Erbe. Wer trägt die Kosten, wenn der Erbe ein anderer ist, als der Auftraggeber eines Grabsteines?
Mein Sohn ist drei und ich seine gesetzliche Vertreterin. Die Beerdigung in allem wurde von der Familie väterlicher Seite geplant und mein Sohn hat, als feststand das er der gesetzliche Erbe ist, diese Kosten getragen. Finde ich soweit auch alles richtig. Nun, nachdem feststand das mein Sohn der Erbe ist, wurde von der Familie der Grabstein in Auftrag gegeben und ich als Vertreterin nicht einbezogen was zB die Kosten angeht.
Nun war ich letzte Woche Blumen zum Grab bringen, gab noch kein Wasser und ging zum Steinmetz um Wasser zu erbitten. In meiner Neugier fragte ich nach dem Grabstein und nachdem er wusste wie das Verhältnis zum verstorbenen ist, also mein Sohn der Erbe, wollte er meine Adresse, wegen der Rechnung. Ich sagte, er solle warten bis der Großvater diese bringt. Er war da etwas ungeduldig, weil der Großvater schon meinte, er zahlt die Rechnung nicht und wusste das es von mir erwartet wird. Ich war überrumpelt und gab ihm die von meinem Sohn. Da ich keinen Streit mehr hatte möchte war ich, bzw mein Sohn, ja auch bereit dies zu bezahlen. Nun kam heute die Rechnung. Doppelt so teuer als ich dachte. Ohne Rücksicht auf den 3jährigen Erben richtig Geld ausgegeben. Als die Familie dachte, sie müssten die Beerdigung bezahlen, wurde sehr gespart an allem. Ich finde das nicht in Ordnung und würde jetzt gerne zum Steinmetz gehen, um ihm mitzuteilen, das er die Rechnung doch dem Auftraggeber schicken soll.
Wäre ich im Recht? Da wir den Auftrag nicht gegeben haben und auch nicht einbezogen wurden bei den Kosten. Schließlich war ja klar das mein Sohn der Erbe ist, oder sehe ich das falsch?
Versteht mich nicht falsch. Die Hälfte würde ich tragen, weil ich eigentlich keinen Stress möchte, aber 1600 finde ich hart! Man hätte Rücksicht nehmen können. Nachfragen, was finanziell möglich ist etc.
Liebe Grüße
8 Antworten
Zur Beerdigung war bestimmt noch nicht bekannt wer der Erbe ist ,dann geht es aus der Erbmasse in einem angemessenen Rahmen.Der Grabstein wird meist nach 12 Monaten gesetzt und da weiß man wer geerbt hat und der oder die müssen dann gemeinsam für den Stein und die Pflege aufkommen
Klar ist bekannt, wer der Erbe ist, wenn es einen Sohn gibt und keine Ehefrau. Da gibt es keine Überraschung.
Der Auftraggeber zahlt die Rechnung
ist für den Verstorbenen gemacht worden und gehört zur Beerdigung dazu. Da müsste jetzt der Tote für bezahlen bzw. es geht aus dem Nachlaß. Der Großvater als Auftraggeber braucht nicht zahlen.
Sofern die Friedhofssatzung den Grabstein vorsieht, zählt der Stein zu den vom Nachlass zu zahlenden Bestattungskosten. - falls nein, bezahlt, wer bestellt.
Vom rechtlichen will ich es mal nicht sehen, es hat ja einen Grund, warum du dich nicht um die Bestattung gekümmert hattest.
Inwieweit man nun dich als Eltern des Verstorbenen in die Auswahl eines Steines einbinden sollte?
Man hätte dich über die Preise informieren können. Nur 1.600 € finde ich auch nicht teuer, und über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Du kannst dich evtl. mal beim Friedhofsamt über die Vorschriften informieren.
Wenn die Bestattungskosten den Nachlass bereits übersteigen, musst du sowieso im Namen deines Sohnes handeln.
Der Streit geht evtl. weiter, wenn es um die Grabpflege geht.
Sofern die Friedhofssatzung den Grabstein vorsieht, zählt der Stein zu den vom Nachlass zu zahlenden Bestattungskosten. - falls nein, bezahlt, wer bestellt.
Rechtsgrund? Mir ist keine Friedhofssatzung bekannt, die Grabsteine für Wahlgräberstätten verpflichtend vorschreibt, allenfalls deren Größe, Gestaltung oder Standsicherheit.
