Müssen illegal erwirtschaftete Gelder versteuert werden?
So lange man nicht erwischt wird, wird man das wohl kaum beim Finanzamt angeben - dann würde ja dann alles auffliegen. Aber was wäre wenn ein Drogendealer hochgenommen wird, der im vergangenen Jahr nachweislich Kokain im Wert von 1 Million Euro verkauft hat. Muss der dann Steuern (nach)zahlen?
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7 Antworten
Einfache Antwort: JA! Allerdings nur, soweit die Einnahme unter eine Einkunftsart im Einkommensteuergesetz fällt. Dies wird jedoch in fast allen Fällen "illegal" erwirtschafteter Gelder sein. In der Fragestellung war das Beispiel mit dem Drogenhandel: Handel ist eine gewerbliche Tätigkeit und unterliegt der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Daneben kann auch Umsatzsteuer zu entrichten sein (soweit die gesetzlichen Grenzen erreicht werden).
Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
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Es mag zwar seltsam erscheinen, dass illegale Geschäfte ganz normal der Steuer unterliegen. Aber wäre es nicht noch seltsamer, wenn illegale Geschäfte steuerfrei wären?
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Aus dieser Überlegung heraus hat der Gesetzgeber schon vor langer Zeit den § 40 AO geschaffen. Inhalt dieses Paragraphen ist der oben geschriebene erste Satz.
Aber nicht nur das. Wenn die Illegalität nachgewiesen ist wird sogar das so erworbene Geld eingezogen und eine Strafe kommt dann auch noch dazu.
Nein, er bekommst eine verdammt hohe Geldstrafe und Knast... Sowas kann man ja kaum als Steuerhinterziehung zählen, auch wenn es eine wäre, fallen die Stafen dafür anders aus...
Dafür ist die Geldwäsche "da". Damit wird illegale Geldeinahme legal gemacht. Es wird unter anderer Einnahme deklariert, auch Steuern werden dafür gezahlt (glaube ich), und ist damit dann "sauber". Sauber ist es ab dann, wenn die Einkommensquellen halt als legale Einkünfte abgebucht werden. Ansonsten kann man das Geld nur an den Bilanzen vorbeiführen. Dessen Einnahme, wie dessen Ausgabe. Wie Schwarzgeld, das läuft auch nicht durch die Bücher.