Exmatrikulation wegen zur Verfügung Stellung einer Hausarbeit?!
Hallo liebe Nutzer,
meine Freundin hat im Rahmen eines Seminars im Studium eine Hausarbeit angefertigt. Hausarbeit ist eigentlich zu viel gesagt, es war eine 3-seitige Kursreflektion.
Nachdem sie sich gewundert hat, dass sie den Kurs noch nicht angerechnet bekommen hat und eine Freundin von ihr auch nicht hat sie logischerweise nachgefragt. Die Dozentin machte sie darauf aufmerksam, dass ein Plagiatsverdacht bei den beiden Mädels vorliegt.
Tatsächlich hat meine Freundin ihrer die Arbeit im Vorfeld zugeschickt, weil diese nicht wusste, wie man so etwas schreibt. Da die Mitstudentin schon mal aufgefallen ist bzgl Plagiats ist glas klar, dass sie abgeschrieben hat. In einer Woche haben die Mädels ein Gespräch bei der Dozentin. Da meine Freundin nicht kopiert hat muss man sich eigentlich keine Gedanken machen, denke ich?!
Ihre Freundin meinte nun aber, dass sie einen Anwalt hinzugezogen hat und das im Plagiatsfall beide exmatrikuliert werden. Stimmt dies, kennt sich jemand hier juristisch aus?
Das die Mädels nicht mehr befreundet sind, ist ja klar :)
LG Eriction66
6 Antworten
Es gibt gar keinen Grund eine Arbeit nicht zur Verfügung zu stellen. Der Autor kann, sofern er die Rechte daran hält, quasi alles damit machen.
Wissenschaft lebt sogar davon, dass man sich auf vorher aufgeschriebenes bezieht und dann eben durch die Eigenrecherche / Ergebnisse / Diskussion anreichert ...
Ich wüsste nicht, was die Person, die ihre Arbeit zu Verfügung gestellt hat, falsch gemacht haben könnte. Ganz im Gegenteil, daraus könnten sogar Rechtsansprüche entstehen gegenüber dem Plagiator, falls die Quelle nicht kenntlich gemacht wurde.
Also keine Angst ...
Ja, das bleibt spannend, löse es bitte auf, wenn das gelaufen ist.
Aber vor allem kann ich nicht verstehen, was es jemandem bringen soll, sein eigenes Fehlverhalten dazu zu nutzen, um andere mit in die Sche*se zu reiten. Die Freundin sollte sich echt mal Gedanken machen um die Freundschaft ...
Viel Glück
Ein Problem könnte sein:
kann deine Freundin nachweise, dass sie die Hausarbeit gschrieben hat und nicht sie diejenige ist, die kopiert hat?
Sowas ist schwer zu beantworten.
Sie hat natürlich das Dokument auf ihrem PC.
So blöd sich das auch anhört, aber via WhatsApp hat sie einen Textausschnitt gefunden, wo die Freundin darum bittet, dass geschickt zu bekommen.
Tja, wenn die andere schonmal kopiert hat, will sie auf alle Fälle keine Schuld haben und es deshalb deiner Freundin anhängen. Deswegen wohl der Anwalt.
Wenn deine Freudin beweisen kann, dass es kein Plagiat ist nicht. Wenn deine Freundin dies aber nicht kann wird es haarig, mfg
Na ja, wenn bewiesen werden könnte, dass beide wissentlich und vorsätzlich zwecks Plagiats kooperiert haben... Dazu müsste deine Freundin also die Arbeit im Bewusstsein überlassen haben, dass sie plagiiert werden soll. Und das müsste man ihr nachweisen können...
Ich denke also, dass deine Freundin ziemlich save ist und ihre Kumeline entweder nicht gepeilt hat, was der Anwalt ihr so abstrakt erläutert hat oder sich halt mit dem Gedanken tröstet, sie würde nicht alleine hingehängt...
Übel kann es werden, wenn die Kumpeline stumpf behauptet, deine Freundin habe plagiiert...
Aber ich denke, das wird schon.
Das sehe ich absolut genauso und habe ihr das auch so gesagt.
Ich verstehe eben nicht, wie der Anwalt darauf kommt, dass meine Freundin auch exmatrikuliert werden könnte. Ihre Freundin hat sie definitiv nicht zitiert.