Aussage zum Unfall (keine Erinnerung)

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Wenn Du Dich nicht erinnern kannst, ist das eben so.

Ein Polizist oder Staatsanwalt mag zwar ein paar mal nachfassen, weil natürlich immer der Verdacht besteht, dass Du schweigst, um Deinen fahrenden Freund zu schützen.

Aber hey, Du warst der Beifahrer und damit nicht Führer eines Fahrzeugs. Du durftest also getrunken haben, im Beifahrersitz pennen, in irgendeine völlig andere Richtung schauen - alles Dinge, die erklären könnten, warum Du nicht beobachtend nach vorn geschaut hast.

Es scheint doch so zu sein, dass Du zum Zeitpunkt des Geschehens nicht nach vorn schautest und vom Aufprall völlig überrascht wurdest - mit dem Satz müsstest Du doch elegant durch die Gesprächssituation kommen...

Das man sich an so etwas nicht mehr erinnern kann, ist ganz normal. Das geht fielen nach einem Unfall oder schlimmen Erlebnissen so. Das ist eine Schutzreaktion deines Körpers. Ich würde an deine Stelle die Aussage verweigern. Bzw wenn du doch aussagen willst, werden die in persönlichen Gesprächen eh feststellen, dass du nix mehr weißt...

Ich kann mir vorstellen, wie schwer das für dich sein muss, dass dir viele nicht ganz glauben wollen. Ich hoffe du findest die Kraft da drüber zu stehen!

Interesierter  16.07.2014, 12:55

Vor Gericht steht dem Fragesteller kein Aussageverweigerungsrecht zu, wenn er nicht mit dem Fahrer in direkter Linie verwandt ist.

Reini85  16.07.2014, 13:34
@Interesierter

dann hat sichs ja eh mit der Verweigerung

Du musst doch die Aussage vor Gericht nicht verweigern, es reicht aus, wenn du dem Richter sagst, dass du dich nicht mehr erinnern kannst.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr NICHT von einer Party gekommen seid?

Wenn Du eine Erinnrungslücke hast, dann ist das so. Und genau so sagst Du es.

MaikSheppard 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:09

Nein, kamen wir nicht ;) wir waren unterwegs um uns mal den Teuteburger Wald - oder wie man den schreibt - anzusehen. Auf dem Nachhauseweg, Abends, ist es dann passiert.

Nun, ob du auf diese Blicke Bock hast oder nicht, tut nichts zur Sache. Du wirst vor Gericht auch die Aussage nicht verweigern dürfen, ausser wenn der Fahrer mit dir direkt verwandt ist.

Du trittst vor der Polizei und vor Gericht als Zeuge auf. Daher hast du wahrheitsgemäss zu antworten und den dir möglichen Teil zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen. Wenn die Wahrheit nun mal so aussieht, dass du das nicht mehr weisst, dann ist das so und du musst das auch so darlegen.

Nur stelle ich mir die Frage, wenn du nichts mehr weisst, woher weisst du dann, dass euer Vordermann gebremst hat?

MaikSheppard 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:06

Weil wir dem sonst wohl nicht aufgefahren wären. Der kann ja schlecht einfach so aus der Luft gefallen sein. Ob der gebremst hat oder schon stand weiss ich nicht. Aber er war auf jedem Fall in unserem Bremsweg. Wenn mein Kumpel sagt, dass er schon 150 Meter zuvor auf die Bremse ging, muss ich das so hinnehmen. Ich weiss es ja nicht besser.

Aber Recht hast du. Was ich nicht sicher gesehen habe oder weiss, sollte ich auch nicht sagen. Ich behaupte mal, dass er gebremst hat... vielleicht stand er auch schon. Keine Ahnung. Es muss ja irgendwie überraschend gewesen sein, sonst wäre es nicht so Eng mit dem Bremsen geworden.

Interesierter  16.07.2014, 19:31
@MaikSheppard

Eben diese Frage würde dir so ziemlich jeder gegnerische Anwalt im Zeugenstand stellen. Deswegen mein Tipp. Du solltest dich keinen Spekulationen hingeben sondern nur das sagen, was du weisst bzw. gesehen oder auf sonstigem Wege registriert hast.