Verrauchte Wohnung beziehen?
Ich habe heute eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefallen hat. Allerdings ist sie stark verraucht. Der Vermieter ist momentan dabei zu renovieren. Er möchte alles neu streichen. Die Fußböden sind Laminat bis auf Fließen in Küche und Bad. Der Handwerker war mit drin und meinte er würde die Wände vor dem Streichen reinigen, dann würde man nichts mehr riechen. Er würde Mineralische Farbe verwenden wollen.
Ist das ausreichend?
Ich hatte mal von den guten Qualitäten von Rollputz gehört - wäre das vielleicht besser?
6 Antworten
Um den Gestank aus einer Raucherwohnung rauszubekommen reicht es nicht aus, alles nur zu streichen. Das sitzt überall, an Decken, Böden, Einbaumöbeln, Ritzen, Türen, Tapeten, überall. Stört dich dieser Gestank, ist es abzuraten, diese Wohnung ohne Komplettrenovierung zu beziehen.
Der Handwerker wird mit mineralischer Farbe Pech haben. Ist Nikotin auf den Wänden, schlägt dieses durch normale Wandfarben wieder durch, heißt es wird auch nach dem Streichen fleckig gelb erscheinen. Um das zu verhindern, braucht es eine spezielle Isolierfarbe. Auch eine vorherige Reinigung der Wände wird nur wenig helfen und dieses Problem nicht verhindern können.
Auch bei einem Rollputz besteht dieses Problem.
Es gibt Extra Raucherblocksperre, danach ist (recht) gut. Musst trotzdem noch gut lüften für 1/2 Jahr. Frag ob sie das verwenden.
Die Gerüche wirst Du nie wieder vollkommen los. Raucher stinken in ihrer Rücksichtslosigkeit leider alles voll.
Es gibt aber auch Mieter welche jeden Tag mit extrem orientalischen Gewürzen kochen....oder auch Fisch oder mit altem Frittenfett. Da stinkt nicht nur die Wohnung, sondern das ganze Treppenhaus. Soviel zur Rücksichtslosigkeit.
meinte er würde die Wände vor dem Streichen reinigen, dann würde man nichts mehr riechen.
Nein, das stimmt definitiv nicht. Der Nikotin Geruch sitzt so tief in den Tapeten drin, dass nur neu Tapezieren mit Grundierung hilft. Ggf. muss auch Bodenbelag erneuert werden.
Der Vermieter hat dabei jedoch keinen Nachteil. Denn es ist eine Beschädigung, die der vorherige Mieter zu verantworten und zu bezahlen hat. Deshalb bestehe ruhig darauf, dass das komplett gemacht wird.
Selbstverständlich unterschreibt man zuerst den Vertrag, sodass man die Wohnung sicher hat, und besteht dann anschließend auf seinem Recht, eine mängelfreie Wohnung zu bekommen.
Er kann nicht auf die Beseitigung bestehen, wenn die Mängel bereits bei Vermietung bekannt waren.und der Vermieter nicht vertraglich zugesichert hat, den Mangel fachgerecht zu beseitigen.
Das ist falsch. Der Vermieter müßte schriftlich erklären, dass die Wohnung in diesem Zustand der verrauchten Wände vermietet wird. Nur dann ist er von der Pflicht zu Mängelbeseitigung entbunden.
In dieser Frage ist der Sachverhalt aber ein anderer. Der Maler und der Vermieter glauben, dass das Problem mit dem Streichen behoben sein wird. Mit anderen Worten, der Vermieter verspricht damit, dass die Wohnung mängelfrei sein wird. Und genau dieses Versprechen wird er allein mit Streichen nicht halten können.
Und wie will man das nachweisen, dass der Vermieter die Mängelbeseitigung versprochen hat?
Das ist nicht erforderlich. Nach §535 ist es die Aufgabe des Vermieters, die Wohnung im mängelfreien Zustand bereit zu stellen. Der Mieter kann also dann bei der Wohnungsübergabe den Mangel moniern und zur Beseitigung auffordern.
Ich hab hier (ebenfalls HEFTIGE Raucherwohnung) ALLES rausgerissen! ALLE Böden, alle Türen. Fenster wurden von einer Spezialfirma geputzt, die waren BRAUN vor Nikotin-Dreck.
Alle Tapeten runter, mit spezial-Nikotin-Killer grundiert, neu tapeziert und gestrichen.
Eine offene Holztreppe im WZ nach oben habe ich mehrfach geschrubbt!
Dennoch rieche ich es, wenn ich z.B. aus dem Urlaub komme und hasse es!
Wenn du da einziehtst, müssen die Böden RAUS!
Deshalb bestehe ruhig darauf, dass das komplett gemacht wird.
Jede Wette: diese Wohnung wird er damit nicht bekommen..