Erbe. Wer trägt die Kosten, wenn der Erbe ein anderer ist, als der Auftraggeber eines Grabsteines?

8 Antworten

Zur Beerdigung war bestimmt noch nicht bekannt wer der Erbe ist ,dann geht es aus der Erbmasse in einem angemessenen Rahmen.Der Grabstein wird meist nach 12 Monaten gesetzt und da weiß man wer geerbt hat und der oder die müssen dann gemeinsam für den Stein und die Pflege aufkommen

Bremen678  12.04.2020, 22:22

Klar ist bekannt, wer der Erbe ist, wenn es einen Sohn gibt und keine Ehefrau. Da gibt es keine Überraschung.

Der Auftraggeber zahlt die Rechnung

Bremen678  12.04.2020, 22:21

ist für den Verstorbenen gemacht worden und gehört zur Beerdigung dazu. Da müsste jetzt der Tote für bezahlen bzw. es geht aus dem Nachlaß. Der Großvater als Auftraggeber braucht nicht zahlen.

Sofern die Friedhofssatzung den Grabstein vorsieht, zählt der Stein zu den vom Nachlass zu zahlenden Bestattungskosten. - falls nein, bezahlt, wer bestellt.

Vom rechtlichen will ich es mal nicht sehen, es hat ja einen Grund, warum du dich nicht um die Bestattung gekümmert hattest.

Inwieweit man nun dich als Eltern des Verstorbenen in die Auswahl eines Steines einbinden sollte?

Man hätte dich über die Preise informieren können. Nur 1.600 € finde ich auch nicht teuer, und über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Du kannst dich evtl. mal beim Friedhofsamt über die Vorschriften informieren.

Wenn die Bestattungskosten den Nachlass bereits übersteigen, musst du sowieso im Namen deines Sohnes handeln.

Der Streit geht evtl. weiter, wenn es um die Grabpflege geht.

imager761  10.04.2020, 20:23
Sofern die Friedhofssatzung den Grabstein vorsieht, zählt der Stein zu den vom Nachlass zu zahlenden Bestattungskosten. - falls nein, bezahlt, wer bestellt.

Rechtsgrund? Mir ist keine Friedhofssatzung bekannt, die Grabsteine für Wahlgräberstätten verpflichtend vorschreibt, allenfalls deren Größe, Gestaltung oder Standsicherheit.
Dafür gibt es auch gute Gründe: Nicht jeder möchte Namen oder Daten der Bestatteten preisgeben, um Grabschändungen oder unerbetene Pilgerströme zu unterbinden.

Tatsächlich zählen nach höchstrichterlicher Auffassung Grabsteine, Grabbepflanzung wie Bewirtungskosten der Trauergäste, garv Trauerkleidung zu den erstattungsfähigen Kosten - auch wenn die das Erbe insoweit schmälern.

Dass der Auftraggeber dem Steinmetz gegenüber kostenverpflichtet ist, ergibt sich aus dem geschlossenen Werkvertrag; dass er die Kosten ersetzt verlangen kann, aus dem Gesetz, § 1968 BGB.

StrongBluemchen 
Beitragsersteller
 10.04.2020, 19:35

Was die Friedhofssatzung angeht, muss ich mich informieren.

Um die Bestattung habe ich mich nicht gekümmert, da der Vater meines Sohnes und ich nicht mehr zusammen waren und wir waren auch nicht verheiratet. Meine Hilfe wurde auch nicht angenommen. Ich wusste auch nicht welche Pflichten und Rechte der Erbe hat, da ich etwas spät erfahren habe, dass mein Sohn der Erbe ist.

Mal dahin gestellt, was den Geschmack des Steines angeht, hätten mich die Kosten interessiert, wenn davon ausgegangen wird, der Erbe zahlt. Da werde ich nun erst einmal bei der Stadt fragen inwieweit der Stein zum Nachlass gehört. Danke.

Es gibt keine Grabpflege, da es ein Rasengrab ist.

kabbes69  10.04.2020, 19:58
@StrongBluemchen

da ein Stein steht, ist auch immer wer Ansprechpartner, wenn das Teil beanstandet wird. Den Stein meiner Oma musste ich inzwischen schon 2x wieder richten lassen.

Irgendwann erbt dein Sohn oder ist zumindest pflichtteilsberechtigt nach den Großeltern. Ich würde es hier nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wäre dein Sohn bereits älter: hätte er selbst darüber entscheiden können.

Vielleicht hatte auch der Verstorbene hier bereits Vorstellungen geäußert, darauf sollte man dann auch Rücksicht nehmen. Nicht dein Sohn hat den Stein bezahlt, sondern sein Vater - mit dem von ihm angesparten Vermögen. Sieh zu, dass du den Rest gewinnbringend für deinen Sohn anlegst - hat er mehr davon.

Eltern, die ihre Kinder zu Grabe tragen, haben es schwer genug.

Nach noch wichtig bei dieser Frage wäre zu wissen, wer der Nutzungsberechtigte über das Grab ist. Sind es die Großeltern, oder du als Vertreter deines Sohnes?

Der Erbe wird nicht automatisch Nuztungsberechtigt.

Wenn du nämlich Nutzungsberechtigt bist, die Grabgebühr also vom Erbe bezahlt wurde und du als Nutzungsberechtigter eingetragen ist, hast du auch das Recht über das Grab zu bestimmen. Das ist noch eine andere Angelegenheit als die Beerdigung selber. d.h. du kannst bestimmt, was auf das Grab kommt und was nicht. Die Großeltern haben dann als Nicht-Nutzungsberechtugte keinerlei Rechte am Grab. In diesem Fall würde ich die Rechnung nicht bezahlen bzw. mit den Großeltern ein Handel besprechen, dass du nur die Hälfte zahlst, wenn sie wollen, dass der Stein auf das Grab soll. Ansonsten kommt er eben nicht auf das Grab.

Wenn die Großeltern Nutzungsberechtigt sind, dann geht dieser Weg nicht.

Aber du kannst dich weigern die Rechnung zu zahlen, weil du nicht Auftraggeber bist, der Auftraggeber (Großvater) muss dann zahlen und muss versuchen sich das Geld von dir zurückzuholen.

Leider gibt es Streitigkeiten...

Wenn der Großvater der Nutzungsberechtigte für das Grab ist, dann bist du auch nicht für die Grabpflege zuständig und musst keine Verlängerung der Nutzungsberechtigung zahlen.

1600 finde ich jetzt nicht viel.

StrongBluemchen 
Beitragsersteller
 10.04.2020, 18:51

Für einen großen Kieselstein, auf einem Rasengrab, finde ich es teuer. Nur meine Meinung. Und es geht ja darum, das wir nicht die Auftraggeber sind. Auch nicht mit einbezogen wurden.