Dafür gibt es auch gute Gründe: Nicht jeder möchte Namen oder Daten der Bestatteten preisgeben, um Grabschändungen oder unerbetene Pilgerströme zu unterbinden.
Tatsächlich zählen nach höchstrichterlicher Auffassung Grabsteine, Grabbepflanzung wie Bewirtungskosten der Trauergäste, garv Trauerkleidung zu den erstattungsfähigen Kosten - auch wenn die das Erbe insoweit schmälern.
Dass der Auftraggeber dem Steinmetz gegenüber kostenverpflichtet ist, ergibt sich aus dem geschlossenen Werkvertrag; dass er die Kosten ersetzt verlangen kann, aus dem Gesetz, § 1968 BGB.
da ein Stein steht, ist auch immer wer Ansprechpartner, wenn das Teil beanstandet wird. Den Stein meiner Oma musste ich inzwischen schon 2x wieder richten lassen.
Irgendwann erbt dein Sohn oder ist zumindest pflichtteilsberechtigt nach den Großeltern. Ich würde es hier nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wäre dein Sohn bereits älter: hätte er selbst darüber entscheiden können.
Vielleicht hatte auch der Verstorbene hier bereits Vorstellungen geäußert, darauf sollte man dann auch Rücksicht nehmen. Nicht dein Sohn hat den Stein bezahlt, sondern sein Vater - mit dem von ihm angesparten Vermögen. Sieh zu, dass du den Rest gewinnbringend für deinen Sohn anlegst - hat er mehr davon.
Eltern, die ihre Kinder zu Grabe tragen, haben es schwer genug.
Nach noch wichtig bei dieser Frage wäre zu wissen, wer der Nutzungsberechtigte über das Grab ist. Sind es die Großeltern, oder du als Vertreter deines Sohnes?
Der Erbe wird nicht automatisch Nuztungsberechtigt.
Wenn du nämlich Nutzungsberechtigt bist, die Grabgebühr also vom Erbe bezahlt wurde und du als Nutzungsberechtigter eingetragen ist, hast du auch das Recht über das Grab zu bestimmen. Das ist noch eine andere Angelegenheit als die Beerdigung selber. d.h. du kannst bestimmt, was auf das Grab kommt und was nicht. Die Großeltern haben dann als Nicht-Nutzungsberechtugte keinerlei Rechte am Grab. In diesem Fall würde ich die Rechnung nicht bezahlen bzw. mit den Großeltern ein Handel besprechen, dass du nur die Hälfte zahlst, wenn sie wollen, dass der Stein auf das Grab soll. Ansonsten kommt er eben nicht auf das Grab.
Wenn die Großeltern Nutzungsberechtigt sind, dann geht dieser Weg nicht.
Aber du kannst dich weigern die Rechnung zu zahlen, weil du nicht Auftraggeber bist, der Auftraggeber (Großvater) muss dann zahlen und muss versuchen sich das Geld von dir zurückzuholen.
Leider gibt es Streitigkeiten...
Wenn der Großvater der Nutzungsberechtigte für das Grab ist, dann bist du auch nicht für die Grabpflege zuständig und musst keine Verlängerung der Nutzungsberechtigung zahlen.
1600 finde ich jetzt nicht viel.
Für einen großen Kieselstein, auf einem Rasengrab, finde ich es teuer. Nur meine Meinung. Und es geht ja darum, das wir nicht die Auftraggeber sind. Auch nicht mit einbezogen wurden.
Was die Friedhofssatzung angeht, muss ich mich informieren.
Um die Bestattung habe ich mich nicht gekümmert, da der Vater meines Sohnes und ich nicht mehr zusammen waren und wir waren auch nicht verheiratet. Meine Hilfe wurde auch nicht angenommen. Ich wusste auch nicht welche Pflichten und Rechte der Erbe hat, da ich etwas spät erfahren habe, dass mein Sohn der Erbe ist.
Mal dahin gestellt, was den Geschmack des Steines angeht, hätten mich die Kosten interessiert, wenn davon ausgegangen wird, der Erbe zahlt. Da werde ich nun erst einmal bei der Stadt fragen inwieweit der Stein zum Nachlass gehört. Danke.
Es gibt keine Grabpflege, da es ein Rasengrab ist.