Elterngespräch Schule trotz Volljährigkeit?

5 Antworten

Einladen darf sie jeden. Aber deine Mutter ist nicht verpflichtet zukommen. Du kannst da auch alleine hingehen.

Wenn es irgendeinen Grund zur besorgnis gibt, kann es schonmal sein dass Eltern von volljährigen Schülern eingeladen werden. Ansonsten ist es bei volljährigen Schülern eher unüblich.

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 17:50

Es geht nur um meine Noten. Und sie hat doch eine Schweigepflicht oder nicht? Also darf sie doch gar nicht meine noten weiter erzählen

NewBegin2018  21.03.2016, 17:52
@Luke1899

Nein, es sei denn du hast unterschrieben dass sie es darf. Bei uns konnte man zum anfang des Bildungsganges entscheiden ob Eltern bei volljährigkeit noch den Notenstand abfragen dürfen. Wenn du es aber nirgenswo erlaubt hast, geht dass nicht.

UlrichNagel  21.03.2016, 18:00
@Luke1899

Eine Schweigepflicht gibt es in der Schule nicht! Noten sind doch sowieso offiziell, du bekommst sie ja. Wovor willst du dich eigentlich drücken? Und deine Lehrerin kommt wahrscheinlich mit dir nicht so richtig zu Rande, deshalb spricht sie ja mit deiner Mutter, wozu sie verpflichtet ist, denn sie hat eine Erziehungs- und Bildungsaufgabe dir gegenüber zu erfüllen!

NewBegin2018  21.03.2016, 18:03
@UlrichNagel

Bei uns wurde es so gesagt, dass Noten bei volljährigen Schülern nur mit einwilligung des Schülers an die Eltern rausgegeben werden dürfen. Schließlich sind die Eltern dann nicht mehr die gesetzlichen Vertreter. Aber mag sein dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird. Ich komme aus NRW.

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 18:11
@UlrichNagel

Ich will mich vor nichts drücken. Mir geht es ums Prinzip außerdem fühle ich mich hintergangen. Mit meiner Lehrerin habe ich an sich keine Probleme. Meine Noten sind nur nicht so prickelnd aber damit sollte sie doch mit mir reden oder sehe ich das falsch?

NewBegin2018  21.03.2016, 18:15
@Luke1899

Ja, eigentlich ist es auch üblich dass Lehrer in dem Alter mit den Schülern alleine reden.

Nur wenn sich die Lehrerin sorgen macht will sie es vlt. unbedingt mit deiner Mutter besprechen. Macht sie es denn bei anderen Schülern auch so oder nur bei dir?

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 18:16
@UlrichNagel

Und seit wann gibt es keine Schweigepflicht in der Schule?

Also darf meine Lehrerin theoretisch jeder x beliebigen Person meine Noten sagen? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

NewBegin2018  21.03.2016, 18:19
@Luke1899

Es nennt sich hier offiziell glaub ich nicht Schweigepflicht. Aber sie darf es trotzdem nicht ohne deine Einwilligung wenn du Volljährig bist.

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 18:39
@NewBegin2018

Bei meinem Klassenkameraden macht sie es genauso aber die sind im Gegensatz zu mir auch noch nicht volljährig. 

NewBegin2018  21.03.2016, 18:42
@Luke1899

Bei nicht volljährigen darf sie es natürlich. Wenn bei euch die Mehrheit nicht volljährig ist, hat sie vlt. nicht daran gedacht dass du schon Volljährig bist.

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 18:50
@NewBegin2018

Ja die Vermutung habe ich auch.

Nein AUßER du hast dem zugestimmt

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 17:47

Habe ich nicht. Ich wurde vorher nicht informiert.

Je nachdem in welchem Bundeland Du lebst, dürfen die Eltern aufgrund einer zwischenzeitlich vorgenommenen Ergänzung des Schulgesetzes auch ohne Zustimmung des volljährigen Schülers Auskunft an die Eltern erteilen.

Wenn Dich interessiert, wie es dazu kam, lies Dir mal diesen Spiegel-Artikel durch. Daraus geht es sehr deutlich hervor: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/urteil-schule-darf-eltern-volljaehriger-informieren-a-321146.html

Ein entsprechender Schulgesetz-Text sieht demnach beispielsweise diese Formulierung vor, wie hier aus § 55 Schulgesetz Baden-Württemberg zitiert:

"Unbeschadet der Rechte volljähriger Schüler können deren Eltern die Aufgaben nach Absatz 2 (Anm.: Recht und Aufgabe der Eltern, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten) wahrnehmen.

