Erzwungene Rückzahlung in bar bei Privatkredit zulässig?

6 Antworten

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Wenn der Gläubiger sich querlegt, so hast du Pech und der Gläubiger hat Recht.  Nach §270 BGB sind Geldschulden am Wohnsitz es Gläubigers zu zahlen und zwar auf Kosten und Gefahr des Schuldner. Heißt also, du musst die Kosten dafür übernehmen.

Zugleich kennt das BGB nur die Barzahlung als einziges Mittel eine Schuld zu begleichen. Alle anderen sind nur dann möglich, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Es wurde nichts vereinbart, daher nur bar.

Warum nun der Gläubiger sich querlegt, kann ich auch nicht sagen.

FluffyPawprints 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 10:24

Dankeschön, auch wenn mir die Antwort nicht gefällt, ist es das was ich rechtlich wissen wollte. 

Habe ich mich eigentlich irgendwie strafbar gemacht, das Geld bar angenommen zu haben? Falls an dem "kein Konto rausrücken" doch mehr dahinterstecken sollte, als mich zum persönlich vorbei schauen zwingen zu wollen?

Denke ich werde den Weg Darlehen bei der Bank gehen (laut erster Auskunft meines Bankmenschen gar kein Problem) und den Kredit ablösen. Die etwas schlechteren Zinsen sind mir dir Dramavermeidung wert ;)

Du kannst ihm ja auch einen Verrechnungsscheck zuschicken. Bekommst du bei der Bank. Den kann er dann bei seiner Bank einlösen und du hast gezahlt. Würde den dann aber zur Vorsicht als Einschreiben schicken.

So merkt er, dass er mehr Arbeit damit hat zur Bank zu fahren und das Ding einzulösen, als dir die Kontodaten zu schicken.

Jewi14  18.07.2017, 09:01

Das Problem an der Idee ist aber, dass niemand verpflichtet ist, einen Scheck anzunehmen und auf Barzahlung der Forderung bestehen darf, wenn wie hier nichts anders vereinbart wurde.

Patilla9  18.07.2017, 09:52
@Jewi14

Da hast du Recht, aber es wäre ja ein entgegenkommen möglich, bzw. vielleicht kann man sich so in der Mitte treffen.

Womit fährst du? Mit dem Fahrrad? 3 Std. für 100 km dünkt mich übertrieben lang. Zudem ist einmal im Monat 200 km fahren durchaus zumutbar. Andere Leute müssen das als Berufspendler täglich machen. 

Alternativ suchst du dir einen neuen Darlehensgeber und löst das bisherige Darlehen ab. 

FluffyPawprints 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 10:18

Es sind um genau zu sein 2:45 mit Bahn & Bus sowie 15 Minuten laufen pro Strecke Bin die Strecke selber jahrelang als Pendler gefahren. Auto fahren ist mir auf Grund einer Augenerkrankung leider nicht möglich. Taxi kostet für die Strecke EUR 120 

Wie du dem Darlehensgeber die Raten zukommen lässt ist dir überlassen. Es wurde ja nix vereinbart. Wenn du allerdings die Kontodaten nicht hast, dann klappts eben nicht mit der Überweisung.

Du kannst also das Geld schicken, wie du lustig bist. Bar, (Verrechnungs)Scheck, per Bote,.... wichtig ist nur, dass du eben nicht in Verzug gerätst. Heißt also, der Eingang des Geldes bei dem Darlehensgeber muss beweisbar sein.

Dass das Geld nicht auf seinem Konto auftauchen soll, wird schon einen bestimmten Grund haben.

Wie schon richtig hier geschrieben wurde, ist aus zivilrechtlicher Sicht die Barzahlung zulässig. Alles weitere müsste vereinbart worden sein.

Wenn die Raten nicht höher als 100 Euro sind, kannst du sonst auch das Produkt Wert National der Deutschen Post nutzen. Da sind Bargeldbeträge bis 100 Euro versichert mit Bestätigung.