Fahrender Bäcker hupt meineTochter wach...erlaubt?
3 mal die Woche steht ein Bäckerauto vor unserer Tür und hupt 2-3 mal. Gibt es Urteile dagegen? Und dass mir keiner damit kommt, ich solle mich freuen wegen dem Service und so...
20 Antworten
Die Hupe darf laut StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen. Um frische Brötchen anzukündigen, darf die Hupe nicht benutzt werden; es droht dann auch Bussgeld von mind. 10,00 €.
Ich fahre solch ein Bäcker-Auto und ja wir haben eine Ausnahmegenehmigung und unsere Hupe ist erlaupt. Wir haben keine andere Möglichkeit auf uns Aufmerksam zu machen. Aber mit mir kann man reden und ich bin dann auch schon ein Stück weiter gefahren. Ich glaube in so einem Fall macht der Ton die Musik. Man sollte mit uns reden und uns nicht beschimpfen, denn auch wir machen nur unsere Arbeit und müssen davon leben, das die Leute bei uns einkaufen.
Hallo,
wer hat dir den das erzählt ?.
Gruß
Laut StVo darf gar nicht gehupt werden.
1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Ist gegen die Straßenverkehrsordnung. Es darf nur unter Bestimmten Vorraussetzungen gehupt werden.
Wegen Vestoß gegen §16 STVO anzeigen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_16.php
Am besten den Bäcker nett drauf ansprechen und es ihm erklären. Mal erst damit versuchen bevor man mit urteilen daherkommt. Wenn das ned klappt, dann andre wege gehen.