FA stellt Liebhaberei fest - Gewerbe jetzt abmelden?
Das Finanzamt stellt Liebhaberei statt Gewerbebetrieb fest. Das Gewerbe lief einige Jahre. Muß, darf das Gewerbe nun abgemeldet werden?
5 Antworten
Nein - nicht abmelden. Las sie doch feststellen was sie wollen ! Solange keine amtliche Abmeldung stattfindet. Oder Abmelden und kurze Zeit spaeter neu Anmelden mit etwas geaenderten ERWERBSZIEL. evtl andere Steueroption auswaehlen. usw. Also abwarten und Tee trinken.
Du schreibst "das Gewerbe lief"... Betreibst du es noch? In geringem Umfang? Dann lass es angemeldet. Betreibst du es nicht mehr, bist du gemäß § 14 GewO verpflichtet, es abzumelden, sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Wiedas Finanzamt dein Gewerbe betrachtet, ist dem Gewerbeamt völlig egal. Das muss nur wissen, WER WO WAS gewerblich macht.
nein Du darfst das Gewerbe nicht abmelden. Die Anmeldung ist notwendig, um tätig werden zu können. Das Finanzamt hat lediglich festgestellt, dass der Verlust aus dem Gewerbe steuerlich nicht anerkannt wird. Das sind zwei ganz verschiedene Stiefel. Du hättest in den letzten Jahren mindestens einmal Gewinn machen müssen ;-)
Ich glaub es kommt darauf An. Ich hatte meine abgemeldet aber ist nur ein Jahr gelaufen und wurde als Liebhaberei eingestuft und das Jahr danach war ich nur auf einem Kreativmarkt ohne einnahmen und das FA sagte dass ich das nicht eintragen brauche. Ich hatte Einkommen immer von meinem hauptjob und für mich war das hobby
Finde ich nicht.