Elternunterhalt - Bausparvertrag antastbar?
Wenn Kinder für das Elternunterhalt zur Kasse gebeten werden gibt es zumindest für das Gehalt eine Grenze von 1600 für den Mindestbehalt.
Wie sieht das mit Bausparverträgen aus ? Ab welchem Betrag können diese mit in die Berechnung einfließen , bzw. angetastet werden ?
2 Antworten
Hallo Tim,
ich habe mich persönlich auch schon mit dem Thema befassen müssen. Das ist recht komplex. Hier mal eine Zusammenfassung von einem Anwalt dazu. Die ist recht ausführlich: http://bsk-halle.de/gebiete/familienrecht-kinder-haften-fuer-ihre-eltern.pdf
Wenn ich das richtig gelesen habe, hängt es vom konkreten Einzelfall ab.
Das kann man so pauschal nicht beantworten und kommt auf das "Gesamtpaket" an. Generell steht einem ein Schonvermögen von 75.000 Euro zu. Besitzt man selbstgenutztes Wohneigentum, reduziert sich das Schonvermögen auf 25.000 Euro. Das sind aber nur Empfehlungen. Wurde der Bausparvertrag vor Eintritt der Unterhaltspflicht abgeschlossen, so braucht er nicht angetastet zu werden, wenn dadurch Zinseinbußungen/ Nachteile zu erwarten sind. Es steht einem zudem ein Freibetrag zur eigenen Absicherung der Altersvorsorge zu. Ich habe hier ein Ratgeber "Elterunterhalt" von der Verbraucherzentrale und ARD. ISBN 978-3-940580-66-5. Kostet 9,90€