An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Problem mit der Bank habe?

4 Antworten

Die Bank wird sich mit Sicherheit rechtlich abgesichert haben - somit ist es rechtens.

Lies mal Kreditvertrag, AGB und allfällige Kontokonditionen genau durch - ansonsten frag in der Bank nach, die werden Dir die entsprechenden Unterlagen/Paragraphen nennen.

Tja - ohne genauere Schilderung des Vorganges kann ich (und alle anderen) nur spekulieren.

Ich vermute mal Du hast ein Hypothekendarlehen aufgenommen für Modernisierung, Kauf oder so.

Und Du hast entweder die Kreditsumme nicht abgerufen oder es fehlen Unterlagen wie z.B. Rechnungen über Modernisierungen für die Auszahlung.

Und Du hast Dein Konto überzogen um Rechnungen zu bezahlen obwohl, wie gesagt, die Kreditsumme nicht abgerufen oder abrufbar war.

Und da kommen jetzt zwei Dinge ins Spiel:

Für den Kreditvertrag gelten halt die Berechnung von Bereitstellungszinsen. Ist üblich und steht im Vertrag. Die Bereitstellung erfolgte eben egal ob abrufbar oder nicht.

Und für Dein Girokonto müssen Überziehungszinsen auch dann gezahlt werden wenn es eine geduldete Überziehung ist.

Und das alles ist auch nach nachvollziehbar:

Du nimmst Kredit (die Überziehung) auf mit sehr, sehr geringen Sicherheiten und hohem Risiko der Bank denn das Hypothekendarlehen ist noch nicht auszahlungsfähig also es fehlen Unterlagen und damit besteht dort keine Sicherheit. Und Deine normale Überziehungsmöglichkeit (mit Dispozins) der aufgrund der normalen Geschäftsbeziehung eingeräumt wurde (mittleres Risiko) hast Du überschritten und bist damit ein Hochrisikokunde (jedenfalls für diesen Teil). Und das das Risiko sich die Bank bezahlen lassen will ist normal - die leben von der Einschätzung und Einpreisung von Kreditrisiken.

Wenn der Kredit beantragt und genehmigt wurde, ist das üblich.

Und Kontoüberziehung führt zur Belastung mit Überziehungszinsen.

Du kannst dich an den Ombudsmann des Bankenverbandes wenden.

https://bankenombudsmann.de/

Allerdings ist es m.E. rechtens, diese Bereitstellungszinsen zu nehmen. Die sind nämlich gerade für den Zeitraum gedacht, in dem der Kredit bereitgestellt aber noch nicht abgerufen wird. Die müssten auch im Kreditvertrag drin stehen.

Leergut517 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 10:54

Okay. Aber die Überziehungszinsen? Dürfen die berechnet werden?

Traveller24  22.06.2018, 10:56
@Leergut517

Wenn Du Dein Konto überzogen hast, dann ja.