Exmatrikulation von Amt wegen?
Guten Abend, ich war im Urlaub und habe ich heute eine Brief von Uni bekommen, dass ich von der Uni exmatrikuliert von Amt wegen keine Rückmeldung zum WS2018/19.
Ich habe in August die 4,0 Bescheinigung zum Masterarbeit an Studienbüro der Uni abgegeben und allen Studienleistungspunkte (120LP zu Master) bekommen.
Weil die endliche Note meiner Arbeit noch nicht im Notenspiegel eingetragen, mache ich die Beantragung zur Exmatrikulation bis jetzt noch nicht, natürlich kann ich auch nicht zum WS2018 rückmelden.
Ich bin nicht sicher, gibt es Unterschied (im Bereich Abschlusszeugnis abgeben) zwischen der Exmatrikulation von Amt wegen und Exmatrikulation auf Antrag von Studierendern?
Gibt's Beeinflussung an Aushängen des Abschlusszeugnis?
Also, einfach zu sagen, wenn man exmatrikuliert von Amt wegen keine Rückmeldung (allen Prüfungen bestanden und LP schon bekommen) wird, kann er auch das Abschlusszeugnis bekommen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo FrankXie.
Wenn ich das richtig verstehe, bist du pünktlich zum Semesterende mit deiner Masterarbeit und allen relevanten Prüfungsleistungen fertig geworden und hast deshalb die Verwaltungskosten fürs nächste Semester nicht bezahlt, woraufhin du nun kurz vor dem Wintersemester exmatrikuliert bist.
Genau so war's bei mir auch: Am 1. März war Abgabe der Masterarbeit und irgendwann im März hätte ich rückmelden müssen. Nach Rücksprache mit meinen beiden Gutachtern habe ich mich nicht zurückgemeldet (also den Semesterbeitrag nicht bezahlt) und wurde dann zum 1. April (haha) exmatrikuliert (das hat mich auch nervös gemacht und ich habe Rücksprache mit dem Studiensekretariat gehalten). Die Urkunde und das Zeugnis bekam ich zum Abschlussball trotzdem, also würde ich zum jetztigen Zeitpunkt behaupten, dass du dir keine Sorgen machen musst.
Hello, vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe gestern mit Studienbüro diskutiert, dass Exmatrikulation von Amt nicht zu ordnungsgemäße Exmatrikulation gehört, mit der man erst Abschlusszeugnis bekommen kann.
Was ich weiter tun sollte ist einen Antrag der Exmatrikulation selber zustellen und damit alles wieder in Ordnung setzen. Nun habe ich das Problem gelöst, ja, eigentlich braucht man keine Sorge, viele Studenten haben es vergessen ;p
Vielen Dank nochmal!
Mit freundlichen Grüßen!
Wenn die Uni dich exmatrikuliert, wird das schon seine Richtigkeit haben. Außerdem dürfte es dabei ja wohl eine Rechtsmittelbelehrung geben.