Erstausstattung für Wohnung, wieviel steht mir/uns zu?
Habe im Internet schon gegooglet.. Allerdings nur etwas von 2011 gefunden, was wohl veraltet sein soll. Also: Ich ziehe mit meiner Tochter und dem (noch) ungeborenen in eine Wohnung. Es ist eine 2-Zimmerwhg mit 62 Quadratmeter. Ich würde gerne wissen, wieviel einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern in Berlin mindestens zusteht. Wäre schön, wenn jemand von euch Ahnung davon hätte und mir antworten könnte.
Lg, Yasmin.
9 Antworten
Mach eine Liste der benötigten Dinge und schreib günstige realistische Preise dazu. Erwähne auch, was du bereits hast - zB Kinderbett - vorhanden.
Wenn du bisher nichts hast, kannst du mit bis zu 2000 Euro rechnen. Geh erst einkaufen, wenn du zumindest die Bewilligung hast. Heb die Rechnungen mehrere Jahre auf, falls du mal was nachweisen musst.
Wende dich an das dortige Amt.
Das ist unterschiedlich wie viel du bekommst. Ich denke mal du brauchst keine komplette Wohnungsaustattung sondern meinst eher die Erstlingsausstattung für das zweite Kind. Das ist nämlich nicht soviel und kommt auch ganz auf die Stadt und auf den Sachbearbeiter an. Berlin hat soweit ich weiß aber nur die "neuen" Sozialkaufhäuser und nicht mehr diese alten Möbelhallen die es früher gab wo man mit einem Zettel hin ist was man sich aussuchen soll, ergo wird es wohl Geld geben und die preise schwanken recht stark. Hier (Bremen) sind das so 300-500€, es ist halt die Frage was du fürs Kind brauchst, da du ja schon eins hast und nicht schreibst wie alt deine Tochter ist. hast du z.B. von ihr noch das Kinderbett oder die Wiege und die braucht sie aufgrund des alters nicht mehr wirst du weniger bekommen als jemand der sein erstes Kind zur Welt bringt.
Das ist pauschal nicht zu beantworten. Die Arge wird einen Außendienstmitarbeiter zu dir schicken. Der schaut was vorhanden ist bzw. angeschafft werden muss. Danach richtet sich der Betrag, den du bekommst.
Nicht unbedingt. Das ist von Satdt zu Stadt verschieden.
hier kannst du die derzeit gültigen Berliner Richtlinien für Erstausstattung nachlesen; http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html#2