Einspruch gegen Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß?
Guten Abend,
mir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Kurz zum Hintergrund:
Die Ampel war gelb, das auch schon längere Zeit. Da ich aber einen Drängler hinter mir hatte, der mir schon seit geraumer Zeit für meinen Geschmack zu dicht aufgefahren war, habe ich mich dazu entschlossen, die Ampel trotzdem noch zu überfahren. - Ich wurde geblitzt. - Auf dem Blitzerfoto ist mein Auto zu sehen, das bereits mit den Hinterreifen die Haltelinie überfahren hatte, die vorgeworfene Rotlichtphase beträgt 0,92 Sekunden. (Der Faher, der zu dicht aufgefahren ist, hat im letzten Moment auf die linke Spur gewechselt und ist auf dem Foto nicht hinter mir zu sehen.)
Ich habe im Internet gelesen: " Eine Rotlichtüberwachungsanlage misst die Fahrzeugbewegung üblicherweise durch zwei in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen. Die erste Schleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie, die zweite vor dem Beginn des durch die Ampelanlage geschützten Bereichs. Beginnt die Rotlichtphase, wird die Uhr der Ampelanlage aktiviert und wird erst dann gestoppt, sobald das Fahrzeug mit den Vorderrädern die im Straßenbelag verlegte Induktionsschleife überfährt. Für eine korrekte Zeitmessung ist es daher erforderlich, dass die Induktionsschleife am maßgeblichen Punkt, der Haltelinie, verlegt wurde. Liegt diese allerdings in Fahrtrichtung hinter der Haltelinie, führt dies dazu, dass unzutreffend längere Rotlichtzeiten gemessen werden. Die Messung ist dann nicht korrekt."
Gibt es hier jemanden, der mich an seinen Erfahrungen teilhaben lassen kann? Kann ich die Messung der Induktionsschleife in Frage stellen und Einspruch einlegen?
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Viele Grüße
3 Antworten
Also, das kann man Ausrechnen Angenommen du fährst 50 kmh. Die Reaktionszeit etwa 3 sek. In3 Sek. fährt man 50 mtr..Signalanlagen, Induktionskabel sind geeicht. Die Gelbphase beträgt laut Gesetz 2 Sek..
Du kannst dir also ausrechnen das du ca 60+ gefahren sein muss.
Natürlich, wir leben in einem Rechtsstaat kannst du Widerspruch einlegen.
Wenn du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast würde ich das auch evt. tun. Aber du hast ja noch Glück in diese Fall , da es sich nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Besagt wenn du
innerhalb 1,o sek. die beiden Schleifen überfahren hast, bedeutet wenn du nicht mehr in der Probezeit bist in den letzten 12 Mon Vorkommnisse hattest wird keine Führerscheinsperre kommen. und Dann Wiederspruch wegen 0,08/9 kmh., das kann auch nach hinten losgehen.
Geldbuße kommt so oder so + Verwaltungskosten.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland und frohe Feiertage
Bley 1914
Bley 1914
..
Bei einem angenommen Tempo von 50 km/h bist du gute 10 Meter von der Haltlinie entfernt gewesen, als die Ampel auf rot umschaltete. Davor hattest du 2-3 Sekunden gelb, also gute 30 Meter vor der Kreuzung. Da kannst du ganz gemütlich den Fuß vom Gas nehmen und abwarten, ob der andere das auch macht. Bei Gericht wird man dir eine Schutzbehauptung vorhalten.
Das würde ich auch so sehen. Etwas anderes wäre es, wenn man den Wagen der Drängelt mit auf dem Bild hätte .
Vielleicht hat sie ja trotzdem Glück, und man glaubt ihr die Sache. Aber selbst dann wird man wohl sagen, das es kein Grund wäre, um über Rot zu fahren.
Es wird für dich keine große Rolle spielen, ob dein Rotlichtverstoß 0,92 Sek. oder 0,5 Sek beträgt. Rot ist Rot und wenn es unter einer Sekunde ist, kommst du relativ billig davon. Also erspare dir Mühe und Ärger.