Eintrag in die Steuererklärung von österreichischen Daten

4 Antworten

Wer soll dir das beantworten? Du hast ja nicht mal dazugeschrieben, ob du in Deutschland oder in Österreich wohnhaft und/oder ansässig bist.

tommy0802 
Beitragsersteller
 25.03.2010, 11:57

Ich bin mir im Augenblick nicht ganz sicher was da oben steht. Ich denke da steht Grenzgänger. Grenzgänger ist ein Begriff wenn man täglich zu Arbeit über die Grenze fährt. Österreichisches Krankengeld deshalb, weil man in dem Moment Sozialversicherung in Österreich bezahlt, trotz allem aber in Deutschland ansässig ist. Die österreichische Krankenversicherung behält aber in dem Moment Lohnsteuer pauschal ein. Es geht natürlich um die deutsche Steuererklärung und um ein Feld wo man das in einer deutschen Steuererklärung einträgt.

EnnoBecker  25.03.2010, 12:20
@tommy0802

Achso, ich vergaß: Man kann ja nur in einer Richtung über die Grenze gehen, ist ja logisch.
 
Sorry, mein Fehler.

tommy0802 
Beitragsersteller
 25.03.2010, 12:26
@EnnoBecker

wenn ich in die ander Richtung über die Grenze fahr versteuere ich in Österreich, oder? Ich schrieb ja, dass ich in Deutschland versteure. Es geht übrigens um den Eintrag der österreichischen Sozialversicherung

EnnoBecker  25.03.2010, 12:31
@tommy0802

Ach weißt du, wenn du ohnehin alles besser weißt und deshalb die näheren Umstände auch nicht aufdecken möchtest, weil du davon ausgehst, dass es nur eine einzige Fallgestaltung gibt, dann mag ich auch nicht mehr.
 
Geh du über die Grenze oder nicht und versteuere, wo du magst.
 
Ich schalte hier die Benachrichtigungsfunktion ab.

BeFine  21.07.2014, 09:51
@EnnoBecker

Gibt es mittlerweile eine Lösung ?

nachdem meine Frage offensichtlich zu undeutlich ist:

-

ich lebe in Deutschland

ich versteuere in Deutschland

ich war Grenzgänger von Deutschland aus nach Österreich

ich bezog eine Zeit lang österreichisches Krankengeld. Von diesem wurde aber bereits Lohnsteuer abgezogen. Wo wird dieses in die Steuerklärung eingetragen?

wo werden die Beiträge zur österreichischen Sozialversicherung in die Steuerklärung eingetragen.

EnnoBecker  25.03.2010, 13:24

Grenzgänger heißt ja, dass das Besteuerungsrecht abweichend von Art. 15 Abs. 2 DBA D-A beim Wohnsitzstaat Deutschland liegt. Österreich hat keinerlei Besteuerungsrecht.
 
Daher kann Österreich auch keine Lohnsteuern einbehalten. Sie sind zu erstatten.
 
Zur SV: § 10 (1) Nr. 2,3,4 sehen keine Begrenzung auf im Inland gezahlte Versicherunsgbeiträge vor, so dass sie ganz normal wie die anderen auch in der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" oder so angegeben werden.

tommy0802 
Beitragsersteller
 25.03.2010, 15:35
@EnnoBecker

das ist schön geschrieben, trotzdem hat die österreichische Kk einen pauschalen Satz Lohnsteuer einbehalten. Auch ein Anruf bei dieser, dass die Grenzgängerbescheinigung vorliegt, juckte nicht. Laut Österreichern muss ich dies über die Einkommenssteuererklärung in D machen, "sie sind vom Staat verpflichtet dies abzuziehen". Vom Arbeitgeber wurde keinerlei Steuer abgezogen, aber von der Krankenkasse.

Daher ja die Frage wo man dies einträgt (in der deutschen St-erklärung). Genauso wie die Sozialversicherung. Irgendwo muss doch ein Feld zum Eintragen sein. Welches Formular, welches Feld.

übrigens "kann" ist relativ.

