Erhöhtes Beförderungsentgelt bei Minderjährigen verlangen?
Hey Leute, also ich habe ein Problem.
Als ich vor über einem Monat mit der Bahn gefahren bin und ich kontrolliert wurde hat der Kontrolleur mir einen Schwarzfahr-Zettel geben weil ich keinen Ausweis dabei hatte. Nun hab ich aber voll vergessen den Ausweis nachzuzeigen, und habe jetzt ein Inkasso Büro am Hals. Der Brief mit der Zahlungsaufforderung (145€) ist erst 2 Tage vor der Zahlungsfrist gekommen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Ich habe im Internet mehrfach gelesen daß das erhöhte Beförderungsentgelt bei Minderjährigen nicht gültig ist und ich auch die Kosten fürs Inkasso Büro nicht zahlen muss. Stimmt das?
PS.: Ich habe ein Schokoticket also habe ich sowieso für den Weg bezahlt.
7 Antworten
Wenn Du minderjährig bist, dann solltest Du die Angelegenheit zur Klärung Deinen Erziehungsberechtigten übergeben bzw. überlassen.
Es ist deren Aufgabe, sich um so etwas zu kümmern.
Schönen guten Abend,
das Schokoticket ist ein besonderes Ticket, was dafür genutzt werden soll, um Kinder zur Schule, Freizeitaktivitäten und wieder nach Hause zu bringen. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein solches Ticket im Auftrag der Eltern, beziehungsweise sogar von den Eltern gekauft worden ist. In beiden Fällen, ist die nach Paragraph 109 BGB erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bereits erfolgt, mit der Beendigung des Rechtsgeschäftes.
Nach Paragraph 110 BGB, kann ein Minderjähriger ein solches Rechtsgeschäft ebenfalls eingehen, wenn es sich bei dem benutzen Geld für den Erwerb des Tickets, um genau dafür zur Verfügung gestellter Mittel handelt, oder die besagte Person es von seinem oder ihrem Taschengeld (frei zur Verfügung gestelten geldlichen Mitteln) handelt.
Bei der privatisierten deutschen Bahn handelt es sich im Rahmen des Privatrechts und des Verkehrsbundes (VRR) um das sogenannte Hausrecht der Beförderungsgesellschaft.
Diese darf nun im Rahmen des gesetzlichen dispositiven Charakters, welche die freie Bestimmung rechtlicher Normen und Vorschriften, so wie Geltendmachung gewisser Rechte und Vorbehalte umfasst, innerhalb festgelegter rechtlicher Rahmenbedingungen des deutschen Gesetzes, Strafen verhängen, sich das Hausrecht vorbehalten (ggf. Fahrgäste von der Weiterfahrt ausschließen), und die Definition der Strafparameter gestalten.
Demzufolge ist der Erwerb eines Tickets ein freiwilliger Akt und beinhaltet das Abschließen eines Rechtsgeschäft nachdem eine Dienstleistung mit erforderlichen Mitteln erworben worden ist (Paragraph 105a).
Das Rechtsgeschäft ist infolge der Paragraphen 105a, 109 und 110 als wirksam zu erachten.
LG
Uebergib das Deinen Eltern. Als Minderjaehriger kannst Du in dieser Sache nichts machen.
Prinzipiell hast Du das Problem selbst verschuldet und noch schlimmer gemacht, weil Du der Nachweisfrist nicht nachgekommen bist.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wertes Inkasso-Büro,
hiermit widerspreche ich der Forderung mit der Nummer XYZ und mache sie darauf aufmerksam, das nach dieser E-Mail keine weiteren Antworten auf Ihre Schreiben von mir folgen werden.
Ich widerspreche der Forderung, da ich zum Zeitpunkt der Fahrt ein Schoki-Ticket hatte (siehe Nachweis als Anhang im Mail) und ich als minderjähriger nicht vertragsfähig bin, daher ist eine Strafe in meinem Fall unzulässig und wird abgelehnt.
Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“.
Meine Eltern sind ebenfalls mit der Forderung nicht einverstanden.
Ich fordere Sie auf, binnen 14 Tagen, die Forderung einzustellen und mir einen schriftlichen Nachweis zu schicken.
MfG
Senem
Wenn die Betrüger was antworten sollten, kannst du mir gerne nochmal schreiben.
Schönen guten Abend,
das Schokoticket ist ein besonderes Ticket, was dafür genutzt werden soll, um Kinder zur Schule, Freizeitaktivitäten und wieder nach Hause zu bringen. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein solches Ticket im Auftrag der Eltern, beziehungsweise sogar von den Eltern gekauft worden ist. In beiden Fällen, ist die nach Paragraph 109 BGB erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bereits erfolgt, mit der Beendigung des Rechtsgeschäftes.
Nach Paragraph 110 BGB, kann ein Minderjähriger ein solches Rechtsgeschäft ebenfalls eingehen, wenn es sich bei dem benutzen Geld für den Erwerb des Tickets, um genau dafür zur Verfügung gestellter Mittel handelt, oder die besagte Person es von seinem oder ihrem Taschengeld (frei zur Verfügung gestelten geldlichen Mitteln) handelt.
LG
Danke und mach ich🤩
Top.
Das ist korrekt, da es sich dabei um eine Vertragsstrafe handelt und man als Minderjähriger einen solchen Vertrag nicht rechtswirksam eingehen kann. Es müssen sich nun also deine Eltern darum kümmern indem sie dem Vertrag widersprechen.
exakt. Allerdings könnte im gegenzu Strafanzeige wg. erschleichung von Beförderungsdienstleistungen gestellt werden. das erhöhte Beförderungsentgelt ist ja mehr oder weniger die Ersatzstrafe.
Edit: Blödsinn... er hatte ja ein gültiges ticket. Also alles gut.