Facebook-Chat statt Vertrag rechtskräftig?

4 Antworten

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Die Frage die sich stellt wäre hier der Beweiswert der Facebook Unterhaltung. Sicherlich ist dieser höher einzustufen als eine bloße Aussage.

An Stelle deines Gläubigers hättest du von mir eine erste und zu gleich auch letzte Mahnung bekommen und anschließend einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen, der muss eingehalten werden. Wird er nicht eingehalten kann eine Seite natürlich klagen und muss den zustande gekommenen Vertrag beweisen. Der Facebook-Check ist ein Beweis dafür, also wirst du zahlen müssen, zuzüglich der Gerichts- und Anwaltskosten. Das solltest du dir zweimal überlegen ob es das wert ist - zumal du damit ja auch einen Freund verlierst...

ngnvhgf 
Beitragsersteller
 03.03.2013, 21:06

Das is kein Freund mehr, das is ein Tierquäler, weswegen die Kosten für mich so enorm hoch geworden sind (Tierarzt) das ich es eigentlich nicht bezahlen kann...

em1990  03.03.2013, 21:09
@ngnvhgf

Verstehe ich das richtig, das er irgendwas mit deinen Tieren gemacht hat weswegen sie tierärztlich behandelt werden mussten? Wenn ja, was hat er denn getan? Evtl. könntest du ihn dann verklagen wegen Sachbeschädigung, darin kann dann auch enthalten sein das er die Kosten für die "Reperatur" selbst tragen muss.

ngnvhgf 
Beitragsersteller
 03.03.2013, 21:30
@em1990

Naja er sollte ne zeitlang drauf aufpassen und ich habe sie in erbärmlichen Zustand wieder weg geholt. Eins wär fast gestorben.

Ein Vertrag bedarf keiner besonderen Form. schon die mündliche Willensbekundung ist ein Vertrag. Allerdings fällt der Nachweis darüber schwer. Ein Nachweis in Form eines Chats ist natürlich sehr hilfreich.

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig