Einladung bei der Polizei bekommen?
Ich habe heute einen Brief bekommen in dem drin stand:
Das ich vorgeladen wurde zur Polizei zur gehen wegen einem Tatbestand der nicht der Wahrheit entspricht.
(Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Am 29.02.2016 würde ich von einer Zivilstreife
Wegen überhöhter Geschwindigkeit gefilmt.
(Nach Toleranzabzug 21 km/h Zuviel)
Im November 2015 wurde ich geblitzt und habe eine bescheid nachhause bekommen das ich denn Führerschein für einen Monat abgeben soll.
Dies tat ich auch am 20 März 2016 .
Habe auch eine schriftliche Bestätigung von der Polizei bekommen das ich denn Führerschein fristgemäß abgegeben habe.
(Laut Polizei -00- Minustage)
Am 29.02.2016 habe ich meine Führerschein Ordnungsgemäß vorgelegt und die Beamten haben ihn auch per Funk kontrolliert und es kam nichts dabei heraus.
Und jetzt habe ich die oben genannte Einladung bekommen das ich angeblich ohne Fahrerlaubnis am 29.02.2016 unterwegs war.
Des kann es ja wohl nicht sein ich lasse mich nicht von dennen verarschen.
9 Antworten
Wurde gegen dich seit November 2013 (also in den letzten 2 Jahren vor dem Verstoß) bereits ein Fahrverbot verhängt?
Dann hast Du keine 4 Monate, sondern das Fahrverbot wird SOFORT ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam.
In diesem Fall wärst Du am 29.02. tatsächlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.
Ansonsten hingehen, Bestätigung vorlegen, keine weiteren Aussagen machen.
Wird das Verfahren nicht eingestellt, Einspruch einlegen und ggfs. Anwalt hinzuziehen.
Wenn Deine Angaben stimmen, sollte ja alles in Ordnung sein. Überlege mal, wie es wahr und schaue nach, welche Beweismittel Du vorlegen kannst. Du bekommst ja den Führerschein nicht ohne Unterschrift bzw. mit eingeschriebenem Brief zurück. Wie es bei Dir war, solltest Du selbst am besten wissen.
Wenn Du allerdings den Führerschein noch nicht abgeholt hattest, sieht es schlecht für Diach aus. Nur schreibst Du ja, Du habest ihn vorgelegt. Also muss es ja einen Vorgang geben, wie der Führerschein zu Dir gekommen ist.
Bei der Polizei musst Du zwar erscheinen und Dich ausweisen, zur Sache musst Du nichts sagen. Evtl. brauchst Du aber einen Anwalt.
Du musst ihnen jetzt klar und sachlich erklären wie es zu dieser situation kam und wo der fehler liegt. Nicht ausrasten! Du bekommst deinen führerschein wieder, keine sorge
Nimm den Bescheid, dass Du den Führerschein abzugeben hast und die Bestätigung der Abgabe desselben am 20.03.d.J. mit und lege beides vor. Dann wird sich die Geschichte hoffentlich klären.
dann geh hin und kläre das. aber du solltest dringend eine fahrweise ändern oder du gehörst in ein paar monaten zu den lebenslangen fußgängern. rücksichts- und einsichtslose raser, die aus den strafen nichts lernen, gehören nicht auf die straße!