Extramiete in den Nebenkosten für einen Kellerraum der im Mietvertrag eingetragen ist ?

5 Antworten

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Miete und Nebenkossten sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Grundsätzlich ist für einen mietvertraglich zugesicherten Keller keine Miete zu zahlen, auch keine Betriebskosten, da nicht zur Wohnfläche gehörend.

Sollten durch individuelle Nutzung des Kellers Heiz- und /oder Stromkosten  entstehen, könnten diese in der Betriebskostenabrechnung angesetzt werden. Keinesfalls eine Miete.

Wenn nicht im Mietvertrag die Kosten vereinbart sind müßte eine Veränderung vereinbart werden. Du mußt nicht für die Versäumnisse anderer einstehen. Vielleicht kannst du auf den Kellerraum verzichten. Wenn er dir mietfrei überlassen würde kann er aus den Mietvertrag gekündigt werden. Hätte aber auch eine Änderung zur Folge.


Das werden vermutlich die Nebenkosten für den Kellerraum sein und nicht die Miete dafür

thebalev 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 08:20

Nein die Miete für den Kellerraum ist mit 14€/m³ in den NK angelegt.

Lumpazi77  14.02.2016, 08:25
@thebalev

na dann frage doch den Vermieter

der Kellerraum wird in der Gesamtmiete enthalten sein. In den Nebenkosten hat da nix zu suchen. Anteilige Kosten für Versicherungen-Steuer aber schon

Die Miete für den Keller hat in den Nebenkosten bzw. der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen.