförderungsbedingungen Berlin-Brandenburg genannt.

http://www.vbb.de/de/article/startseite/fahren-im-verbundgebiet/befoerderungsbedingungen/15890.html#ungueltige-fahrausweise

(1)       Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt oder nicht im Original vorgelegt werden, sind ungültig und können eingezogen werden. Dies gilt auch für Fahrausweise, die

3.zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich, oder vom Fahrgast einlaminiert bzw. eingeschweißt sind, so dass sie nicht mehr überprüft werden können

Das Problem ist eben, dass die Haptik (aus welchem Material besteht das Ticket) nciht mehr überprüft werden kann. So ein Ticket ist schnell njachgedruckt.

Schuld hast du, da du dich nicht hinreichend darüber informiert hast. Einem Schaffner ist es nicht zuzumuten, dass er alle Bedingungen kennt und sie auch auslegen kann.

Darf ich die DB deswegen anklagen(was ist den meine Schuld wenn die ihren Job nicht gescheit können)

:D hast du denn soviel Taschengeld um überhaupt das Büro eines Anwalts betreten zu dürfen?

Ruf bei DB direkt an u frag nochma nach! Da sitzen leute die die regeln kennen müssen u notier den Namen der Person mit der du telefonierst dass du dich auf si berufen kannst!

Ob du ne neue kaufen musst oder nicht entscheidest nach dem Telefonat

Laninieren ist ja keine schlechte Idee..... optional gibts plastikhüllen für um die Fahrkarten rum...

ohwehohach  15.01.2018, 14:32

Naja, wenn Laminieren die Fahrkarte ungültig macht, dann ist es eben sehr wohl eine schlechte Idee...

Maleficent666  15.01.2018, 14:34
@ohwehohach

Bei uns bekommen die kids extra für die Fahrkarten son Plastikteil.......

In der Regel ist laminieren verboten weil durch die Hitze oft Sicherheitmerkmale beschädigt werden. Auf eine mündliche bzw. Aussage kannst Du Dich nicht berufen, sie lässt sich schlecht beweisen.

Wenn Du es genau wissen möchtest, dann frag schriftlich, z.B. per eMail nach. Bevor spontan aus dem Bauchgefühl geantwortet wird, wird dann geprüft, da man sich später auf die schriftliche Antwort berufen kann.

Falls die Antwort positiv sein sollte, was ich eher nicht glaube, könntest Du diese ausdrucken und bei einer Kontrolle vorlegen.

Leider hast Du wohl die falschen Leute gefragt, die nicht ausreichend informiert waren.

Die DB hat das Hausrecht. Du fährst zu deren Bestimmungen und Gesetzen mit der Bahn.

Wem das nicht passt, der muss laufen...

Anklagen? Etwas üppig. Aber klar können sie verlangen, dass du eine neue beantragst.