Erstehilfe Schein erneut machentrotz Führerschein?
Hallo,
Ich habe bereits den Führerschein der Klasse B und musste wie jeder dort auch einen Erstehilfe Schein machen. Nun Habe ich vor den Führerschein der Klasse A zu machen.
Nun meine Frage: Wenn ich den Nachweis, dass ich an dem besagten Kurs von damals nicht mehr habe, gibt es eine Möglichkeit dies zum ungehen oder muss ich in jedem Fall den Kurs wiederholen?
Habe in manchen Foren gelesen das ein Besitz des Führerscheins bereits genügen würden. Ist da etwas dran?
7 Antworten
Früher war es so, dass man für A einen anderen Schein brauchte, als für B. HEute gibt es nur noch einen Schein, so weit ich weiß.
Aber auch der darf für den Führerschein nur ein bestimmtes Alter haben.
Ich musste für Klasse A den "großen Schein" machen. Machte aber nix, ich brauchte ihn eh für den Trainerschein.
Hi,
Wenn ich den Nachweis, dass ich an dem besagten Kurs von damals nicht mehr habe, gibt es eine Möglichkeit dies zum ungehen oder muss ich in jedem Fall den Kurs wiederholen?
Grundsätzlich gilt ein Erste-Hilfe-Kurs, sofern er die Voraussetzungen nach § 19 FeV erfüllt, lebenslang.
Der Besuch muss aber nachgewiesen werden, nicht alle Führerscheinstellen akzekptieren die Vorlage des Führerscheins als Nachweis; da bietet es sich an, die Organisation zu kontaktieren, bei der die EH-Ausbilung stattgefunden hat.
War es jedoch ein "alter" Kurs in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (8 UE), ist dieser mittlerweile nicht mehr gültig und es muss ein neuer EH-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten beuscht werden.
LG
Hallo Tobias,
ich denke, dass es in diesem "speziellen Fall" auch auf die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ankommt.
Zum einen ist durch die vorhandene Klasse B nachgewiesen, dass du "etwas" hast und es kann sein, dass man sich damit zufrieden gibt.
Zum anderen ist aber eben das von "damals" heute nicht mehr ausreichend, da es nur die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" waren und daher kann es genauso gut sein, dass man von dir eine aktuelle "Schulung in erster Hilfe" fordert.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html
Besprich das am besten direkt mit der Fahrschule. Die haben damit Erfahrung, kennen "eure Fahrerlaubnisbehörde" und können dir sicher sagen, ob es erfolgsversprechnde ist, "so" den Antrag zu stellen oder ob du erst die Schulung machen musst.
Viele Grüße
Michael
Du musst auf jeden Fall einen Nachweis erbringen, dass du den Kurs erfolgreich absolviert hast. Kannst du das nicht, ist eine Wiederholung des Kurses erforderlich.
Im Übrigen: Jeder Führerscheininhaber sollte regelmäßig mal eine Auffrischung durchführen - zu viel wird mit der Zeit vergessen, und es gibt auch immer wieder mal Änderungen.
Durch das Vorhandensein der Klasse B ist der Nachweis ja erbracht ;-)
Es ist schon irgendwie unverständlich, dass man das nicht grundsätzlich zumindest alle paar Jahre auffrischen muss.
Da gibt es viel unsinnigere Dinge, zu denen man sozusagen "gezwungen" wird.
Gruß Michael
Früher gab es einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen mit 8 Unterrichtseinheiten und einen Erste Hilfe Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten. Für alle Führerscheinklassen außer C (LKW) und D (Bus), war der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ausreichend, so einen, wirst du also damals gemacht haben. Mittlerweile gibt es jedoch diese Unterscheidung nicht mehr, sondern einen Erste Hilfe Kurs für alle mit 9 Unterrichtseinheiten. Diesen fordert mittlerweile die Fahrerlaubnisverordnung, LSM war übergangsweise noch bis Ende 2017 gültig, jetzt nicht mehr. Du wirst also einen neuen machen müssen.
Sowohl für die Klassen A und B waren nur die lebensrettenden Sofortmaßnahmen gefordert.
Ein Kurs, der die Voraussetzungen nach § 19 FeV erfüllt, gilt lebenslang für den Führerschein.