EnnoBecker  25.03.2010, 15:48
@tommy0802

Die Krankenkasse zieht auch in Österreich keine Steuern ein. Mir scheint, du meinst etwas völlig anderes als du schreibst, bist aber nicht imstande dich auszudrücken.

tommy0802 
Beitragsersteller
 25.03.2010, 15:57
@EnnoBecker

Sorry lieber EnnoBecker aber ich bin sehr wohl imstande mich auszudrücken. Ich habe das Formular der Kasse sogar vor mir

Krankengeld von - bis ....

tgl. Satz ....

Gesamt brutto (€) .....

abzgl. Lohnsteuer .....

Gesamt netto (€) ...... dies ist überwiesen worden. Worauf hin ich wie geschrieben auch bei der Kk angerufen hatte.

tommy0802 
Beitragsersteller
 25.03.2010, 16:25
@tommy0802

übrigens ist das Formular von der oberösterreichischen Krankenkasse

EnnoBecker  26.03.2010, 08:22
@tommy0802

Und die behält vom Krankengeld Lohnsteuer ein? Okay, ich kenne mich im österreichischen Steuerrecht nicht so aus, aber wenn das so ist, dann müsste die KK oder das FA dennoch zurückerstatten, oder?

tommy0802 
Beitragsersteller
 26.03.2010, 09:55
@EnnoBecker

So seh ich das auch. Laut ö. Kk muss ich das bei meiner Steuer in D mit angeben. Aber wo trage ich die bezahlte Lohnsteuer ein.

ich habe den Fragesteller voll und ganz verstanden. Ich habe dass Gleiche Problem. Als Grenzgänger von D nach A ( Wohnsitz und Steuerstatt ist D) Krankengeld der Österr. SV erhalten. Diese ziehen auf der Krankengeldbescheinigung Steuern ab, obwohl ich Grenzgänger bin. Da Krankengeldauszahlungen anscheinend nicht Teil des Doppelbesteuerungsabkommens sind, werden die Beiträge von der SV an das österr. Finanzamt überwiesen. Dieses müsste sich der Grenzgänger aus D wieder "irgendwie" vom Finanzamt in Österr. zurückholen. Nur wie ist der Weg ? Danke

So, da der Fragesteller ja nun absolut nicht verraten will, woher er kommt und was er macht, stelle ich mir eben ein Beispiel zusammen:
 
Wir haben hier also einen in AT ansässigen Hochschulprofessor, der in DE an einer Universität Unterricht gibt. Hierzu geht er täglich über die Grenze. (Funktioniert umgekehrt auch so.)
 
Der österreichische Steuerpflichtige, der aufgrund seines Wohnsitzes in Österreich und seiner deutschen Einkünfte grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig ist, hat die Möglichkeit, unter den folgenden Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht zu optieren (§ 1 Abs. 3 EStG):
 

-er bezieht mind. 90% seiner gesamten Einkünfte aus Deutschland und unterliegt mit diesen der deutschen Steuer oder er bezieht max. 6.136 Euro ausländische Einkünfte bzw. ab VZ 2008 dürfen die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den jeweiligen Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 nicht übersteigen.

-Die Höhe der ausländischen Einkünfte ist durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen (materiell-rechtliche Voraussetzung).

Im Rahmen der Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht werden die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Im Fall des § 1 Abs. 3 EStG werden Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten geknüpft sind, nicht gewährt.  
 
Die Grenzgängerregelung nach Artikel 15 (6) DBA kann hier nicht zum Tragen kommen. Die KV wird dann in die Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen, da AT in jedem Fall EU ist und deren KVs anerkannt werden.
 
Achtung, dies ist nur eine von vielen möglichen Gestaltungen. Abhängig von der Art der Arbeit, vom Arbeitgeber und einigen anderen Variablen kann die Lösung auch völlig anders aussehen.

ZauberinDanny  25.03.2010, 21:05

DH für Deine Antwort. Ohne genauere Angaben kannst Du hier keine bessere Lösung ablierfern.

Leider muss auch ich in diesem Forum immer wieder feststellen, dass sich die Laien nicht annähernd vorstellen können, wie viele unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten das Steuerrecht oftmals bietet und dass es immer auf den ganz konkreten Sachverhalt ankommt.

EnnoBecker  26.03.2010, 08:21
@ZauberinDanny

Andererseits hat der Fragesteller inzwischen ja den SV konkretisiert.