Elektroinstallation Nachbarschaftshilfe Haftung?
Das Haus unserer Nachbarn ist insgesamt in einem total desolatem Zustand. Da ich gelernter und später studierter Elektrotechniker bin, mich also schon auskenne, wurde ich ab und zu mal zu Reparaturen an der Elektoinstallation (50iger) genötigt. Man kann als Nachbar schwer nein sagen, wenn da drüben plötzlich alles dunkel ist. Immer wieder kracht und raucht es mal aus der einen und mal aus der anderen Verteilerdose. Treudämlich hab ich dann immer wieder geholfen und den Fehler beseitigt indem ich neue Kabel gezogen habe etc.. Seit langem ist nun aber Ruhe, Gottseidank. ABER: Nun die Frage: Was passiert wenn jetzt irgendwo wieder was anfängt zu kokeln und die Bude eventuell abbrennt? Wer haftet? Ich der treudämliche Nachbar, weil ich hätte nichts machen dürfen oder der Eigentümer, dem es eigentlich total egal ist, hauptsache der Fernseher geht? Wie kann ich aus dieser Nummer wieder rauskommen? Eventuell beim Energieversorger anrufen?
6 Antworten
bin auch E-Techniker aber habe mich nie zu sowas hinreissen lassen.
Klar können sie dir volle Schuld zuschieben denn du als Fachmann hättest Nägel mit Köpfen machen sollen also auf geltende VDE Installationen und entweder alles neu machen oder Finger davon lassen.
Es gibt Prüfinstitute die solche Installationen beanstanden so dass Nachbarn handeln müssen. GGf dort anrufen und vorbei schicken um da raus zu kommen
vom Grundgedanken kann ich folgen und gebe dir Recht: aber Kläger (sie?) könnte doch dann nur der Nachbar sein?
Der einzige der hier doch was prüfen würde, ist die Versicherung des Nachbarn, wenn das Gebäude abfackelt.
Seine eigene Haftpflicht wird die Gefälligkeitshaftung (falls vorhanden) in dem Fall vermutlich erfolgreich ablehnen können, wenn Nachbar selbst ihn in die Haftung nehmen wollte.
Immer wieder kracht und raucht es mal aus der einen und mal aus der anderen Verteilerdose
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das ist akute Brandgefahr. Sowas muß schnellstens behoben werden
Mein Name ist Hase und ich weis von nix , müßte man dir nachweisen das es an deiner Reperatur lag !
er muß nachweisen dass er nach Vorschrift gearbeitet hatte. Dafür fehlt ihm die Zulassung vom Netzbetreiber
Alles was nach dem Zähler ist , interesiert den Netzbetreiber nicht !
schoschi06, ja und nein. Wenn du im eigenen Haushalt was installierst ist es dem Netzbetreiber egal. Sobald du in anderem Haushalt was machst biste verantwortlich
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Unfallverhütungsvorschriften sind formell autonome Rechtsvorschriften. Sie werden von dem
zuständigen Fachausschuss beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin) nach einem bestimmten Verfahren
erarbeitet. Die Federführung liegt bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft - BG -.
Nach grundsätzlicher Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
- BMAS - werden die Entwürfe der UVV allen gewerblichen BG zur Beschlussfassung durch
die Selbstverwaltungsorgane vorgelegt.
UVV haben - inhaltlich - zum Ziel, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Sie geben die
in einem bestimmten Gewerbezweig gesammelten Erfahrungen wieder. UVV schreiben
technische, organisatorische und persönlic
he Maßnahmen zwingend für Unternehmer und
Versicherte vor. UVV stellen weitgehend grundlegende Forderungen auf. Sie geben
Schutzziele vor. Nähere Einzelheiten sind in den
Durchführungsanweisungen
geregelt.
Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden
Um den Versicherungsschutz Dritten gegenüber zu gewährleisten, ist der Abschluss einer
Betriebshaftpflicht-Versicherung in ausr
eichender Höhe vorzunehmen. (mindestens
1,5 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden).
