Einmaliger Modeljob trotzdem komplette abzüge von Hartz Iv?

4 Antworten

JEDES Einkommen ist anzugeben und wird dann auch verrechnet. Bei einer selbständigen Tätigkeit kannst du natürlich die Aufwandskosten gegen den Erlös verrechnen. Nur die Differenz ist EINKOMMEN.

Wenn du es nicht angibst, wird das als Betrugsversuch gewertet.

Angeben muss man jede relevante Veränderung in der wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen,also auch jede Beschäftigungsaufnahme,auch wenn diese nur einmalig ist !

Du kannst unter 25,ohne eine Vergütung zu bekommen,in den Ferien in bis zu 4 Wochen pro Jahr bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf / Leistungen zusätzlich dazu verdienen.

Wenn du 1000 € Brutto verdienst,dann kannst du schon mal deine ganz normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen,diese werden aus deinem Bruttoeinkommen berechnet.

Das würden dann zunächst 100 € Grundfreibetrag sein,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag,diese werden dann addiert,theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen,dieses wird dann von deinen Leistungen abgezogen.

In diesen 100 € Grundfreibetrag sind schon 30 € Versicherungspauschale und 15,33 € an Werbungskosten enthalten,dass sind dann schon mal 45,33 €,es bleibt ein Rest von 54,67 € und diesen musst du für Aufwendungen wegen der Beschäftigung erst mal ausgeben,also z.B. Fahrkosten.

Würdest du dann über diesen Betrag kommen,dann könntest du diesen Überhang auf Antrag und Nachweis separat geltend machen.

Bei 1000 € Brutto stünden dir also schon mal 280 € an Freibetrag zu,würdest du nun angenommen 800 € Netto bekommen,dann blieben nach theoretischem Abzug deiner 280 € Freibetrag noch etwa 520 € anrechenbares Einkommen.

Wenn dir das Jobcenter nun 478 € auf deine Leistungen anrechnet,dann fehlen ja bis zu meinen angenommenen 520 € ja nicht mehr viel,dann ist evtl.dein Nettoeinkommen etwas geringer und somit auch dein anrechenbares Einkommen.

Man darf monatlich (jährlich interessiert niemanden) 165 € Abzugfrei dazu verdienen, alles darüber wird angerechnet.Mit deinen 1000 Euro liegste da weit drüber.

isomatte  10.10.2016, 18:31

Hier geht es um das ALG - 2 ( SGB - ll ) und nicht um Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) nach dem SGB - lll,deshalb ist deine Antwort nicht korrekt !

Dog79  10.10.2016, 18:43
@isomatte

Wenn du hier schon Paragraphen anführst dann such doch mal bitte wo steht das man bei Alg2 mehr dazu verdienen darf ohne Abzüge. 

Der Vater der TE erhält vom Jobcenter Alg2 und die Tochter befindet sich in der gleichen Bedarfsgemeinschaft. ;-)