Enteignung Möglich?
Hallo,
meine Vater hat letztes Jahr ein nachbar Grundstück gekauft, um ertwas mehr Platz zu bekommen.
Es gab keine Bauauflagen!
Nun will ein neuer Bürgermeister evtl. die Grundstückspreise drücken, um so mehr gewerbe anzuziehen.
Kann er meinen Vater enteignen und wenn ja was Passiert dann?
3 Antworten
enteignen geht nur, wenn der das Grundstück oder ein Teil davon zu gemeindezwecken haben muss, wenn er zB eine Strasse durch das Grundstück planen will. Und ein Bürgermeister kann auch keine Grundstückspreise festlegen, ausser die, die im Besitz der Gemeinde sind.
Bei einer Enteignung würde dein Vater das Grundstück natürlich bezahlt bekommen, und wenn das Angebot zu niedrig wäre, könnte er vor Gericht klagen.
nein kann er natürlich nicht, es kann nur passieren, wenn eine Straße gebaut werden muss und dazu ein Stück des Grundstücks benötigt wird
Nein. Enteignungen sind nur unter ganz engen Bedingungen möglich (etwa, wenn dort eine Straße gebaut wird etc.). Bevor eine Enteignung möglich ist, muss immer versucht werden, dem Eigentümer das Grundstück abzukaufen. Und wenn dann enteignet wird. wird natürlich das Grundstück bezahlt. Aber wie gesagt: Solange nicht auf Grundlage eines Gesetzes ein Grund besteht, warum genau dieses Grundstück für eine Infratstrukturmaßnahme gebraucht wird. gibt es da keinerlei Möglichkeiten, auch für einen neuen Bürgermeister nicht.