Facharbeit Jugendstrafrecht
Hallo ihr lieben, ich muss eine Facharbeit schreiben und zwar habe ich mich entschieden, diese in Politische Bildung über das Jugendstrafrecht zu schreiben. Ich habe mir als erstes dazu ein Inhaltsverzeichnis aufgebaut: Inhaltsverzeichnis Das Jugendstrafrecht 1. Einleitung 2. Unterscheidung zwischen Strafrecht und Jugendstrafrecht 2.1 Was ist Strafrecht? 2.2 Was ist Jugendstrafrecht? 3. Jugendgerichtsbarkeit 4. Alters- und Reifestufen 5. Vollstreckung und Vollzug 6. Anwendung von Jugendstrafrecht 7. Probleme des Jugendstrafrechts 8. Eigene Meinung zur Fragestellung/Kontroverse 9. Anhang 9.1 Literatur- und Quellenverzeichnisse 9.2 Grafiken, Tabellen Abbildungen u.a. 9.3 Selbstständigkeitserklärung So und nun bin ich gerade dabei die Einleitung verfassen und habe bis jetzt folgendes dazu geschrieben: 1. Einleitung In dieser Facharbeit möchte ich den grundlegenden Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht aufzeigen. Dann etwas zum Thema der Jugendgerichtsbarkeit erläutern und anschließend die Alters- und Reifestufen. Danach werde ich zur Jugendvollstreckung und zum Vollzug rübergehen. Es folgen die Anwendung und die Probleme des Jugendstrafrechts. Ebenso werde ich mich mit der Fragestellung: „ Ist es sinnvoll die Strafmündigkeit auf 12 herabzusetzen?“ auseinandersetzen. Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da mich alles um das Jugendstrafrecht sehr interessiert. Wäre das als Einleitung passend? Stimmt es, das man den Rest der Einleitung erst am Ende schreibt? Die Facharbeit soll insgesamt 15-20 Seiten haben. Ebenso hätte ich noch eine Frage zu der Sache mit den Fußnoten, Quellenangaben etc. Ich verstehe das nicht ganz, wenn ich einen Text bsp.weise von Wikipedia lese, hab ich die Möglichkeit es sinngemäß oder direkt zu zitieren? Ich verstehe das mit den Zitaten und Fußnoten nicht so richtig, wann muss man den Fußnoten nehmen usw.. Vielen Dank für eure Hilfe. LG Tini
3 Antworten
Ja, es empfiehlt sich, die Einleitung und Zusammenfassung erst am Ende zu schreiben, wenn der eigentliche Inhalt schon steht. Die Gliederung sieht ziemlich gut aus, wobei der Schwerpunkt der Arbeit aber nicht auf der Wiedergabe, sondern auf der Stellungnahme zu den bereits bestehenden Ansichten und Ausarbeitung der eigenen Meinung liegen sollte (bei dir: Punkt 7 und 8). Zudem ist es nicht ratsam Internetquellen, vor allem Wiki o.ä. in Facharbeiten zu verwenden. Alles was du suchst, steht viel wissenschaftlich-korrekter und ausführlicher in den einschlägigen Fachbüchern zum Jugendstrafrecht. Die findest du kostenlos in einer dir nahen Universitätsbibliothek. Du hast sowohl die Möglichkeit wortwörtlich als auch sinngemäß zu zitieren. Bei ersterem ist das aber nur erlaubt, wenn es dir gerade auf den Wortlaut ankommt. Das wortwörtliche Zitat ist überdies durch Anführungszeichen als solches kenntlich zu machen. Grundsätzlich musst du jede fremde Überlegung als solche nachweisen, also alles, was nicht deine eigene Meinung ist. Wenn du nur 15-20 Seiten zur Verfügung hast, ist die richtige Schwerpunktsetzung um so wichtiger. Alles was schon in hundert anderen Fachbüchern steht, kannst du getrost kurz abhandeln, die Kontroverse zB Strafmündigkeit mit 12 ist hingegen ausführlich darzustellen.
Ne ne, die ist schon so in Ordnung. :) Achte nur darauf, dass du halt die ersten Punkte nicht übermäßig ausführlich darstellst (also zB nicht überflüssig viel zu der Entstehung des (Jugend-)Strafrechts schreibst). Bei der Facharbeit kommt es darauf an, dass du lernst wissenschaftlich zu arbeiten, also einen wissenschaftlichen Beitrag zu leisten. Deshalb sind keine ausführlichen Wiedergaben verlangt, sondern die ordentliche Begründung einer (neuen) eigenen Meinung zu einer Kontroverse. Darauf sollte dein Hauptaugenmerk liegen.
Viel Glück bei der Arbeit!
Okay, :) also muss ich einfach nur die Kontroverse ausführlicher machen , richtig?
Ja - und am besten mit einer eigenen Meinung oder zumindest mit eigenen Überlegungen. Ich würde sagen, die Darstellung der Kontroverse und deine Stellungnahme und eigene Meinung können ruhig 50% und mehr der Seitenanzahl der Arbeit in Anspruch nehmen.
Oke dankeschööön :) Bei Fragen, kann ich mich melden? :)
Sicher :)
Danke :) :* meganett von dir :)
Danke für den Stern :)
Ich würde dir folgende Reihenfolge vorschlagen:
- Einleitung 2. Unterscheidung zwischen Strafrecht und Jugendstrafrecht 2.1 Was ist Strafrecht? 2.2 Was ist Jugendstrafrecht? 3. Jugendgerichtsbarkeit 4. Alters- und Reifestufen 5. Vollstreckung und Vollzug 6. Anwendung von Jugendstrafrecht 7. Probleme des Jugendstrafrechts 8. Eigene Meinung zur Fragestellung/Kontroverse 9. Anhang 9.1 Literatur- und Quellenverzeichnisse 9.2 Grafiken, Tabellen Abbildungen u.a. 9.3 Selbstständigkeitserklärung
Kommt dir das bekannt vor? Ja, es ist die Kopie deiner Reihenfolge. Und damit ich mich nicht mit deinen Federn schmücken kann, gibt es die Fußnote, also in unserem Beispiel; Quelle Reihenfolge:@tiniwini112
Würde ich jetzt deine Reihenfolge wesentlich verändern oder ergänzen, wäre es mein Gedankengut und bräuchte ich die Quelle nicht zu benennen. Um solchen Gefahren aus dem Weg zu gehen könnte man auch die Quelle zitieren und die Ergänzung als eigene Idee mit Begründung, warum die Ergänzung notwendig erscheint, darstellen.
Oke, vielen lieben Dank, ich probier das mal :)
Wofür ist diese Facharbeit denn, wenn ich fragen darf? Scheint mir ein bißchen viel Inhalt, für eine 15-20 seitige Arbeit, wenn man diese Themen denn mit wissenschaftlicher Tiefe bearbeiten will.
„ Ist es sinnvoll die Strafmündigkeit auf 12 herabzusetzen?“
Allein diese Fragestellung dürfte für sich genommen schon ein mögliches Dissertationsthema darzustellen...
Ich muss die von der Schule aus schreiben :) Das ist in der 9. Klasse vorgeschrieben.
OK, dann ist das Thema gut gewählt.
Ich verstehe das nicht ganz, wenn ich einen Text bsp.weise von Wikipedia lese, hab ich die Möglichkeit es sinngemäß oder direkt zu zitieren? Ich verstehe das mit den Zitaten und Fußnoten nicht so richtig, wann muss man den Fußnoten nehmen
Du hast die Möglichkeit, deine Quellen direkt zu zitieren. Dann musst du das Zitat allerdings in Anführungszeichen (" ") setzen. Dahinter kommt dann eine kleine hochgestellte Zahl. Am Ende der Seite (Fussnote) schreibst du die Zahl dann nochmal und dahinter deine Quelle.
Du kannst auch sinngemäß zitieren. Dann braucht du keine Anführungszeichen verwenden, trotzdem muss am Ende eines sinngemäßen Zitates eine hochgestellte Zahl anfügen und in der Fussnote die Quelle angeben.
Wobei ich auf das Internet und im speziellen Wikipedia als Quelle in Facharbeiten nach Möglichkeit verzichten würde...
Okay, vielen lieben Dank :) Falls ich noch Fragen hab, darf ich mich melden? :))
Vielen lieben Dank :) Also meinst du, ich sollte die Gliederung nochmal überdenken?