Esooter, Anzeige, Führerschein?
Hi Leute, mir ist was ganz blödes passiert. Habe einen Elektroroller von Mediamarkt ihr wisst schon die wo man auch in Großstädten ausleihen kann. Aufjedenfall hat der keine Zulassung und fährt auch 5kmh zu schnell.
Gestern war es dann endlich soweit. Polizei hat mich aufgehalten. Haben Fotos gemacht und meinten das gibt eine Anzeige und eine Strafe. Ist mir ehrlich gesagt egal nur mein PROBLEM ist. Habe genau vor 2 Wochen mit dem Führerschein angefangen. Denkt ihr das macht mir jetzt Probleme? Nochdazu hatte ich 0,4 beim Pusten aber soweit ich weiß ist es erst ab 0,5 gefährlich? Bitte helft mir mal.
4 Antworten
wenn er keine zulassung hat und zu schnell läuft ist es fahren ohne versicherung und ohne führerschein
Wenn du keine Versicherung für das Ding hattest, ist deine vollwertige Straftat. Bis zum Abschluss des Verfahrens bist du für die Führerscheinprüfung gesperrt.
Hallo,
bis 21 Jahren (und in der Probezeit, wenn man denn eine Fahrerlaubnis hat) gelten auch auf dem Scooter 0 Promille.
Das sind Sie dann schnell mit 250 Euro + 1 Punkt dazu. Dazu kommt noch die Straftat wegen des Fahrens ohne Versicherung mit dem nicht zulassungsfähigen Gefährt.
Sie sollten bei dem weiteren Verfahren darauf achten, dass niemand auf die Idee kommt, eine Führerscheinsperre Ihnen aufzudrücken. Das kann insbesondere in dem Strafverfahren wegen der Versicherungsgeschichte passieren, wenn dazu noch die Alkoholproblematik kommt, auch wenn ich es hier nicht für sehr wahrscheinlich halte.
Gegen einen (einem Urteil gleichstehenden) Strafbefehl sollte im Zweifel vorgegangen werden
und auf eine Einstellung hingewirkt werden (ggf. gegen Geldauflage, § 153 a StPO).
Das können Sie mit Hilfe eines Anwaltes schon bei Abgabe der Sache an die Staatsanwaltschaft nach Akteneinsicht versuchen oder eben bei Gericht, wenn ein Strafbefehl kommt, der unangenehme Rechtsfolgen enthält.
Wann Sie einen Anwalt einschalten, hängt davon ab, ob Sie Ihr Glück zuerst selbst versuchen wollen und das Geld für den Anwalt ev. "sparen". In der Regel sind die Ergebnisse aber besser und sicherer , wenn der Kollege frühzeitig eingebunden sind als wenn er erst für ein Gerichtsverfahren dazukommt, wenn der erste eigene Versuch, eine Einstellung zu erreichen, schiefgegangen ist.
Wenn eine Einlassung von Ihnen verlangt wird, sollte diese schriftlich und wohl überlegt geschehen.
Insbesondere nicht einräumen, dass Sie wussten, dass Sie mit dem Scooter nicht auf die Straße durften.
denke nicht, für einen E-Scooter gibt es ja auch keinen Führerschein.
Wenn du ohne Führerschein Auto fährst, dann darfst du den Führerschein erstmal nicht machen...
Mit Alkoholeinfluss weiß ich nicht, sry