Entschädigung wegen Nicht-Bewohnbarkeit der eigenen Whg
Hallo,
mein Freund hat eine ET-Whg. Letztes Jahr im Oktober gab es einen Wasserschaden, verursacht durch ein defektes Rohr unter seinem Badezimmer. Schuldfrage ist schon geklärt, er hat keine! Seitdem wohnt er bei mir, die Hausverwaltung nebst Versicherung kommt nicht in die Gänge, es wurden noch keine Arbeiten im Bad meines Freundes begonnen. Also seit mittlerweile fast 4 Wochen. Auf welche Weise und an wen kann er das außerhäusige Wohnen in Rechnung stellen? Der HV? Der Versicherung?
Grüße aus Berlin
10 Antworten
Als erstes muß festgestellt werden in welchem Rahmen die Wohnung nicht bewohnbar ist und warum. Sollten dann tatsächlich so gravierende Mängel vorhanden sein was ein wohnen unmöglich macht, kann dein Freund die Miete um 100% mindern und die eingesparte Miete nutzen anderweitig zu wohnen und die Kosten davon bestreiten...
Das alles muß aber dem Vermieter vorher angezeigt werden...
Ich nehme jetzt mal an, dass es sich um eine Mietwohnung handelt. Da würde ich beim Mieterschutzbund anrufen, dort bekommst Du die richtige Auskunft.
sie schreibt doch ETW
Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, ob es sich um einen Rohrbruch gehandelt hat: denn nur dann kommt dafür die Gebäudeversicherung des Hauses auf(muß der Verwalter für die WEG ordnungsgemäß abgeschlossen haben.) Kosten für eine notwendige auswertige Unterbringung sind in der Regel bis zu einem angemessenen Höchstbetrag auch mit versichert. Natürlich gehört auch die Schadensbeseitigung mit zum versicherten Umfang Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet wurde und die Kosten + Folgekosten (also die ganzge Schadensabwicklung) mit der Versicherung abgestimmt ist. Das ist Aufgabe des Hausverwalters
genau - Verwalter muss sich doch äußern und kümmern.
es handelt sich natürlich um vier MONATE, nicht Wochen
Wenn Dein Freund nicht schuldig ist, wer dann? Er kann natürlich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Dazu gehören natürlich auch die Kosten, für die notwendige auswärtige Unterbringung. Wenn es keinen Verursacher gibt, hängt es natürlich davon ab, wie Dein Freund versichert ist. Er sollte mal bei der Versicherung vorsprechen und ggf. um einen Vorschuss bitten. Der Hausverwalter haftet natürlich nur, wenn dort auch ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist.