Eos DID hat einfach eine Lastschrift gemacht.
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe mich mit der Inkasso Gesellschaft darauf geeinigt, dass ich monatlich 77 € überweise um meine Schulden zu tilgen. Dieses habe ich auch bisher immer überpünktlich zum ersten jeden Monats gemacht.
Meistens habe ich immer an dem 27. überwiesen. So auch im Oktober. Am 27.10. ging die überweisung in höhe von 77 euro auf dem Konto des Inkasso Unternehmens ein. Doch 3 Tage später haben sie einfach die gleiche summe als Lastschrift abgezogen.
Nun haben sie also für den November das doppelte bekommen.
Darf das Inkasso Unternehmen einfach die 77 euro abbuchen?? Ich habe dort mehrere E-Mails hingeschrieben, mit meinen Kontoauszügen und der Aufforderung das sie mir doch bitte die 77 euro rückerstatten sollen, da ich sonst diesen monat kein geld habe (es ist ja alles knapp berechnet, damit man schnellstmöglich alles zurückzahlt)
Nun ist meine Frage was ich machen soll? Bisher ist keine rückzahlung eingegangen, und das unternehmen hat nun einfach schon wieder 77 euro abgebucht für dezember.
Was kann ich tun? ich verzweifle da ich nun mit dem geld total hinterher hänge -.-
2 Antworten
EOS darf nur dann abbuchen, wenn eine von dir erteilte Einzugsermächtigung vorliegt. Wenn dies nicht der Fall war, solltest du eine Rücklastschrift bei deiner Bank bzw. im Onlinebanking veranlassen.
EOS wird daraufhin versuchen, dir erhebliche Kosten weiterzubelasten. In diesem Zusammenhang solltest du EOS sodann auffordern, die unterzeichnete Einzugsermächtigung in Kopie vorzulegen. Selbst wenn eine solche Einzugsermächtigung tatsächlich vorliegen würde, dürften nur die tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten in Höhe von 3,00 Euro weiterberechnet werden. Höhere Kosten sind nur dann akzeptabel, wenn EOS diese entsprechend nachweisen kann (interner Buchungsaufwand etc. ist nicht auf den Kunden weiter zu belasten!).
Rücklastschriftkosten liegen je nach Bank bei 3,00 - 8,00 €
Geh zu deiner Bank und lasse das Geld zurückbuchen.
geht das so einfach?
Ja das geht so einfach. Geht auch per Online-Banking mit zwei Klicks.
Übrigens war es kene gute Idee, mit einer Inkassofirma einen Ratenvertrag zu machen. Pass auf, dass sie dir jetzt keine zusätzlichen Gebühren anhängen.
Es muss nicht immer eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegen, wenn du am Telefon zugesagt hast, ist das auch eine Erlaubnis zum abbuchen, siehe die ganzen Gewinnspiele die man am Telefon machen kann, da reicht es auch telefonisch. Du kannst 6 Wochen eienr Lastschrift widersprechen, dann werden die aber vermutlich Rücklastschriftkosten geltend machen. Am Besten ist es wenn du dann einfach nicht überweist, da die ja schon abgebucht haben und somit dann ja anscheinend ein "Puffer" entstanden ist.