Steuererklärung - sv-rechtliche Abzüge
Hallo! Ich sitze nun mal wieder über meiner Steuererklärung und habe auf meinem Lohnzettel die sv-rechtlichen Abzüge und die steuerrechtlichen Abzüge gefunden. Die steuerrechtlichen Abzüge ist doch garantiert die Lohnsteuer, oder? Damit kann ich ja noch was anfangen, aber was mach ich denn mit den sv-rechtlichen Abzügen? Kann ich die überhaupt absetzen und wenn ja, wo muss ich die eintragen? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
5 Antworten
Anlage Vorsorgeaufwand.
Wenn du die Steuererklärung mit Elster machst und die Werte aus deinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber in die Anlage N einträgst, wird Elster die entsprechenden Werte automatisch in die korrekten Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand übertragen.
Solltest du einen Riestervertrag haben so gehört dieser in die Anlage AV.
Kann ich die überhaupt absetzen und wenn ja, wo muss ich die eintragen?
Anlage Vorsorgeaufwand.
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/anlage-vorsorgeaufwand
Das sind Sozialversicherungsabgaben z.B. Krankenversicherung. Du hast ja von deinem Arbeitgeber so ca. im Januar oder Februar eine Bescheinigung erhalten was du im letzten Jahr verdient hast, Steuern bezahlt hast und was du insgesamt an Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast. So und auf dieser Bescheinigung steht sehr schön in welche Zeile du die jeweiligen Beträge eintragen musst. Anlage N sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Falls du noch andere Einkünfte hast brauchst du noch entsprechende Anlagen. Übrigens falls du im Zusammenhang mit deiner Arbeit (nichtselbständige Tätigkeit) höher als 1000 EUR hast solltest diese dann entsprechend angeben. Wenn du damit überfordert bist entweder du gehst zum Steuerberater oder hoffst, dass die Pauschalen, die vom Staat vorgehesen sind ausreichend sind.
Die Steuererklärung macht man in der Regel nicht anhand eines Lohnzettels. Der Arbeitgeber ist meines Wissens sogar verpflichtet Dir nach Ablauf des Kalenderjahres einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" zu geben. Da steht alles drauf was für die Steuererklärung wichtig ist, denn die Steuererklärungformulare verweisen direkt auf die Nummern von dem Zettel.
Hallo linse89,
du hast doch von deinem Arbeitgeber diese elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten, anhand dieser gibt du die entsprechenden Daten ein unter der Anlage Vorsorgeaufwand und Angaben zu Vorsorgeaufwendungen usw.
Gruß siola