Ich bin 19 und ein Pflegekind; ich möchte jetzt ausziehen?

4 Antworten

Ich bin auch Pflegemutter und mein Pflegesohn wird in 4 Wochen 18 Jahre alt und möchte ausziehen. Das ist auch ohne weiteres möglich. Pflegeeltern sind mit ihren Pflegekindern nicht leiblich verwand und somit auch nicht unterhaltspflichtig. Das Jobcenter muss zahlen ob es will oder nicht und zwar sofort und nicht erst wenn Du 25 bist.

Wir waren jetzt beim Jugendamt und mein Pflegesohn hat einen Antrag auf betreutes Jugendwohnen gestellt. Das heißt, er bleibt im Moment noch bei mir wohnen und bekommt einen Betreuer, der ihm hilft eine Wohnung zu finden. Er geht auch mit ihm auf die Ämter und hilft bei Anträgen. 

Erkundige Dich doch mal bei Eurem Jugendamt was Du für Hilfen bekommen kannst. Ich wünsche Dir viel Glück.

Jenniieee 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 20:08

Also was ich nicht verstehe schau mal meine leibliche mutter hat das Sorgerecht noch für mich & meine pflegemutter hat das aufenthaltbestimmungsrecht deshalb komm ich damit so durcheiander

Felili  21.07.2015, 21:30
@Jenniieee

Aber Du bist doch schon 19 Jahre alt und somit volljährig. Für Dich hat keiner mehr das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du musst Dir unbedingt Hilfe beim Jugendamt holen. Kann es vielleicht auch sein, dass Deine Pflegemutter Dich nicht gehen lassen will weil sie für Dich vom Jugendamt Pflegegeld bekommt? Das würde sie nach Deinem Auszug ja nicht mehr bekommen.

Nimm all Deinen Mut zusammen und geh auf jeden Fall zum Jugendamt und bitte dort um Hilfe. Wenn Du magst, kannst Du mich gerne auf dem Laufenden halten. Viele Grüße

Da bist du im und vom Jobcenter ganz schön verar*scht worden - unglaublich.

Deine Pflegemutter hat nichts mehr damit zu tun - offiziell natürlich - und deshalb auch nichts zu "erlauben".

Morgen marschierst du wieder ins Jobcenter und teilst mit, daß dich deine Pflegemutter zum 1. 8. vor die Türe setzt, weil euer Verhältnis untragbar geworden sei. Dann MÜSSEN sie dir eine Wohnung zugestehen.

Ich bin selber mehrfache Pflegemutter und nehme an, daß deine dich nach dieser langen Zeit auch liebhat wie ein eigenes Kind. Alles Gute!

Jenniieee 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 00:42

Ich verstehe das nicht die haben gesagt das ich ohne triftigen Grund gar nicht ausziehen darf! Da müssten meine Pflegemama und ich zum Jugendamt und meine mama müsste denen dann einen begründeten Grund sagen warum sie nicht mehr möchte das ich dort wohne; ich habe sogar das 'ja' von ihr bekommen auszuziehen! Und was mache ich jez? :/

washilfts  16.07.2015, 00:57
@Jenniieee

Die können viel sagen, wenn der Tag lang ist. Sie wollen Kosten sparen und geben oft absichtlich falsche Auskünfte.

Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig für dich, außer du bist Schüler. Aber das ist scheinbar nicht der Fall.

Deine Pflegemutter soll die Böse spielen und dir einen Wisch schreiben, daß sie dich aus der Wohnung haben will wegen ....irgendwelcher Differenzen.

Wenn das Pflegeverhältnis beendet ist, muss das Jugendamt prüfen, wie es weitergehen könnte. Betreutes Wohnen, selbständiges Wohnen ? Mehr als eine Einzimmerwohnung  zum ortsüblichen Satz (bei ca. 380,- ) wird aber nicht übernommen.

Du bist volljährig. Deine Pflegeeltern sind gar nicht unterhaltspflichtig dir gegenüber. es gibt also keinen Vorrang vor dem Arbeitslosengeld.

Wie du eine eigene Wohnung finanzieren kannst, ist aber dein eigenes Problem. Da wäre dein einziger Ansprechpartner das Jugendamt.