Exmatrikulation wegen zur Verfügung Stellung einer Hausarbeit?!

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt gar keinen Grund eine Arbeit nicht zur Verfügung zu stellen. Der Autor kann, sofern er die Rechte daran hält, quasi alles damit machen.

Wissenschaft lebt sogar davon, dass man sich auf vorher aufgeschriebenes bezieht und dann eben durch die Eigenrecherche / Ergebnisse / Diskussion anreichert ...

Ich wüsste nicht, was die Person, die ihre Arbeit zu Verfügung gestellt hat, falsch gemacht haben könnte. Ganz im Gegenteil, daraus könnten sogar Rechtsansprüche entstehen gegenüber dem Plagiator, falls die Quelle nicht kenntlich gemacht wurde.

Also keine Angst ...

Eriction66 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 19:55

Das sehe ich absolut genauso und habe ihr das auch so gesagt.

Ich verstehe eben nicht, wie der Anwalt darauf kommt, dass meine Freundin auch exmatrikuliert werden könnte. Ihre Freundin hat sie definitiv nicht zitiert.

BrutalNormal  16.02.2015, 19:58
@Eriction66

Ja, das bleibt spannend, löse es bitte auf, wenn das gelaufen ist.

Aber vor allem kann ich nicht verstehen, was es jemandem bringen soll, sein eigenes Fehlverhalten dazu zu nutzen, um andere mit in die Sche*se zu reiten. Die Freundin sollte sich echt mal Gedanken machen um die Freundschaft ...

Viel Glück

Ein Problem könnte sein:

kann deine Freundin nachweise, dass sie die Hausarbeit gschrieben hat und nicht sie diejenige ist, die kopiert hat?

Eriction66 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 19:54

Sowas ist schwer zu beantworten.

Sie hat natürlich das Dokument auf ihrem PC.

So blöd sich das auch anhört, aber via WhatsApp hat sie einen Textausschnitt gefunden, wo die Freundin darum bittet, dass geschickt zu bekommen.

Tja, wenn die andere schonmal kopiert hat, will sie auf alle Fälle keine Schuld haben und es deshalb deiner Freundin anhängen. Deswegen wohl der Anwalt.

Wenn deine Freudin beweisen kann, dass es kein Plagiat ist nicht. Wenn deine Freundin dies aber nicht kann wird es haarig, mfg

Na ja, wenn bewiesen werden könnte, dass beide wissentlich und vorsätzlich zwecks Plagiats kooperiert haben... Dazu müsste deine Freundin also die Arbeit im Bewusstsein überlassen haben, dass sie plagiiert werden soll. Und das müsste man ihr nachweisen können...

Ich denke also, dass deine Freundin ziemlich save ist und ihre Kumeline entweder nicht gepeilt hat, was der Anwalt ihr so abstrakt erläutert hat oder sich halt mit dem Gedanken tröstet, sie würde nicht alleine hingehängt...

Übel kann es werden, wenn die Kumpeline stumpf behauptet, deine Freundin habe plagiiert...

Aber ich denke, das wird schon.