Die Schule kann ihnen auch personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist oder wenn eine Gefahr

für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum

zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern.

Dies gilt auch, wenn der Ausschluss aus der Schule angedroht wird oder ein Schüler die Schule gegen seinen Willen verlassen muss.

Volljährige Schüler sind über die Möglichkeit personenbezogener Auskünfte und Mitteilungen an die Eltern, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist, allgemein oder im Einzelfall zu belehren.

"

Wenn Du es genau wissen möchtest, sieh in dem für Dein Bundesland geltenden Schulgesetz (neueste Fassung) unter "Eltern und Schule" nach. Vorher solltest Du Dir aber die Frage stellen, ob es nun wirklich so schlimm war, dass Deine Eltern über Deine schulischen Leistungen informiert wurden und ob das Vorgehen Deiner Tutorin nicht vielleicht in Deinem ureigenen Interesse gewesen sein könnte.

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 18:49

Was ist denn das für eine bescheuerte Regelung. Dann werde ich mich mal gleich bei der Mutter von demjenigen beschweren der diese Gesetzein Kraft gesetzt hat.

Momo1965  21.03.2016, 19:11
@Luke1899

Na, da liest sich ja schon ziemlich deutlich heraus, dass Du einer von der ganz besonders selbstkritischen Sorte zu sein scheinst. ;-)

Was ist denn an dieser Regelung bescheuert? Bescheuert ist doch nur, wenn ich das richtig einschätze, dass Du Dich nicht frühzeitig genug über Deine Rechte informiert haben wirst. Hättest Du das getan, hättest Du ja mit Eintreten Deiner Volljährigkeit eine entsprechende Erklärung an die Schule abgegeben haben können, so dass Du einer Auskunftserteilung an Deine Eltern im Normalfall (!) vorgebeugt hättest.

Und wer ist nun wirklich der Verantwortliche für Deinen Schlamassel? ;-)

Luke1899 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 17:57
@Momo1965

Mir geht es eigentlich nur ums Prinzip.

Das ich mich nicht über ALLE meiner Rechte informiert habe ist ja wohl klar. Aber wer hat das auch schon?

Das ich selbst für mein "Schlamassel" verantwortlich bin weiß ich selbst. Dafür brauch ich keine allerwelts Bemerkung mit Zwinkersmiley von dir.

Und natürlich ist die Regelung bescheuert. Wie fändest du es denn wenn deine Eltern über dein Privatleben informiert werden ohne das du irgendetwas davon mitbekommst?!

Luke1899 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 18:01
@Momo1965

Wenn man volljährig ist geht man in der Regel davon aus das die Eltern nicht mehr zuständig für einen sind.

Momo1965  23.03.2016, 18:29
@Luke1899

Wenn Du kein Interesse an anderslautenden Meinungen hast, solltest Du hier keine Fragen stellen. Nun stelltest Du hier aber diese Frage, also wirst Du mit den Meinungen anderer lernen müssen umzugehen!

Es soll übrigens auch Volljährige geben, die ihre Eltern trotz ihrer Volljährigkeit noch alles erzählen. Denen ist es dann auch völlig egal, wenn die Eltern von anderen informiert werden, weil sie ja eh nichts Neues erfahren werden.

Da es Dir aber nur ums Prinzip geht, wird das ja alles keine Rolle für Dich spielen. Somit wird es Dich ja auch überhaupt nicht aufregen können, DASS Deine Eltern nun etwas über Deine schulischen Leistungen erfahren haben.

Ja darf sie aber da du volljährig bist was hast du schon zu befürchten

Feuerwehrmann2  21.03.2016, 17:46

Falsch darf sie nicht

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 17:45

Wieso darf sie das?

Wenn sie in der Arbeit Probleme hat wird dich auch nicht ihre Mutter bzw meine Oma informiert.

Volljährig heißt nicht gleich, dass man alles kann, weiß und richtig handelt. Ansonsten hätte man nicht Deine Mutter angerufen oder.

Luke1899 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 17:52

Geht nur um die Noten. Also eine Sache die nur mich etwas angeht da ich wie gesagt volljährig bin.