Verantwortliche Elektrofachkraft
Verantwortliche Elektrofachkraft ist gemäß DIN VDE 1000 Teil 10, wer als Elektrofachkraft
die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist
Heißt für mich keine Leuchtmittell bei meiner 80J. Nachbarin mehr wechseln !
wenn du Tausch von Leuchtmittel als Installation bezeichnest dann nicht ;-)
Unter Insttalation versteht sich setzen von LS Schalter, FI, ziehen von Kabeln Schalter usw. Wem erzähle ich das ...
Der, der es vermasselt hat, wenn der Mist abbrennt. Das bist du, weil du dran gearbeitet hast. Selbst wenn deine Reparatur allen DIN und VDE entspricht.... sie wird aus demselben ollen Gammelverteiler versorgt, wie der Rest der Anlage. Entspricht der olle Diazed-Verteiler den aktuellen Normen? Hättest du da was neues anschließen dürfen? Ist da der FI-Schalter drin, der bei allen neuen Steckdosen Pflicht ist? Nein....
Also wenn es schon überall schmort und die Installation womöglich noch Anno Porzellandrehschalter ist, würde ich da die Finger weg lassen. Ich hätte kein gutes Gewissen, wenn da schon die Funken fliegen.
Das klingt alles nicht gut.
Ich denke mal, da kommst du nur wirklich raus, wenn du die komplette Anlage von einen Fachbetrieb prüfen lässt. Allerdings wird der recht schnell den Saitenschneider zücken und dann ist der TV erstmal aus und der Nachbar böse auf dich.
Ob es klappt, dem Energieversorger glaubhaft zu machen, was da los ist.... versuchen :-).
Oder wenn das wirklich superkurz vorm Brand steht, also so richtig in Gefahr in Verzug: Mal bei Feuerwehr und Polizei (nicht Notruf, normale Nummer) anrufen und fragen, ob man da was machen kann.
Du haftest bei Gefälligkeitsarbeiten nur wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast. Leichte Fahrlässigkeit darf Dir beim Helfen nicht angerechnet werden.
Wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast, dann zahlt den Schaden Deine hoffentlich vorhandene private Haftpflichtversicherung.
Deine private Haftpflichtversicherung wehrt auch zu Unrecht erhobene Ansprüche vom Nachbarn ab, wenn das sein muss.
Wenn man im Schadensfall einen Zusammenhang zu deinen Arbeiten herstellen kann haftest du auch dafür. Da du wahrscheinlich privat auch nicht die erforderlichen Messgeräte für eine solche Instalation zur Hand hattest, gilt mit nicht erfolgter Prüfung dein Handeln im Schandensfall wahrscheinlich sogar als grob fahrlässig.
Die einzige Möglichkeit da raus zu kommen ist wohl den ganzen Mist prüfen zu lassen. Selbst die von dir gezogenen Leitungen wieder raus zu rupfen würde dich nicht aus der Haftung ziehen
Das ist wie ein Schwarzmaler ohne Pinsel , hab ich allerdings noch nie gesehen !
Ich habe keine Anhnung wie im Schadensfall vorgegangen wird, aber ich glaube kaum dass wenn sein Nachbar ihm anhängt die Installation in seinem Haus gemacht zu haben es reichen wird "Ich weiß von nichts" zu sagen.
Bei Nachbarschaftshilfe , Nothilfe weiß man das es ohne Garantie und Rechtliche Ansprüche ist !
Da ist aber ein Unterscheid ob du deinem Nachbarn den Rasen mähst oder die Elektrik machst. Und wenn ich als Elektrofachkraft eine Installation mache hhafte ich dafür wenn diese nicht korrekt ausgeführt und geprüft wurde.
Wenn du die Tulpen abmähst auch !
http://www.elektroberatung-bayern.de/ebb/