Erfüllungsort/Gerichtsstand?

1 Antwort

Also, wenn nichts vereinbart wurde, gilt der gesetzliche Erfüllungsort.

Das ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners. Da es beim Kaufvertrag zwei Schuldner gibt (einer schuldet das Geld und einer schuldet die Ware), gibt es auch zwei Erfüllungsorte. Bei Waren ist der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, bei Geld der Sitz des Käufers.

Am Erfüllungsort geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur übergeben hat (§ 447 BGB). Liefert der Verkäufer die Ware selbst aus, dann trägt der Verkäufer die Gefahr bis zur Übergabe an den Käufer (§ 446 BGB).

Der gesetzliche Gerichtsstand ist immer der Wohnsitz des Beklagten.

Tschuly 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 15:52

So ist das also!! Dankeschööön! :)

Und wenn der Käufer z.B in Graz ist und der Verkäufer in Wien und die Klausel heißt: "frachtfrei Graz-Hauptbahnhof" Wo ist dann der Erfüllungsor?? Ich glaubek, dass man es in dem Fall nicht genau sagen kann, weil das Risiko (und somit auch der Erfüllungsort) geht ja bei der Übergabe an den 1. Frachtführer vom Verkäufer am Käufer über. Wenn aber: .) der Verkäufer die Ware mit eigenen LKW zu Bahnhof bring, ist der Erfüllungsort in Graz.

:) der Verkäufer die Ware von einem Straßenfrächter zum Bahnhof bringen lässt, ist der Erfüllungsort noch in Wien, oder???

Stimmt diese Vermutung???

Lg Tschuly