Wird mir von der Vergütung bei einer Einstiegsqualifizierung etwas abgezogen?

1 Antwort

Wenn ihr ALG - 2 bezieht,dann wird das wie normales Erwerbseinkommen angesehen und dann hast du Freibeträge nach § 11 b SGB - ll ,die du davon abgezogen bekommst,der Rest ist anrechenbares Einkommen und wird von deinem Bedarf bzw.deinen Leistungen abgezogen !

Bei 216 € würde der Freibetrag insgesamt 123,20 € betragen und 92,80 € würde anrechenbares Einkommen sein.

Bekommst du dann noch 150 € dazu,dann würdest du 366 € Einkommen haben !

Davon würden dann 100 € Grundfreibetrag sein und von den übersteigenden 266 € ( bis 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 53,20 € dazu.

Dann würde der Freibetrag 153,20 € betragen und 212,80 € würden dir von deinem Bedarf abgezogen.

silberruecken12 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 12:47

ok danke für die antwort ! :) und wie ist das wenn ich kein ALG - 2 beziehe?

isomatte  16.09.2014, 13:07
@silberruecken12

Wenn ihr kein ALG - 2 bezieht und du auch kein ALG - 1 von der Agentur für Arbeit bekommst,dann wird auch nichts angerechnet !