Einwohnermeldeamt für ALG 2
Ist die Anmeldebestätigung genau das selbe wie die Meldebescheinigung? wenn ja könnte ich damit auch zum Jobcenter gehen und wenn nein muss ich die meldebescheinigung aus eigener tasche zahlen wenn ich sie für den Antrag auf ALG 2 brauche
bin deutsch und auch in deutschland geboren
3 Antworten
die Anmeldebescheinigung oder dein umgemeldeteter Personalausweis genügen zur Vorlage beim Jobcenter
da mein personalausweis abgelaufen ist
die Anmeldebscheinigung reicht aus.
Warum hast du denn bloß keinen neuen Perso beantragt, als du dich angemeldet hat. Nun musst du irgendwann noch einmal hin um einen neuen Personalausweis zu beantragen
ich bin sehr knapp bei kasse und könnte ihn diesen moanat nicht bezahlen
oder kann ich das auch machen wenn ich nicht sofort zahlen kann trotzdem muss ich bis nächsten monat warten da ich kein geld für die passbilder habe
deshalb wa auch meine frage ob ich extra nochmal eine meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt holen muss oder ob auch meine anmeldebestätigung genauso gilt
da mein freund mir sagte ich das es nich das is und ich die meldebescheinigung von da noch holen muss
und noch einmal, es reicht die Anmeldebestätigung. Deinen abgelaufenen Personalausweis musst du aber dennoch mit zum Jobcenter nehmen
sry hätte am anfang schreiben sollen das ich begriffstutzig bin trotzdem danke
Für den bloßen ALG II Antrag genug der Personalausweis bzw. der Reisepass. Beides sind gültige Ausweisdokumente, und min. einen davon brauchst du ZWINGEND.
Eine Anmeldebestätigung bzw. Meldebescheinigung brauchst du nur, wenn sich deine Daten geändert haben. Z.B. wenn du umziehst, oder jemand mit in deine Wohnung zieht.
Eine Anmeldebescheinigung bekommst du wenn du umziehst, und in eine andere Gemeinde ziehst. Die Meldebescheinigung kannst du jederzeit bei deinem Einwohnermeldeamt bekommen. Diese kostet in der Regel 6 €, da sie aber für das Jobcenter ist, ist sie kostenlos.
Ein neuer Perso kostet 28,80 €, ein vorläufiger für 3 Monate kostet 10 €. Ein Reisepass 59 €.
Viele Einwohnermeldeämter sind kulant, und verhängen keine Strafen. Frag einfach mal bei deinem Einwohnermeldeamt nach, ob du aufgrund von Mittellosigkeit von der Gebühr befreit werden kannst.
Das ist genau das Selbe.
Aber ein Hinweis: Wenn man keinen gültigen Personalausweis hat, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Gemeinde können so nach vier Wochen über 100,- Bußgeld fällig werden.
Der Perso selbst kostet nur rund 24,-. Ein gültiges Passbild im Automaten bei Karstadt rund 6,- für vier Stück.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ist das wirklich so? Kannst du mir vllt sagen, wo ich den Gesetzestext einsehen kann?
also reicht auch meine anmeldebestätigung aus?