Eltern beziehen ALG 2, darf ich Vollzeit arbeiten?
Bin ab dem nächsten Monat arbeitslos, da mein derzeitiger Vertrag bei der Maßnahme des Arbeitsamtes ausläuft. Werde ab August wieder zur Schule gehen und möchte in der Zwischenzeit nicht arbeitslos sein und nichts tun.
Es geht darum, dass meine Eltern ALG 2 beziehen und ich ja noch bei denen wohnen, in der Bedarfsgemeinschaft bin. Wenn ich ein Nebenjob annehmen würde, würden mir bei einem Entgeld von 400 Euro nur 165EUR übrig bleiben, den Rest würde das Arbeitsamt kürzen.
Wie sieht es aber aus, wenn ich Vollzeit arbeiten würde, sprich 800-900 Euro, würde ich dann mehr Geld im Endeffekt in der Tasche haben oder nicht? Für 400 Euro arbeiten und am Ende des Monats nur 165 Euro zu bekommen, ist mir zu schade zu arbeiten, und das Geld wird sowieso gekürzt....
5 Antworten
Egal, wie viel du arbeitest, dein Gehalt wird auf die ganze Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Das bedeutet, dass natüprlich auch die Bezüge gekürzt werden. Wenn du Vollzeit arbeitest, kann es (je nacj Einkommen) auch sein, dass deine Eltern für dich keine Leistungen mehr bekommen.
Übrigens: Für 400 euro arbeiten sieht in deinem Lebenslauf auf jeden Fall besser aus, als wenn du gar nichts machst. Und dass du gekürzte Leistungen bekommst, ist dann auch nciht sooo schlimm. Denk auf lange Sicht!
Egal, wie viel du arbeitest, dein Gehalt wird auf die ganze Bedarfsgemeinschaft umgelegt
Nö.
Einkommen des Kindes darf mit Ausnahme übersteigenden Kindergeldes nicht auf die BG umgelegt werden.
Vielmehr fällt ein Kind, das seinen Bedarf voll decken kann aus der BG mit den Eltern raus.
Einzig übersteigendes Kindergeld wäre verteilbar.
Solange Du da wohnst, wird jeder Verdienst angerechnet, ist leider so...
Du würdest mehr Geld haben; wieviel genau lässt sich nicht abschätzen.
Grundsätzlich ist es so, dass dein Einkommen als Kind nur und ausschließlich bei dir, also auf deinen Bedarf angerechnet werden darf.
Bei 900 EUR netto wirst du einen Einkommensfreibetrag nach § 11b SGB II von rund 300 EUR haben (kann auch mehr sein, wenn du höhere Werbungskosten hast).
Damit wirst du rund 600 EUR anrechnungsfähiges Einkommen generieren. Ist dein tatsächlicher Bedarf (Regelsatz + Kostenanteil an der Unterkunft) größer, wirst du dennoch die 300 EUR frei haben; ist er kleiner, hast du entsprechend mehr, da - wie gesagt - dein Einkommen nicht verteilt werden darf. Probleme könnte es allenfalls mit übersteigendem Kindergeld geben, sofern du kindergeldberechtig bist, denn Kindergeld, das du nicht zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst, darf - auch wenn es als dein Einkommen gilt - auf deine eltern verteilt werden
Dein Gehalt wird auf das ALG2 der Eltern angerechnet. Also es wird abgezogen. 100,- oder 165,-€ bleiben davon unberührt. Der Rest wird gnadenlos berücksichtigt.
Es werden allerdings auch deine Ausgaben teiweise berücksichtigt (Fahrt zur Arbeit, Versicherungen, KFZ-Versicherung usw.)
Bei 400 ist das so, aber wie siehts aus mit 800 oder 900 ?
Wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus. Du musst dann für deinen eigenen Unterhalt und den Mietanteil natürlich selbst aufkommen.